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Bundesratsinitiative zur Einführung eines "Familiendarlehens"
Erfurt – Die Thüringer Landesregierung hat im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines "Familiendarlehens" in Thüringen zu erreichen.
Seit vielen Jahren wird in Thüringen über weitere finanzielle Verbesserungen für Familien mit Kindern diskutiert. Ein geeigneter Vorschlag bestand darin, jungen Familien einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren, der sich bei der Geburt von Kindern teilweise oder ganz reduziert.
Der Thüringer Landtag hat für die Einführung dieses Familiendarlehens die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen im Doppelhaushalt 2008/2009 geschaffen.
Die Bundesratsinitiative der Thüringer Landesregierung zielt daher darauf, die Rechtslage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch so zu klären, dass das Thüringer Familiendarlehen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.
Dazu erklärte Familienministerin Christine Lieberknecht: "Wir müssen uns fragen, wie wir in unserer Gesellschaft mit Kindern und Familien umgehen. Wir wollen erreichen, dass Thüringen ein Land ist, in dem sich Familien mit Kindern, in dem sich Kinder wohl fühlen können. Politik kann manches durchsetzen und auch verbessern. Sie kann Anstöße geben und muss Rahmenbedingungen setzen. Aufgabe der Politik muss es auch sein, sich in unserer Gesellschaft um ein Klima des Vertrauens und der Hoffnung zu bemühen, um ein Klima, das zur Familie ermutigt. Die Menschen sollen spüren, dass es sich lohnt, Verantwortung zu übernehmen. Daher haben wir diese Bundesratsinitiative gestartet und werben dafür, dass die anderen Länder den Thüringer Vorschlägen folgen und den Weg dafür frei machen, dass in Thüringen das Familiendarlehen gestartet werden kann. Damit sind wir längst noch nicht am Ziel, aber wir sind auf dem Weg. Wir wollen uns für die Familien mit Kindern einsetzen, wo es nur geht."