Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

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Regierungspressekonferenz zum Thema Nichtraucherschutz

Sprechzettel des Thüringer Ministers für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh, anlässlich der Regierungspressekonferenz zum Thema "Nichtraucherschutz" am 27. Februar 2007 in Erfurt, Thüringer Staatskanzlei

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Regierungssprecher Dahmen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bund-Länder-Kommission zum Nichtraucherschutz hat sich am vergangenen Freitag im Rahmen des so genannten "Nichtrauchergipfels" in Hannover getroffen. Die Kommission hat einen gemeinsamen Beschluss zum Thema "Nichtraucherschutz" zur Vorbereitung der anstehenden Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung mit 16 zu 0 Stimmen gefasst.

Damit werden zwei wesentliche, langjährige Ziele der Thüringer Landesregierung erreicht:

1. Nichtraucher sollen besser als bisher geschützt werden.

2. Wir wollen bundeseinheitliche Regelungen, damit die Nichtraucher überall im Bundesgebiet gleichermaßen gut geschützt sind.

Einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen lehnt Thüringen ab. Es geht in erster Linie um den Gesundheitsschutz der Mehrheit der Bevölkerung – nämlich der Nichtraucher. Es geht nicht um die Diskriminierung der Raucher.

Der Beschluss von Hannover stellt einen Vorschlag dar. Als Gesundheitsminister begrüße ich diesen Vorschlag - nach dem es über Jahrzehnte hinweg eine sehr kontroverse Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern eines Rauchverbotes gegeben hat. Die Einigung auf dem Nichtrauchergipfel in Hannover stellt also quasi einen Durchbruch - einen Meilenstein - zum besseren Nichtraucherschutz dar.

Dieser Beschluss von Hannover ist eine gute Grundlage für die Entscheidung der Ministerpräsidenten am 22. März 2007.

Da der Nichtraucherschutz praktisch alle Bereiche betrifft, ist ein sehr umfassendes Gesetz auch in Thüringen zum Nichtraucherschutz notwendig.

Dies betrifft z.B. den Nichtraucherschutz in

- Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, in der dualen Berufsausbildung, Jugendbildungsstätten, Volkshochschulen u.a. Bildungsstätten, Universitäten, Studentenwohnheime, Sportstätten, Jugendeinrichtungen und Freizeiteinrichtungen

- Krankenhäuser, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe

- Behörden der Länder und Kommunen (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, Maßregelvollzug und selbstverständlich auch die Thüringer Staatskanzlei und die Ministerien).

Ein besonders lebhaft diskutierter Punkt waren Rauchverbote in Gaststätten. Die Bund-Länder-Kommission tritt dafür ein, dass es in allen Restaurants und Gaststätten Deutschlands ein grundsätzliches Rauchverbot gibt. Dabei soll nicht mehr unterschieden werden zwischen Speiselokalen und reinen Ausschank-Lokalen. Ausnahmen soll es lediglich dort geben, wo es mehrere strikt getrennte Räume innerhalb einer Gaststätte gibt, von denen man einen für Raucher reservieren kann.

Beim Rauchverbot in Gaststätten handelt es sich um eine Abwägungs-Entscheidung.

Hierzu liegen bereits Erfahrungen aus Italien, Spanien und aus anderen Ländern vor. Ohne Zweifel sind dies beliebte Urlaubsländer. Dem Tourismus in diesen Ländern haben die Einschränkungen beim Rauchen in Gaststätten nicht geschadet – eher im Gegenteil: Es konnten mehr neue Kunden gewonnen werden, als das Alt-Kunden verloren gingen.

Diese Chance besteht auch für deutsche Gaststätten und für die Thüringer Gastronomie.

Wenn es um den Schutz von Nichtrauchern – insbesondere auch um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht – darf es keine Inseln geben. Insbesondere für Familien mit Kindern, ältere Personen und behinderte Menschen sind rauchfreie Gaststätten attraktiver als bisher. Dies bedeutet zusätzliche Chancen für die Wirtschaftlichkeit und den Umsatz. Auch zahlreiche Thüringer Gaststätten konnten auf freiwilliger Basis bereits entsprechende Erfahrungen sammeln.

Ich gehe davon aus, dass diese Problematik im Rahmen eines umfassenden Nichtrauchergesetzes noch in diesem Jahr vom Thüringer Landtag beschlossen werden kann.

Näheres dazu wird dann im Thüringer Nichtraucherschutzgesetz geregelt werden, dass selbstverständlich innerhalb der Landesregierung einem Abstimmungsprozess unterliegt.

Ich gehe jedoch davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz bis zum Ende dieses Jahres in Kraft treten kann.

Natürlich sind im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses auch Anhörungen aller Beteiligten und Betroffenen vorgesehen.

Ich weise die Skeptiker darauf hin, dass ähnliche Gesetze in anderen europäischen Ländern - in Italien und in den Skandinavischen Ländern - mit sehr großem Erfolg umgesetzt worden sind.

Tatsache ist: Aktiv - wie passiv Rauchen schadet der Gesundheit ganz erheblich. Tabakrauch ist ein komplexes Gemisch aus über 4.800 Substanzen, darunter Gifte wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxid. Mehr als 70 Substanzen im Tabakrauch sind nachweislich krebserregend. Alle Krankenversicherten zahlen mit ihrem monatlichen Beitrag die Behandlung von Krebspatienten mit.

Rauchen ist daher nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch unsolidarisch.

Die Beschlüsse von Hannover stellen daher ein wichtiges Signal in Richtung Gesundheitsschutz und in Richtung "Europäische Ächtung des Rauchens" dar.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass Thüringen - wie die meisten anderen Länder auch - dieses Signal beachten und in eine entsprechendes Gesetz umsetzen wird.


Download-Icon Beschluss der Gesundheitsminister am 23. Februar 2007 in Hannover
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