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Medieninformation 178/06
Erfahrungen in Deutschland für EU-Bodenschutz nutzen!
EU-Kommission legt Bodenschutzstrategie vor

Foto: TMLNU
Ende vergangener Woche hat sich die EU-Kommission - wie angekündigt – zu ihren Plänen zum Thema Bodenschutz geäußert. Auf Initiative Thüringens fand zeitgleich eine Veranstaltung zum selben Thema in der Thüringer Landesvertretung in Berlin statt, bei der sich Vertreter der Länder, des Bundestages, aber auch der Verbände (Deutsche Industrie- und Handelskammer, Deutscher Bauernverband) zu einem Positionspapier verständigten. In diesem wurde kein Handlungsbedarf für eine detaillierte EU-Vorgabe gesehen. Es bestand vielmehr Einigkeit, dass auf Vorleistungen von Mitgliedsstaaten zu verweisen ist. So hat Deutschland ein Beispiel gebendes Bodenschutzgesetz und führt seit vielen Jahren aufwändige Bodenschutzmaßnahmen und -sanierungen durch.
„Die EU hat sich nun doch für eine EU-Bodenrahmenrichtlinie ausgesprochen, die leider vornehmlich durch Berichtswesen bestimmt sein wird. Zwar lassen sich die Ziele eines europäischen Bodenschutzes sicherlich durchweg unterstreichen, da hier in vielen Mitgliedsstaaten Nachholbedarf besteht. Dass die praktische Umsetzung jedoch eine Freiwilligkeit der Mitgliedsstaaten bleibt, ist aus unserer Sicht keine wirksame Bodenpolitik, um ein gleiches Umweltniveau in Europa zu erreichen“, führte Prof. Dr. Christian C. Juckenack, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, aus. Vielmehr gelte es, Mitgliedsstaaten mit Nachholbedarf zu fordern unter Rückgriff auf Subsidiarität, nationale Verantwortung und vor allem auch Haftung der Grundstücks- und Bodeneigentümer.
„Beim Bodenschutz in Europa muss das Rad nicht neu erfunden werden. Man kann auf langjährige Erfahrungen in Recht, Praxis und Vollzug in Deutschland und auch anderen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden zurückgreifen“, so der Staatssekretär.
Gerade auch in Thüringen gibt es umfassendes know how im praktischen Bodenschutz und zahlreiche Unternehmen. Dies betrifft die Bergbau- und Altlastensanierung sowie Themen des Flächenressourcenmanagements. Im Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft wird z. B. das neue Instrument des Flächenpools geregelt, wonach Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gezielter auf Bedarfsflächen im Land gelenkt werden können.
Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin