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Aufgrund der extremen Hochwasserereignisse an vielen europäischen Flüssen in den vergangenen Jahren ist die
Richtlinie 2007/EG/60 (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verabschiedet worden und am 26.11.2007 in Kraft getreten. Sie stellt den Lückenschluss zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (
EG-WRRL) dar und wird mit dieser für die weiteren Bewirtschaftungszyklen koordiniert.
Die EU-HWRM-RL soll einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken schaffen, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen für Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern.
Im ersten Schritt sollen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 22.12.2011 alle Gebiete mit einem
potenziell signifikantem Hochwasserrisiko ermitteln (Art.5 HWRM-RL).
Für diese Gebiete sind dann im zweiten Schritt bis zum 22.12.2013
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten aufzustellen (Art.6 HWRM-RL).
Abschließend sind bis zum 22.12.2015 Hochwasserrisikomanagementpläne auf der Grundlage der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen (Art.7 HWRM-RL).
Dabei werden, wie bereits bei der Umsetzung der
EG-WRRL, die
Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) genutzt. Es kommen auch die gleichen Strukturen (z.B. die Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser, Internationale Kommissionen zum Schutz von Elbe und Rhein) und Vereinbarungen zur Anwendung.
Aktuelles: am 8. und 9. Juni 2011 Foren zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Weimar. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden Einladungen.
Einladung: Studentisches Forum zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie am 8. Juni 2011, 15 bis 18 Uhr an der Bauhaus Universität Weimar, Hörsaal C
Größe: 108232 Bytes
Einladung: 3. Forum zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie am 9. Juni 2011, 9 bis 17 Uhr, Bauhaus Universität Weimar, Hörsaal A
Größe: 134917 Bytes
In der ersten Stufe (bis 22.12.2011) erfolgt für jede Flussgebietseinheit, Bewirtschaftungseinheit oder Teil eines internationalen Flussgebiets eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken. Es ist zu prüfen, ob in diesem Gebiet ein potenzielles, signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann.
Dafür werden zurückliegende Hochwassersituationen analysiert, relevante geographische Informationen über die Flussgebietseinheiten und Überschwemmungsflächen zusammengestellt sowie eine landesweite Übersicht über die Hochwasserschadenspotenziale erstellt. Auf dieser Grundlage werden die möglichen Folgen im Falle eines Hochwassers für Mensch, Umwelt, Wirtschaft, Kulturerbe und Infrastruktur bewertet. In Abhängigkeit von Überflutungshöhe oder Fließgeschwindigkeit spielen folgende Kriterien eine Rolle: Anzahl betroffener Einwohner, Höhe des zu erwartenden Schadens sowie Gefährdung der Umwelt oder des Kulturerbes.
Für die in der
ersten Stufe festgestellten signifikanten Hochwasserrisikogebiete sind in einer zweiten Stufe (bis zum 22.12.2013) Gefahren- und Risikokarten zu erstellen.
In den Hochwassergefahrenkarten sind folgende Szenarien darzustellen:
Für jedes Szenario sind anzugeben:
Die Risikokarten veranschaulichen die relevanten Informationen und Orientierungswerte zu bestimmten Risikofaktoren. Dies können sein: Anzahl potentiell betroffener Einwohner, wirtschaftliche Tätigkeiten, Anlagen, von denen im Falle der Überflutung eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, sowie Angaben zu Wasserschutz-, Naturschutz- und
FFH-Gebieten.
In der dritten Stufe (bis 22.12.2015) werden auf Grundlage der
Risikobewertung sowie der
Gefahren- und Risikokarten Pläne für das Hochwasserrisikomanagement erstellt.
Jeder Mitgliedsstaat und jedes Bundesland legen eigene angemessene Ziele fest. Aufgrund eines Ist-Ziel-Vergleichs werden in enger Kooperation mit den Kommunen die notwendigen Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos ermittelt. Schwerpunkte sind dabei die Vermeidung und Vorsorge (einschließlich Prognose- und Frühwarnsysteme).
Mögliche Maßnahmen sind eine nachhaltige Flächennutzung, verbesserter Wasserrückhalt in der Fläche und optimale Ausnutzung der vorhandenen Rückhalteräume. Konkrete Vorgaben zur Art der Maßnahmen und Zeitzielen enthält die Richtlinie nicht. Jedoch darf es durch die Planungen flussauf- und flussabwärts zu keinen signifikanten negativen Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko kommen.
Die Information der Öffentlichkeit ist ein grundlegendes Anliegen der EG-HWRM-RL. Das betrifft die
Bewertung des Hochwasserrisikos ebenso wie die
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung der Pläne für das Hochwasserrisikomanagement ist ausdrücklich gewünscht. Dies erfolgt auf regionaler Ebene über den
Thüringer Gewässerbeirat und die
Gewässerforen. In Thüringen gibt es zudem die öffentliche Anhörung im Rahmen der
Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).
Weitere Informationsquellen sind die Informationsbriefe „AKTION FLUSS – Aktuell“, Informationsveranstaltungen, Vorträge sowie das Internet.
Im INTERREG-Projekt
LABEL – Adaptation to flood risk in the LABE-ELBE river basin / ELBE-LABE – Anpassung an das Hochwasserrisiko im Elbeeinzugsgebiet arbeiten aktuell (Dezember 2010) Partner aus Deutschland, Tschechien, Ungarn und Österreich eng auf den Gebieten des Hochwasser-Risikomanagements und der Raumplanung zusammen. Folgende Inhalte sind dabei von besonderer Bedeutung:
Im LABEL-Projekt wird der Elbe-Atlas der Hochwassergefahren zu einem Hochwasser-Risikoatlas fortentwickelt. Außerdem wird eine Arbeitshilfe für die Aufstellung von Hochwasser-Risikokarten formuliert und in Pilotgebieten angewandt. Ziel ist ein länderübergreifender Hochwasserrisikomanagementplan mit Mustercharakter für das gesamte Elbegebiet. Der Managementplan entsteht aus dem Hochwasserschutzkonzept für den sächsischen und dem Hochwasserschutzplan für den thüringischen Abschnitt der Weißen Elster unter Beteiligung Sachsen-Anhalts.
In einem anderen Pilotvorhaben werden als Vorarbeit für den o.g. Risikoatlas die Hochwasserrisikokarten für ausgewählte Gewässer des Thüringer Elbegebietes bereits bis Ende 2011 musterhaft realisiert.