Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

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Grundwasser - die unsichtbare Ressource

Das Grundwasser ist auf unserem Planeten die wichtigste Ressource für die Trinkwassergewinnung. Im Gegensatz zu anderen Bodenschätzen ist das Grundwasser eine sich ständig erneuernde Ressource.

Auch im Freistaat Thüringen wird vorrangig das Grundwasser zur Trinkwassergewinnung genutzt: Mehr als zwei Drittel des Trinkwasserbedarfs werden aus dem Grundwasser gedeckt.

Für die Nutzung des Grundwassers gilt im Freistaat Thüringen seit langem der Grundsatz der Nachhaltigkeit: Höchstens der Anteil, der sich auf natürliche Weise erneuert, sollte vom Menschen genutzt werden.

Wasserkreislauf

Das Wasser auf unserer Erde bewegt sich in einem ständigen Kreislauf: Niederschlag - Abfluss - Verdunstung. Ein Teil des in den Boden eindringenden Niederschlagswassers fließt schnell ab, ein weiterer wird zwischengespeichert und im durchwurzelten Bereich des Bodens von der Vegetation genutzt. Der überschüssige Teil des Wassers versickert durch den "Filter" Boden in den Untergrund und fließt dem Grundwasser zu. Die Rate der Grundwasserneubildung ist somit von den Niederschlagsmengen, der Vegetationsdecke und der Durchlässigkeit des Untergrundes abhängig. Auch die Qualität des neugebildeten Grundwassers wird maßgeblich von der Filter- und Pufferleistung des Bodens beeinflusst.

Im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist der Freistaat Thüringen ein relativ niederschlagsarmes Land. Im langjährigen Durchschnitt beträgt der mittlere Gebietsniederschlag 693 mm/Jahr.

Die Niederschlagshöhen weisen jedoch regional erhebliche Unterschiede auf. Während in den Kammlagen von Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge und Harz relativ hohe Niederschläge von 1100 bis 1300 mm/Jahr gemessen werden, erreichen die Niederschlagsmengen im Thüringer Becken nur 450 bis 550 mm/Jahr. Die Grundwasserneubildung schwankt infolgedessen zwischen weniger als 50 mm/Jahr im Zentrum des Thüringer Beckens und über 500 mm/Jahr in den Kammlagen des Thüringer Waldes.

Die Grundwasservorräte im Freistaat Thüringen sind weitestgehend erkundet und erschlossen. Die Grundwasserführung ist an Hohlräume in der oberen Erdkruste - wie Poren und Klüfte - sowie größere Karsthohlräume gebunden. Infolge der geologischen Bedingungen sind Wassergewinnungsanlagen stark standortabhängig.

Im Freistaat Thüringen betreiben 105 Wasserversorgungsunternehmen ca. 3500 Grundwasserfassungen (Brunnen, Sicker- und Quellfassungen).

Brunnengalerie Barchfeld
Brunnengalerie der Gruppenwasserversorgung Barchfeld

Die unterirdischen Anlagen zur Wassergewinnung entziehen sich unseren Blicken. An der Erdoberfläche ist häufig nur der unscheinbare Brunnenkopf oder ein kleines Brunnenhaus zu sehen. Ohne technische Hilfsmittel wäre das Grundwasser in größeren Mengen nur dort gewinnbar, wo es von Natur aus in starken Quellen zu Tage tritt.

Infolge der Bedeckung durch Boden- und Gesteinsschichten galt das "unsichtbare" Grundwasser lange Zeit als eine besonders gut geschützte Ressource. Später musste festgestellt werden, dass das Niederschlagswasser durch einen natürlichen Vorgang - die Bodenpassage bei der Sickerung - in seiner Beschaffenheit verändert wird. Dabei kann die Pufferfähigkeit der Böden einen Entzug von Inhaltsstoffen des Sickerwassers bewirken, schadstoffbelastete Böden bilden dagegen ein Gefahrenpotential.

Insbesondere durch die gezielten und intensiven Tätigkeiten der Menschen sind Beeinträchtigungen der Grundwasserbeschaffenheit nicht auszuschließen. Dies betrifft zum Beispiel unerwartete Stoffeinträge infolge fahrlässigen Umgangs mit Hilfsmitteln bei der Metall verarbeitenden und der chemischen Industrie sowie der Kommunalwirtschaft, von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft oder auch Einträge als Folge von Verbrennungsprozessen aus Industrie, Gewerbe und Verkehr.

Da eine Sanierung von Grundwasserschäden außerordentlich schwierig und teuer und, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand und in langen Zeiträumen möglich ist, muss dem Schutz des Grundwassers und der Vorsorge besonderes Gewicht beigemessen werden. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Regelungen stehen zur Verfügung.

Als wichtigste Vorsorgemaßnahme für unser Trinkwasser sind Wasserschutzgebiete (WSG) zu benennen. WSG dienen dem gezielten örtlichen Schutz der Grundwasserressource vor bakteriellen und chemischen Belastungen sowie vor anderen Gefahren. Deshalb bestehen gesetzliche Verbote und Beschränkungen von risikovollen Handlungen, wie z.B. zur:
- Abwassereinleitung und Gülleausbringung,
- Lagerung wassergefährdender Stoffe und
- Errichtung von Abfalldeponien.

Trinkwasser kann nur dort gewonnen werden, wo der Schutz des Grundwassers gewährleistet und Grundwasser in ausreichender Menge vorhanden ist. WSG werden im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt. Sie umfassen in der Regel das Einzugsgebiet, aus dem das Grundwasser zur Wasserfassung fließt. Dabei wird das gesamte Gebiet in drei Zonen eingeteilt.

Einteilung eines Wasserschutzgebietes in Schutzzonen

Schutzzone I:
Fassungsbereich
In diesem engsten Bereich um die Wassergewinnungsanlage und in ihrer unmittelbaren Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist daher nicht zugelassen

Schutzzone II:
Sie wird in der Regel so festgelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußeren Rand der Zone bis zur Fassung mindestens 50 Tage beträgt. In dieser Zeit können Keime absterben und seuchenhygienische Gefahren durch Krankeitserreger vermieden werden.

Schutzzone III:
Sie wird, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsbereiches der Fassung ausgedehnt und erfasst damit den gesamten der Fassung zufließenden Grundwasserkörper. Die Schutzbestimmungen sollen vor allem chemische Beeinträchtigungen verhindern, denn diese wirken sehr langfristig. Manche Chemikalien sind jedoch kaum abbaufähig.

Die Festsetzung der Schutzzonen (SZ) erfolgt nach anerkannten, wissenschaftlich begründeten hydrogeologischen Methoden im Rahmen eines behördlichen Verfahrens.

Mit der Neuverkündung des Thüringer Wassergesetzes vom 4. Februar 1999 ist allein die obere Wasserbehörde (das Thüringer Landesverwaltungsamt) für Festsetzungen und Veränderungen von WSG zuständig.
Zum 31.12.1998 bestanden zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ca. 3.120 Wasserfassungen im Freistaat Thüringen WSG. Die SZ I und II nehmen ca. 5 % der Landesfläche ein. Bei Berücksichtigung der SZ III sind insgesamt ca. 28 % des Freistaates Thüringen betroffen.
Vergleichende Betrachtungen zur Größe und Ausdehnung der WSG mit anderen Bundesländern zeigen, dass dort, wo vergleichbare geologische Bedingungen existieren (wie etwa in Hessen, im Saarland und in Baden-Württemberg) die festgesetzten WSG ähnlich bemessen sind.

Grundwasserschutz baut auf dem Vorsorgeprinzip auf. Das heißt, es muss frühzeitig gehandelt werden, bevor Umweltschäden entstehen. Zahlreiche Aktivitäten - von gesetzlichen Verboten gefährlicher Stoffe, über erhöhte Anforderungen beim Gewässerschutz, bis hin zu landesweiten Messnetzen für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit - sind in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Thüringen ständige Praxis.

Natürliche Reinigungsvorgänge im Untergrund können zu einer Verbesserung der Qualität des Grundwassers führen. Selten wird jedoch eine völlige Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit des Grundwassers erreicht. Die Devise kann nur lauten: Ursachen erkennen - Gefahrenquellen ausschalten - gefährliche Stoffe so weit wie möglich vermeiden, kurz gesagt:

Dem Vorsorgeprinzip mehr Geltung verschaffen, denn Vorbeugen ist besser als Heilen!

Das ist nicht nur vernünftiger, sondern vor allem auch kostengünstiger.

Zielstellung muss es sein, das Grundwasser in seiner natürlichen Beschaffenheit ohne oder mit nur geringem Aufbereitungsaufwand zur Trinkwasserversorgung einsetzen zu können.


Wasserschutzgebiet mit Schutzzonen
Mögliche Gefahren
Schutzmaßnahmen

Führt man sich einmal vor Augen, dass selbst kleinste Schadstoffmengen nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser haben (z. B. können Pflanzenschutzmittel bei einer Verdünnung von 1:1.000.000 oder Mineralöle bei einer Verdünnung von 1:100.000 das Grundwasser schädigen) erkennt man, dass auch kleinste Verfehlungen sehr große Auswirkungen haben können.
Der Schutz des Grundwassers ist Aufgabe von uns allen. Jeder Bürger kann und muss seinen Teil dazu beitragen. Das tägliche Leben bietet viele Gelegenheiten, unser Grundwasser zu schützen, so z. B.:

  • Beachtung der Wasserschutzgebiete,

  • bedarfsgerechtes Düngen im Garten,

  • weitgehender Verzicht auf schwer abbaubare, chemische Pflanzenschutzmittel,

  • Autowäsche nur an speziellen Waschplätzen oder Waschanlagen,

  • Motorwäsche und Ölwechsel besser vom Fachbetrieb durchführen lassen,

  • sparsame Verwendung von Putz- und Reinigungsmitteln,

  • alte Medikamente, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien, elektronische Artikel, Kosmetika, Foto- und Hobbychemikalien zur Sondermüllsammelstelle,

  • Produkte kaufen, die bei der Herstellung, beim Gebrauch und bei der Beseitigung das Wasser möglichst wenig belasten;

  • beim Einkauf auf den blauen "Umweltengel" achten.


Wie verhalte ich mich bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten in Wasserschutzgebieten?

Im Freistaat Thüringen überwachen die Wasserbehörden, die Gesundheitsbehörden und die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Wasserschutzgebiet. Bedingt durch die natürliche Größe der Einzugsgebiete kann eine Überwachung selbstverständlich nicht allumfassend und rund um die Uhr erfolgen. Die Behörden sind deshalb auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Sollten Sie beim Spaziergang in Wasserschutzgebieten, die in der Regel durch den Betreiber der Wasserversorgungsanlagen mit Hinweistafeln und Schildern gekennzeichnet sind, eventuell grundwassergefährdende Vorgänge feststellen, wenden Sie sich bitte an die:

- Unteren Wasserbehörden mit Sitz bei den Landratsämtern bzw. bei den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte