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Am 17. Dezember 2010 wurde die novellierte IVU-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 06. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht stehen umfangreiche Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einschließlich einiger seiner Verordnungen an. Weiterhin sind auch andere Umweltbereiche wie Wasser, Boden und die Kreislauf- und Abfallwirtschaft von dieser Umsetzung betroffen.
Die neue Richtlinie über Industrieemissionen fasst die derzeit geltenden Europäischen Richtlinien:
in einer Richtline zusammen.
Im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage ergeben sich mit der Novellierung nachfolgende Änderungen: