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Bodenschutz und Altlasten

Bodenschutz und Altlasten

Die Böden dienen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sind aber auch Schutzschicht und natürlicher Filter für das Grund- und Trinkwasser. Ebenso sind sie Produktionsgrundlage und Nutzfläche für die Land- und Forstwirtschaft. Nicht zuletzt sind die Böden Siedlungs- und Erholungsfläche. Sie sind jedoch nicht unbegrenzt belastbar. Sie sind leicht zerstörbar und nicht vermehrbar. Böden schützen bedeutet, unsere Lebensgrundlage langfristig und nachhaltig als Teil der Umwelt zu sichern.

Die Nutzung des Bodens wird als etwas Selbstverständliches angesehen. Jedoch führt der unsachgemäße Umgang mit dem Boden, insbesondere eine hohe Flächeninanspruchnahme, zu Schadstoffeinträgen und ungewünschten Ablagerungen.

Altlasten

Der gesellschaftliche Umbruch nach 1989 und die damit verbundene Schließung einer Vielzahl von Firmen und Deponien offenbarte unterschiedlichste Umweltschäden. Geschuldet waren sie der Industrialisierung Thüringens, dem sorglosen Umgang mit der Umwelt aber auch einer anderen Umweltgesetzgebung in der ehemaligen DDR sowie deren Einhaltung und Kontrolle. Dieses Erbe wird seither zielgerichtet und kontinuierlich bewältigt. Frühzeitig wurde mit dem Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (ThAbfAG) vom 31.07.1991 – dem ersten derartigen Gesetzt im Osten Deutschlands – der rechtliche Rahmen zur Bewältigung der Altlastenproblematik in Thüringen geschaffen.
Durch die Sanierung von Altlasten werden einerseits Gefahren für Mensch und Umwelt beseitigt. Andererseits eröffnen sich Möglichkeiten zur Nachnutzung dieser Flächen und zur Ansiedlung innovativer Industriezweige.

Die Verantwortung für kommende Generationen erfordert gerade beim Bodenschutz und Umgang mit Altlasten das Beschreiten neuer Wege. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung können ökologisch sinnvolle und ökonomisch vertretbare Lösungen entwickelt werden. Der Freistaat Thüringen stellt sich dieser Aufgabe.

Altlastenbearbeitung in Thüringen www.tlug-jena.de

Gesetzliche Regelungen

Das Bundes-Bodenschutzgesetzes (BGBl. I S. 502) und die Bundes-Bodenschutzverordnung (BGBL. I S. 1554) bilden den rechtlichen Rahmen für die Bearbeitung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen:

Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998

Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 29. Juni 1999

Mit diesem Regelwerk wurde die Voraussetzung für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Bewältigung der Altlastenproblematik geschaffen. In Ergänzung und Ausführung des BBodSchG sind landesrechtliche Regelungen erforderlich, die mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz (GVBl. S. 511) umgesetzt wurden

Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) vom 16. Dezember 2003

Merkblatt zur Auf- und Einbringung von Materialien auf und in den Boden (PDF-Datei zum Download)

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Bodenschutz und der Altlastenbearbeitung nach dem BBodSchG und dem untergesetzlichen Regelwerk sind nach § 11 des ThürBodSchG, geändert durch Artikel 16 des Thüringer Haushaltbegleitgesetzes 2008/2009 vom 20.12.2007 (GVBl. S. 267) die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde. Bei eigener Betroffenheit oder Beteiligungsverhältnissen von Landkreisen oder kreisfreien Städten an Vollzugsmaßnahmen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bodenschutzbehörde zuständige Behörde.

Abweichend davon ist zuständige Behörde für altlastverdächtige Flächen und Altlasten des Sanierungsgebietes "Ehemaliges Teerverarbeitungswerk Rositz" nach Artikel 7 der Thüringer Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltverwaltung vom 6.4.2008 (GVBl. S.78) das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bodenschutzbehörde.

Bodenversieglung in Thüringen