Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

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Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (elektronisches Abfallnachweisverfahren)

Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist seit dem 01.04.2010 für gefährliche Abfälle Pflicht!

Seit dem 1. April 2010 werden bundesweit alle nachweisrechtlichen Vorgänge für gefährliche Abfälle auf elektronischem Wege bearbeitet und ausgetauscht. Informationen zum Thema finden sich unter www.bmu.de/abfallwirtschaft

Die für den Vollzug zuständigen Bundesländer haben gemeinsam in der Länderarbeitsgemeinschaft GADSYS die erforderliche technische Infrastruktur geschaffen (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall – ZKS), über die der länderübergreifende und bundesweit einheitliche Datenaustausch erfolgt. www.asysnet.de

Zur Teilnahme am elektronischen Verfahren haben sich alle Beteiligten bei der ZKS zu registrieren. Die Registrierung kann über die  Web-Seite der ZKS-Abfall vorgenommen werden. Dort finden sich außerdem umfangreiche Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren, zur elektronischen Signatur und zur ZKS. www.zks-abfall.de

Zuständige Behörde in Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 430,
Tel.: (03 61) 37 73 71 19,
Fax: (03 61) 37 73 78 51.

Fragen Thüringer Firmen zur Registrierung bei der ZKS nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt unter (0361) 37 73 79 08  und 37 73 79 20 entgegen.

Rechtsgrundlage für das elektronische Nachweisverfahren:

Gesetz und Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sind am
1. Februar 2007 in Kraft getreten.

Informationen zu den rechtlichen Regelungen sowie die Vollzugshilfen zum Nachweisrecht, erarbeitet im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Abfall (LAGA), finden sich unter: www.bmu.de/abfallwirtschaft