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Überblick zur neuen Deponieverordnung
Entsorgung von Altmedikamenten
Am 16. Juli 2009 trat die neue Deponieverordnung (
DepV) (BGBl. S. 900) in Kraft. Damit wurden folgende bisher bestehende Regelungen aufgehoben:
Die Anforderungen der genannten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften wurden unter Beachtung der
EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG), der Ratsentscheidung (2003/33/EG) zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien und neuester Forschungsergebnisse zu Oberflächenabdichtungssystemen zusammengeführt und weiterentwickelt. Ziel war es, das gesamte Deponierecht in einem Regelwerk zu vereinheitlichen und übersichtlicher zu gestalten.
Die neue DepV besteht aus folgenden Teilen:
und fünf Anhängen:
Inzwischen hat sich bereits ein erster Änderungsbedarf für die im Juli 2009 in Kraft getretene DepV ergeben. Dies resultiert insbesondere aus der Stellungnahme der EU-Kommission zur Verordnung bezüglich der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Anforderungen bei der Zulassung von Abdichtungskomponenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Außerdem sind Anpassungen und redaktionelle Änderungen vorgesehen. Weitere Informationen dazu auch auf den Seiten des Bundesumweltministeriums unter
www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallrecht/national/doc/46734.php
Arzneimittel sind biologisch aktive Stoffe, die zum Teil nur begrenzt biologisch abbaubar sind. Jeder, der Medikamente einnimmt, scheidet Arzneimittel oder deren Abbauprodukte in Spuren aus, die über die Toilette in das Abwasser gelangen. Da diese Stoffe in der Regel in den Klärwerken nicht abgebaut werden, kann es in der Folge zu einem Eintrag in Boden und Wasser kommen. Dadurch können solche Arzneimittelreste wieder in die Nahrungskette gelangen, wodurch es zur Resistenzbildung von Krankheitserregern beim Menschen kommen könnte.
Die Verbraucherinformation
„Alte Arzneimittel richtig entsorgen“ gibt Hinweise zum Einkauf, zur Aufbewahrung und Entsorgung von Arzneimitteln.
Die richtige Entsorgung von Altarzneimitteln ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Belastung von Böden und Gewässern durch Arzneimittelrückstände. Auf keinen Fall sollen alte Arzneimittel in die Toilette gekippt werden und ins Abwasser gelangen! Empfohlen werden nachfolgend genannte Entsorgungswege:
Weitere Informationen zur Rücknahme von Altmedikamenten:
Photovoltaik- und Windkraftanlage auf der rekultivierten Altdeponie des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrod, Bild: LRA Nordhausen
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Alte Arzneimittel richtig entsorgen
zum Download im PDF-Format
Deponieschließungs-programm am Beispiel des Freistaates Thüringen
Rede zur Fachtagung „Vorsorge zur Nachsorge“ am 06.11.2003 in Berlin