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Cross Compliance Regelungen betreffen jeden landwirtschaftlichen Betrieb, der Fördermittel oder Ausgleichszahlungen erhält. Verstöße gegen diese Regelungen können zum Verlust der Gelder führen. Insoweit ist es für jeden landwirtschaftlichen Betrieb wichtig, über diese Bestimmungen genau informiert zu sein und sie bei der täglichen Arbeit einzuhalten.
Hierfür ist eine fachliche Beratung oft hilfreich. Diese wird in Thüringen von privaten Beratern auf der Basis anerkannter Managementsysteme durchgeführt. Die derzeit vom TMLFUN anerkannten CC-Berater finden Sie unter folgendem Link:
Vom TMLFUN anerkannte Beratungsanbieter Cross Compliance - Stand: Juni 2011
Größe: 102111 Bytes
Die jeweiligen anerkannten Managementsysteme sind hier aufgeführt:
Vom TMLFUN anerkannte einzelbetriebliche Managementsysteme Cross Compliance - Stand: 16.02.11
Größe: 62691 Bytes
Für die Anerkennung neuer Berater oder Managementsysteme müssen folgende Formulare ausgefüllt werden:
Antragsformular auf Anerkennung als Beratungsanbieter Cross Compliance
Größe: 163840 Bytes
Antragsformular auf Anerkennung eines einzelbetrieblichen Managementsystems CC
Größe: 79872 Bytes
Die Inanspruchnahme einer CC-Beratung ist in Thüringen mit bis zu 50 % der Beratungskosten förderfähig. Informationen zur Förderung einer CC–Beratung finden Sie unter nachfolgendem Link:
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so können Sie sich auch an die örtliche
Landwirtschaftsverwaltung wenden.