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Nachhaltige Landwirtschaft
Öko-Audit (EMAS) in Agrarunternehmen
Die EMAS-Verordung regelt bisher nur die Teilnahme gewerblicher Unternehmen am Öko-Audit. Sie lässt jedoch die Durchführung des Öko-Audits zur Erprobung auch in nichtgewerblichen Sektoren, wie z. B. Agrarunternehmen oder Verwaltungen, zu.
Mit Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt haben sich in den Jahren 1996/97 sechs Agrarunternehmen dieser Aufgabe gestellt und in Pilotprojekten die Anwendbarkeit der EMAS-Verordung auf Agrarunternehmen geprüft. Eine Validierung der Umwelterklärungen der einzelnen Unternehmen war aufgrund der fehlenden Regelung in der EWG-VO nicht möglich. 1999 fand eine Evaluierung des Gesamtprojektes statt. Anhand der Ergebnisse der Pilotvorhaben und dieser gemeinsamen Abschlusserörterung wurde folgendes Fazit gezogen:
- EMAS ist ein System, das auch in landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis sinnvoll zur Optimierung von Stoffströmen und Produktionssystemen eingesetzt werden kann. Der primäre Nutzen liegt hierbei in der Nachweisbarkeit einer kontinuierlichen ökologischen Verbesserung. Darüber hinaus erleichtert damit EMAS auch die Optimierung des gesamten Unternehmens (z. B. in wirtschaftlicher Hinsicht oder bzgl. der Mitarbeitermotivation) und ist somit ein Beitrag zur Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21.
- Im Unterschied zur gewerblichen Wirtschaft gibt es in der Landwirtschaft aufgrund ihrer vielfältigen direkten Verflechtungen mit der Natur und damit dem Einfluss stark unterschiedlicher standörtlicher Gegebenheiten kein hinreichend valides allgemeines Zielsystem, sondern lediglich ein allgemeines Optimierungsziel. Die Kriterien Umweltverträgliche Landbewirtschaftung (KUL) stellen ein geeignetes Instrument dar, um dieses allgemeine Optimierungsziel im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung anwendbar zu machen.
- Vor dem Hintergrund der ohnehin erfolgenden Öffnung des Anwendungsbereiches der EMAS-VO in allen Organisationen, auch landwirtschaftlichen Betrieben, einerseits sowie der sich abzeichnenden Nachfrage nach Umweltmanagementsystemen von nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben andererseits bietet die Einführung von EMAS in der Landwirtschaft eine Chance zur Verbesserung der einzelbetrieblichen Wettbewerbsposition.
- Im Hinblick auf die bevorstehende WTO-Verhandlungsrunde, die voraussichtlich insbesondere das Spannungsfeld Landwirtschaft und Welthandel behandeln wird, ist es strategisch wichtig, die Qualität - und hier insbesondere die Umweltqualität - von Produktionssystemen nachweisfähig zu gestalten. Eine Möglichkeit dafür bietet das EMAS-Verfahren. Aus diesem Grund sollte die Einführung von EMAS in der Landwirtschaft auch politisch unterstützt werden.
- Zur Verbesserung der Anwendbarkeit des EMAS in der Landwirtschaft wird empfohlen, sowohl die erstmalige Einführung in einzelnen Unternehmen als auch die anwendungsorientierte Weiterentwicklung von Instrumenten zu unterstützen.
Thüringer Bauernverband
www.tbv-erfurt.de
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
www.tll.de
KUL beim Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA)
www.vdlufa.de/vd_00.htm?4