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Ergänzende Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfe¬kredite für die Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben sich auf eine Bürgschaftsregelung für zinsverbilligte Liquiditätshilfekredite an landwirtschaftliche Unternehmen verständigt.
http://www.rentenbank.de/liquiditätshilfeprogramme
abrufbar.
Für die Bürgschaft hat der Darlehensnehmer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und ggf. ein Risikoentgelt zu entrichten.
Eine Bürgschaftsübernahme ist nur für noch nicht bewilligte Liquiditätshilfeanträge zulässig. Anträge auf Zinsverbilligung der Rentenbankkredite sind weiterhin parallel an das TMLNU zu richten (Eingang spätestens am 12.11.09). Sofern Kreditbereitschaftserklärungen nur unter dem Vorbehalt einer Bürgschaftsübernahme erteilt werden, sind hierfür die modifizierten Formulare unter
http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft
zu verwenden.
Über das bereits bestehende, relativ unkomplizierte Verfahren im Thüringer Liquiditätshilfeprogramm konnten bis Ende Oktober 53% der angebotenen Kreditmittel, schwerpunktmäßig von Milchvieh haltenden Betrieben, zur Überbrückung ihrer wirtschaftlich schwierigen Lage genutzt werden.
Gereon Lamers
Pressesprecher