Freistaat Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

Inhalt

EAGFL/A

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
(Maßnahme A)

Im Rahmen der Maßnahme A werden Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Blick auf die Schwerpunkte Effizienz/Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz gefördert. Die Beihilfen sollen die Anpassung an sich ändernde Marktgegebenheiten und politisch gesetzte Bedingungen erleichtern und damit vor allem der Einkommenssicherung sowie der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. Berücksichtigt werden auch:
• die Entwicklung des ländlichen Raums,
• die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Landwirtschaft und
• die Ziele und Erfordernisse des Tier- und Pflanzenschutzes.

Die Förderung kann nach diesen Richtlinien erfolgen:

Download-Icon Thüringer Agrarinvestitionsprogramm (AIP) - Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft (ohne Teil B „Ausbringtechnik für Lohnunternehmen“)
Größe: 43710 Bytes

- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Förderung von Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(zur Zeit ausschließlich über die GAK gefördert)

Download-Icon Förderung eines umweltgerechten integrierten Pflanzenschutzes
Größe: 15717 Bytes

Fort- und Weiterbildung
(Maßnahme C)

Ziel der Maßnahme C ist die Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Landwirten und anderen Personen, die mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasst sind. Insbesondere sollen die Neuausrichtung bei der Erzeugung und die Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung und der Landschaftsverbesserung, des Umweltschutzes, der Hygiene und des Tierschutzes verbunden sind, durch entsprechende Bildungsmaßnahmen unterstützt werden. In der Landwirtschaft werden dadurch wirtschaftlich lebensfähige Betriebe im Zuge eines qualifizierten Humankapitals gestärkt.
Neben der Landwirtschaft sollen Bildungsaktivitäten im Bereich der Forstwirtschaft helfen, die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Funktion der Wälder zu verbessern.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:

Download-Icon Förderung von Bildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
Größe: 22497 Bytes

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
(Maßnahme G)

Innerhalb der Maßnahme G wird die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt. Ein Ziel der Förderung ist die Anpassung der Vermarktung an die Markterfordernisse in Bezug auf Menge, Qualität, Art und Sortiment. Weitere Schwerpunkte sind die Entwicklung zukunftsfähiger Bereiche (Non Food, sonstige pflanzliche und tierische Erzeugnisse) und die Unterstützung von Kooperationsmodellen, die wettbewerbsfähige Strukturen zum Ziel haben.

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien:

Download-Icon Förderungen im Marktbereich – Marktstrukturverbesserung, Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regional oder ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte, Förderung aufgrund des Marktstrukturgesetzes (GAK) (Investitionsbeihilfen)
Größe: 24269 Bytes

Download-Icon Investive Förderung zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von nicht raffinierten Pflanzenölen (Non-Food-Erzeugnisse)
Größe: 15257 Bytes

Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen
(Maßnahme I)

Innerhalb der Maßnahme I verfolgt die Förderung das Ziel, zum einen über die Stimulierung der Nachfrage nach Holz, zum anderen über die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder die Forstbetriebsinhaber im Privat- und Körperschaftswald des Freistaates Thüringen zu unterstützen. Dafür kommen dementsprechend Maßnahmen in Betracht, die die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion von Wäldern sichern und die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen dieser Forstbetriebsinhaber verbessern.

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien:

Download-Icon Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Holz und Förderung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung
Größe: 15360 Bytes

Download-Icon Förderung von Erstaufforstungen und Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Größe: 101376 Bytes

Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen
(Maßnahme M)

Die Maßnahme M soll dazu beitragen, die Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen zu verbessern. Mit der Förderung sollen die Unternehmen bei der Entwicklung von Qualitätsstrategien, deren Einführung bzw. Umsetzung sowie der Entwicklung von Qualitätsprodukten unterstützt werden. Gefördert werden dabei u.a. Marktforschung, Produktentwicklungen, Vermarktungskonzeptionen bis zum „Layout-Entwurf“, Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit sowie die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie:

Download-Icon Förderung der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen
Größe: 14907 Bytes


Maßnahmen K - T