Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Zukunftsinitiative "Exzellentes Thüringen"

Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“
für Hochschulen, Forschung und Innovation 2008 bis 2011



Wissen und Innovationskraft sind die Grundlagen für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb sind Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung ein zentraler politischer Schwerpunkt der Thüringer Landesregierung.

Die Landesregierung wird in den kommenden vier Jahren rund 2,8 Milliarden Euro für Hochschulen, Forschung und Innovation aufwenden. Die Finanzierung erfolgt aus Landes-, Bundes- und Europa-Mitteln (EFRE/ESF). Das Ziel dieser ressortübergreifenden Initiative ist die nachhaltige Förderung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunftskraft des Freistaats durch den Ausbau bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, die Stärkung der Innovations- und Clusterfähigkeit, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Steigerung der Innovationskraft mittelständischer Unternehmen und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses.

Zentrales Element innerhalb der Zukunftsinitiative ist die  Thüringer Forschungsstrategie, die gemeinsam von der Landesregierung, den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet und verabschiedet wurde. Sie dient als strategische Planungs- und Entscheidungsgrundlage, aus der sich die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung ableiten. Die Forschungsstrategie beschreibt die herausragenden Forschungsschwerpunkte und Maßnahmen zur Stärkung und Vernetzung der Thüringer Forschungslandschaft. Diese Forschungsschwerpunkte sollen so ausgebaut werden, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert und erhöht wird. Dafür werden institutionenübergreifende Strukturen geschaffen, die sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als auch der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. Innovative Projekte sollen insbesondere in den folgenden Schwerpunkten gefördert werden: 
 

  • Gesundheitsforschung und Medizintechnik
  • Mikrobiologie und Biotechnologie
  • Optische Technologien, Photonik
  • Mikro- und Nanotechnologien, Mikroelektronik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Werkstoffe und Produktionstechnologien
  • Umwelt- und Energietechnik, Infrastruktur
  • Kultureller und sozialer Wandel
  • Medien und Kommunikation

Entsprechend dem von Humboldt geprägten Ideal der Einheit von Forschung und Lehre wurde von der Landesregierung und den Hochschulen gemeinsam die  Thüringer Lehrstrategie entwickelt, um den herausragenden Wert exzellenter Lehre an den Hochschulen hervorzuheben. Auf dieser konzeptionellen Grundlage soll die Attraktivität des Studienstandorts Thüringen weiter erhöht werden. Die Entwicklung besonderer Lehrprofile an den Hochschulen und die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre stehen im Zentrum der Lehrstrategie. Wesentliche Ziele sind:
 

  • Besondere Lehrangebote entwickeln
  • Stärker auf die Praxis orientieren
  • Studienzeiten verkürzen
  • Studierendenzahlen stabil halten
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften stärken
  • Ausländische Studierende gewinnen
  • Berufstätige weiterbilden
  • Studierende mit Kindern unterstützen.

Die Hochschulen entwickeln ihrem Profil entsprechende Lehrstrategien, in denen konkrete Ziele und Schwerpunkte sowie die Maßnahmen zur Realisierung definiert werden.

Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ stehen im Zeitraum 2008 bis 2011 insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro für folgende Investitionsbausteine zur Verfügung:
Der umfangreichste Baustein der Zukunftsinitiative ist die  Thüringer Rahmenvereinbarung II  zur Sicherung der Leistungskraft der Thüringer Hochschulen, die insgesamt 1,76 Milliarden Euro bis 2011 zur Verfügung stellt. Darin sind für Hochschulbauvorhaben 320 Millionen Euro vorgesehen, sowie gemäß dem Programm zur Umsetzung die Bundesmittel für den  Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern in Höhe von 14,9 Millionen Euro enthalten. Neben Planungs- und Finanzierungssicherheit erhalten die Hochschulen des Landes durch Budgetierung ihrer Haushalte größtmögliche Flexibilität bei der Haushaltsführung. Zusammen mit dem novellierten  Thüringer Hochschulgesetz  verfügen sie damit über umfassende Handlungsfreiheiten. Im Gegenzug haben sich die Hochschulen zur Umsetzung hochschul- und wissenschaftspolitischer Zielsetzungen verpflichtet, die im Rahmen der  Ziel- und Leistungsvereinbarungen konkretisiert werden.

Für Forschung und Lehre stehen dem Universitätsklinikum Jena insgesamt 302,6 Millionen Euro zur Verfügung. Baumaßnahmen werden außerdem im Rahmen des Hochschulbaus mitfinanziert.

Zusammen mit den Hochschulen bilden die institutionell durch Bund und Land geförderten vielfältigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen die tragenden Säulen der Thüringer Forschungslandschaft. Das Fördervolumen umfasst insgesamt 349,1 Millionen Euro.

Die Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist mit einem Volumen von 252,5 Millionen Euro ein tragender Baustein der Zukunftsinitiative. Darunter fallen die Verbundförderung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die einzelbetriebliche Technologie- und Innovationsförderung, die Personalförderung im Bereich Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung gemeinnütziger Stiftungen in Forschung, Technologie und Innovation.

Die Projektförderung des Thüringer Kultusministeriums im Bereich „Forschung“ stellt insbesondere für die Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Errichtung entsprechender Infrastruktur sowie den Thüringer Forschungspreis insgesamt 62,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur Förderung von Forschungsbauten und Infrastruktur zählen insbesondere die Bauvorhaben der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft in Thüringen, aber auch die Mitfinanzierung von Forschungsbauten und wissenschaftlichen Großgeräten im Rahmen der Förderung nach Artikel 91b Abs. 1 Nr. 3 GG. Das Fördervolumen umfasst insgesamt 38,7 Millionen Euro.

Der Thüringer Berufsakademie mit ihren Studienabteilungen in Eisenach und Gera steht insgesamt ein Volumen in Höhe von 24,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Im neuen  Landesprogramm „ProExzellenz“ mit einem Volumen von 50,3 Mio. € werden von 2008 bis 2011 bedeutende Maßnahmen zur Stärkung der Bereiche Forschung, Innovation, Nachwuchs und Lehre gefördert. Wesentliche Ziele des Programms sind der Ausbau und die Stärkung bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, der Erfolg im Wettbewerb um die talentiertesten Köpfe, die Stärkung der Innovations- und Clusterfähigkeit sowie die Förderung der Lehre. Zur Beratung der Landesregierung wurde eine Programmkommission eingerichtet.