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Thüringer Landeshochschulplan
Förderung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses
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8.1 Studienberatung
An den Thüringer Hochschulen findet sowohl im Vorfeld als auch während des Studiums eine intensive Beratung statt. Diese Beratungsaufgaben werden zum einen zentral von einer allgemeinen Studienberatungsstelle in den Hochschulen und zum anderen in Form der Fachstudienberatung auf Fachbereichsebene durchgeführt. Die zentralen Studienberatungen bieten neben fachübergreifenden Informationen zum Studium auch Beratung und Hilfestellung zu allgemeineren studienbezogenen Problemen an.
Zur Beratung im Vorfeld zählen die Informationsangebote für Schüler der Gymnasien, der Fachoberschulen und Berufschulzentren, die z. B. im Rahmen von Hochschulinformationstagen Vorlesungen besuchen können (Probe-/Schnupperstudium, Tag der offenen Tür etc. )oder durch Vorträge der Fachstudienberater in Schulen gezielt Informationen über einzelne Studiengänge bekommen. Diese dienen der Orientierung über das angestrebte Studium sowie über die beruflichen Perspektiven. Bei diesen Angeboten besteht eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hochschulteams der ortsansässigen Arbeitsämter. Die Thüringer Koordinierungsstelle „Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen“ unterstützt durch gezielte Veranstaltungen und Informationsmaterialien die Werbung von Schülerinnen für ein naturwissenschaftlich-technisches Studium.
In der Anfangsphase des Studiums ist eine besonders intensive Fachstudienberatung erforderlich, um frühzeitig Fehlorientierungen zu erkennen und zu vermeiden und dadurch den Studierenden ein effektives und sinnvolles Studium zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden die an den Hochschulen bereits teilweise vorhandenen Orientierungseinheiten für Studienanfänger im Rahmen der Novellierung im Jahre 1999 in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen. Hierbei werden von den Hochschulen meist bereits vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit des ersten Semesters Studieneinführungstage angeboten, bei denen die Studienanfänger u. a. durch studentische Tutoren und umfassende Informationsangebote erste Orientierungshilfen erhalten. Um dem verstärkten Beratungs-und Orientierungsbedarf der Studierenden gerade in der ersten Phase des Studiums gerecht zu werden, sieht das Thüringer Hochschulgesetz darüber hinaus vor, dass sich die Hochschule spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres über den bisherigen Studienverlauf orientiert, die Studierenden informiert und gegebenenfalls eine Beratung durchführt.
Eine weitere Stärkung der Studienberatung wurde im Rahmen der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes durch die Einführung des Amtes des Studiendekans, zu dessen wesentlichen Aufgaben die Koordinierung und Organisation der Studienberatung gehört, sowie die Einführung einer obligatorischen Studienberatung für Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, erreicht.
Neben den Angeboten der Hochschul-bzw. Fachbereichsverwaltungen bieten auch die Studierendenvertretungen, insbesondere die Fachschaften Hilfestellung beim Studium und Beratung an.
Zukünftig soll auch die Studienausgangsberatung verstärkt werden, um den Studierenden den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Neben hochschuleigenen Angeboten wie Bewerbungs- und Präsentationstraining oder Existenzgründungsseminaren muss in diesem Bereich die Zusammenarbeit mit den Hochschulteams der Arbeitsämter weiter intensiviert werden.
8.2 Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung
Die Studentenwerke des Freistaats Thüringen sind für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zuständig. Sie wurden mit Wirkung zum 01. 01. 1998 zu den Studentenwerken Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar zusammengeschlossen. Die Studentenwerke sind für folgende Einrichtungen zuständig:
Studentenwerk Erfurt-Ilmenau
Universität Erfurt
Technische Universität Ilmenau
Fachhochschule Erfurt
Fachhochschule Schmalkalden
Fachhochschule Nordhausen
Berufsakademie Thüringen –Staatliche Studienakademie –Eisenach
Studentenwerk Jena-Weimar
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Bauhaus-Universität Weimar
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Fachhochschule Jena
Berufsakademie Thüringen –Staatliche Studienakademie –Gera
Nach dem Thüringer Studentenwerksgesetz¹ haben die Studentenwerke folgende Aufgaben:
-Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
-Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von studentischen Wohnanlagen
-Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien
-Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen
-Beratungsangebote.
¹Thüringer Studentenwerksgesetz (ThürStudWG)in der Fassung vom 9.Februar 1998 (GVBl.S.12)
Die Zahl der von den Studentenwerken bewirtschafteten Einrichtungen ergibt sich aus Anlage A 59.
Die Arbeit der Studentenwerke wird im Wesentlichen aus eigenen Erträgen, Semesterbeiträgen, Zuschüssen des Freistaats Thüringen sowie Zuwendungen Dritter finanziert.
Im Haushaltsjahr 2001 fördert der Freistaat die Studentenwerke mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 21,7 Mio. DM (2002: 19,7 Mio. DM). Die darin enthaltenen Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von 17,8 Mio. DM (2002: 16,8 Mio. DM) dienen der Kostenerstattung des Amtes für Ausbildungsförderung, der Verbilligung der Gemeinschaftsbeköstigung der Studierenden, dem Ausgleich von Defiziten in einzelnen Bereichen der Studentenwerke und der Bauunterhaltung. Die investiven Zuschüsse in Höhe von 3,9 Mio. DM (2002: 2,9 Mio. DM) verwenden die Studentenwerke u. a. für die Möblierung der Wohnheime, die Ausstattung der Mensen und Cafeterien und die Beschaffungen von Inventar im sozialen und kulturellen Bereich.
Ausbildungsförderung
1991 wurde wie in allen neuen Ländern auch in Thüringen die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)eingeführt. Die Leistungen der Ausbildungsförderung werden zu 65 v. H. vom Bund und zu 35 v. H. vom Freistaat Thüringen getragen. Die Verwaltungskosten trägt der Freistaat.
Nach dem BAföG erhalten Studierende Ausbildungsförderung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten den Ausbildungsbedarf, d. h. die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten während des Studiums, nicht decken. Für die Ausführung des BAföG sind die Thüringer Studentenwerke zuständig. Fachaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Die Gefördertenquote bei den Studierenden des Freistaats Thüringen lag im Jahr 2000 bei 38, 1 v. H. Die Landesregierung strebt eine Erhöhung der Gefördertenquote an. Die Ausgabenentwicklung für die Ausbildungsförderung in Thüringen ergibt sich aus Anlage A 59.
Mit Wirkung vom 1. April 2001 ist das Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG)– in Kraft getreten. Die Bedarfssätze und die Freibeträge sind deutlich angehoben worden. Das Kindergeld gilt generell nicht mehr als Einkommen. Noch bestehende Unterschiede bei der Förderung in den alten und neuen Ländern wurden aufgehoben. Der Förderungshöchstsatz für einen nicht bei seinen Eltern wohnenden Studierenden ist seit dem 1. April 2001 von bislang 1.020 DM in den neuen bzw. 1.030 DM in den alten Ländern auf bundeseinheitlich 1.140 DM gestiegen. Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28. Februar 2001 beginnen, wurde die Gesamtdarlehensbelastung auf maximal 20.000 DM begrenzt. Die Studienbedingungen für Studierende mit Kindern wurden verbessert und eine verlässliche Studienabschlusshilfe eingeführt. Durch eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten im Bereich der Auslandsförderung und bei den Masterstudiengängen sollen Internationalität und Interdisziplinarität gestärkt werden.
Mit der Gesetzesreform ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Bedingungen im Bereich der Ausbildungsförderung erfolgt. Erklärtes Ziel muss jedoch auch weiterhin sein, durch eine deutliche Ausweitung des Kreises der Förderungsberechtigten mehr Jugendlichen ein Studium zu ermöglichen, eine soziale Selektion der Studierenden zu verhindern und insgesamt eine Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden zu erreichen.
Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien
Die in den letzten Jahren begonnene Modernisierung der Mensen und Cafeterien wird fortgesetzt.
Das regelmäßige Angebot einer gesunden und preiswerten Verpflegung ist eine weitere Hauptauf-
gabe der Studentenwerke. Die Studentenwerke reichten im Jahr 2000 über zwei Millionen Essen
an Studierende aus. Die Entwicklung der ausgegebenen Essenportionen an Studierende ergibt sich
aus Anlage A 60.
Studentenwohnraumbau und -bewirtschaftung
Die Versorgung der Studierenden mit preiswertem Wohnraum in angemessenem Umfang zählt zu den wichtigen sozialen Aufgaben im Hochschulbereich. Die soziale Situation der Studierenden in Thüringen wird durch ein entsprechendes Angebot an Wohnheimplätzen der Studentenwerke und auch durch die damit verbundene Rückwirkung auf das Preisniveau privater Anbieter positiv beeinflusst. Die Plätze und Unterbringungsquote in Studentenwohnheimen der Studentenwerke ergeben sich aus Anlage A 60.
Im Jahr 2001 stehen den Studierenden in Thüringen 7.512 öffentlich geförderte Wohnheimplätze zur Verfügung, was einer Unterbringungsquote von 19 % entspricht. Gegenwärtig sind die Wohnheime mit 9.036 Studierenden in Ein- und Zweibettzimmern überbelegt. Die Belegungsdichte wird schrittweise aufgelockert.
Der Freistaat Thüringen fördert die Sanierung und Modernisierung sowie die Neuschaffung von Wohnraumplätzen. Die Träger der Baumaßnahmen beteiligen sich an der Finanzierung entsprechend der Förderrichtlinie für den Studentenwohnraumbau in der Fassung vom 01.11.1999.
Im Zeitraum von 1995 bis 2000 standen Fördermittel in Höhe von insgesamt 96,08 Mio. DM zur Verfügung. Es konnten 22 Wohnheime saniert werden; zudem wurden einige Neubauprojekte zur Schaffung von Wohnheimplätzen realisiert.
Finanzbedarf für die Sanierung und Modernisierung von Studentenwohnheimen besteht auch in den nächsten Jahren. Schwerpunkte sind dabei die Standorte Jena, Weimar und Ilmenau.
Der Freistaat Thüringen setzt die Förderung des Studentenwohnraumbaus im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes fort. Im Zuge der Förderung des deutsch-amerikanischen Studentenaustauschs förderte auch die Max-Kade-Stiftung New York/USA die Sanierung und den Neubau von Studentenwohnheimen in Thüringen.
Sonstige Aufgaben
Neben den drei markanten Aufgaben Ausbildungsförderung, Verpflegung und Studentisches Wohnen halten die Studentenwerke eine umfangreiche Palette weiterer Leistungen für die Studierenden bereit. So unterhalten die Studentenwerke Kindereinrichtungen an den einzelnen Hochschulorten, die sich aus Zuschüssen der Kommunen, des Freistaats und Semesterbeiträgen der Studierenden finanzieren.
Zunehmende Nachfrage finden die Angebote der allgemeinen Sozialberatung, der psychosozialen Beratung und der Rechtsberatung. Für diese Leistungen und ein umfangreiches kulturelles Angebot zeichnen die Studentenhäuser verantwortlich.
Wie die Ergebnisse der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigen, steigt auch in Thüringen der Anteil jener Studierender, die sich ihr Studium zumindest teilweise durch einen Nebenjob finanzieren müssen. Ausdruck dieser Entwicklung ist die stark steigende Inanspruchnahme der Jobvermittlung der Studentenwerke durch Studierende.
Während des Studiums besteht für die Studierenden in Lehre und Freizeit eine Unfallversicherung. Für Lehre und Praktikum unterhält das Studentenwerk eine Versicherung gegen Folgen aus der gesetzlichen Haftpflicht.
Die Studentenwerke in Thüringen beteiligen sich am Tutorenprogramm der Robert-Bosch-Stiftung: Jedes Semester kommen Hochschulabsolventen aus Amerika, Frankreich, Polen und Tschechien an die Thüringer Hochschulen, um in Konversationskursen und Gesprächskreisen den Studierenden in Thüringen die Sprache und Landeskunde näher zu bringen. Damit soll die Sprachausbildung unterstützt, aber auch Interesse an einem Studium in einem anderen Land geweckt werden. Die Tutoren erhalten Unterstützung durch Mitarbeiter der Studentenwerke. Die Robert-Bosch-Stiftung übernimmt die Finanzierung eines einjährigen Stipendiums.
Um die Attraktivität Thüringens für ausländische Studierende zu erhöhen, halten die Studentenwerke seit einigen Jahren ein Servicepaket bereit. Dieses Servicepaket umfasst für einen Semesterpreis von gegenwärtig 2.700 DM ein möbliertes Einzelzimmer im Studentenwohnheim, von Montag bis Freitag ein Mittagessen mit Getränk und ein Semesterticket für freie Fahrten im Stadtgebiet. Mit dem Paket ist der Student unfall- und haftpflichtversichert und wird in Fragen des Studienalltags von einem studentischen Tutor betreut.
8.3 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Mit der Herstellung der deutschen Einheit wurden in Thüringen die in der Bundesrepublik üblichen Förderverfahren für den wissenschaftlichen Nachwuchs schrittweise eingeführt.
Wichtige Fördermöglichkeiten sind:
-Förderung von Promotionen nach Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (ThürGFVO)
-Förderinstrumente der DFG
-Förderinstrumente der MPG
-Förderung durch Stiftungen und Begabtenförderungswerke
-Förderung auf Stellen
-Förderinstrumente aus der Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre.
Bis auf die vollständig vom Freistaat Thüringen nach der ThürGFVO gezahlten Stipendien werden alle oben genannten Verfahren ganz oder teilweise, direkt oder indirekt, sitzlandanteilig oder nach verschiedenen Schlüsseln (z. B. „Königsteiner Schlüssel“ )von den Ländern und vom Bund finanziert. Wenn man die Ausgaben eines Landes für den wissenschaftlichen Nachwuchs bewerten will, muss man diesen Sachverhalt berücksichtigen. So wurden z. B. aus den Zuwendungen des Freistaats Thüringen an DFG und MPG –im Jahr 2000 insgesamt 57,8 Mio. DM -erhebliche Anteile für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eingesetzt, sowohl für Personalmittel (Stipendien und Gehälter)wie auch für Sachkosten (Grund-und Ergänzungsausstattungen)und Reisekosten. Ein Teil der Förderverfahren dient ausdrücklich der Erlangung akademischer Grade. Im Prozess aktiver eigener wissenschaftlicher Arbeit liegt darüber hinaus auch ohne Promotion oder Habilitation eine wesentliche Qualifizierungs-und Förderungskomponente.
Die ThürGFVO vom 3. Juni 1993 wurde überarbeitet, die neue Fassung ist am 01.07.2000 in Kraft getreten. Das Grundstipendium wurde um 200 DM pro Monat erhöht, auch die Anrechnungsgrenze für das Einkommen des Ehepartners wurde deutlich heraufgesetzt. Das Grundstipendium beträgt jetzt 1.400 DM pro Monat, hinzu kommen bis zu 300 DM Kinder- bzw. Familienzuschlag. Soweit Familienzuschläge nicht benötigt werden, steht das Geld für Sach-und Reisekostenzuschüsse zur Verfügung. Mit den im Haushalt 2001 veranschlagten 1,918 Mio. DM konnten 94 Jahresstipendien bewilligt werden. Der gleiche Betrag steht im Jahr 2002 zur Verfügung.
Es wird angestrebt, diese Stipendienzahl auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen zu erhalten.
Graduiertenkollegs der DFG
In diesem gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Förderverfahren sind mehrere Doktoranden in ein wissenschaftliches Team mit gemeinsamer Grundthematik eingebunden. Motivation, Interdisziplinarität und die Möglichkeit, begleitende Studien anzubieten, sind daher eher gegeben als bei einzeln arbeitenden Stipendiaten. Vom Wissenschaftsrat werden solche Formen der Nachwuchsförderung favorisiert.
An den Thüringer Hochschulen wurden im Jahr 2000 sechs Graduiertenkollegs mit insgesamt rund 2 Mio. DM gefördert:
-GRK 205 „Analytische und stochastische Strukturen und Systeme“ (FSU Jena)
-GRK 164 „Entwurf analoger und gemischt analog-digitaler Strukturen am Beispiel neuronaler Netze“ (TU Ilmenau)
-GRK 266 „Funktions-und Regenerationsanalyse belasteter Ökosysteme“ (FSU Jena)
-GRK 344 „Leitbilder der Spätantike“ (FSU Jena)
-GRK 337 „Möglichkeiten privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Steuerungen im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht“ (FSU Jena)
-GRK 622 „Conflict and Cooperation between Groups. Perspectives from Social and Developmental Psychology“ (Europäisches GRK der FSU Jena zusammen mit den Universitäten in Kent (GB)und Louvain (Belgien)
Zur Förderung ab 01.04.2002 wurde im Oktober 2001 als ein weiteres Graduiertenkolleg bewilligt:
-GRK 768 „Biomolekulare Schalter“ .
Nähere Angaben zu den Graduiertenkollegs enthalten die Anlagen A 61 bis A 63.
Die Bedeutung der Graduiertenkollegs geht über die Nachwuchsförderung weit hinaus. Die DFG und der Wissenschaftsrat erwarten, dass die GRK strukturbildend wirken und die Kooperation unter den Hochschullehrern dauerhaft verbessern.
Thüringen ist im GRK-Programm im Vergleich mit anderen Ländern noch immer unterrepräsentiert. Die Universitäten des Landes sind aufgefordert, durch qualifizierte Anträge bei der DFG diesen Rückstand, der zunächst mit dem nach der Wende erforderlichen Umbau und Neuaufbau wichtiger Fachbereiche zu begründen war, schnellstens aufzuholen.
Nachwuchsförderung in der Max-Planck-Gesellschaft
Die MPG fördert vorrangig Grundlagenforschung um des Erkenntnisprozesses willen. Der Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird dabei große Aufmerksamkeit gewidmet. In den drei Thüringer Max-Planck-Instituten (MPI) forschten im Jahr 2000 52 Doktoranden. Die finanziellen Leistungen des Freistaats für diese Nachwuchsförderung sind in dem Betrag, den Thüringen zur Anteilsfinanzierung der MPI aufbringt, enthalten (2000: ca. 30 Mio. DM).
Neue Instrumente ausdrücklicher Nachwuchsförderung der MPG sind z. B. das „Sonderprogramm zur Förderung von Wissenschaftlerinnen in Leitungsfunktionen (C 4-Programm)“ und die „International Max Planck Research Schools“ . Mit Letzteren wollen Max-Planck-Gesellschaft und Universitäten ihre Bemühungen um die Anziehung und Heranbildung der dringend erforderlichen wissenschaftlichen Nachwuchskräfte weiter verstärken. Das Angebot dieser Promotionsstudiengänge richtet sich an besonders qualifizierte junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Inland und insbesondere aus dem Ausland. Der Start dieses Programms erfolgte mit zunächst neun „International Max Planck Research Schools“ im Jahr 2000.
Förderinstrumente nach Bund-Länder-Vereinbarung
Am 16. 12. 1999 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre –Hochschul-und Wissenschaftsprogramm (HWP)–unterzeichnet. Die Vereinbarung besteht aus sechs Einzelprogrammen. Der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen insbesondere die Programme nach den Artikeln 3 und 6. Artikel 3 betrifft das „Programm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und in Berlin“ . Nach Artikel 6 der Vereinbarung wird die „Entwicklung von Graduiertenstudiengängen“ allein aus Bundesmitteln gefördert.
Das Fachprogramm nach Artikel 3 wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. In Thüringen konzentriert sich die Umsetzung des Artikels 3 auf die Förderung von Nachwuchsgruppen an Universitäten. Für die Laufzeit des Programms (2001-2006)sind insgesamt 14 Nachwuchsgruppen vorgesehen. Im Jahr 2001 werden sieben Gruppen eingerichtet. Die Förderung erfolgt zunächst bis zum 31. 12. 2003. Eine Förderdauer von maximal fünf Jahren ist beabsichtigt, falls das HWP nach einer Überprüfung der Förderziele und des Fördervolumens wie bisher geplant fortgeführt wird. Für das Jahr 2002 ist eine neue Förderperiode mit insgesamt vier neuen Nachwuchsgruppen geplant. Eine weitere Förderperiode soll im Jahr 2003 beginnen, in der maximal drei Anträge für eine Laufzeit von vier Jahren bewilligt werden können.
Nach Artikel 1 HWP werden in Thüringen darüber hinaus ab Januar des Jahres 2001 zehn Habilitandinnen über einen Zeitraum von bis zu jeweils drei Jahren in einem festen Beschäftigungsverhältnis gefördert.
Weitere Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses schildert Kapitel 7.