Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Thüringer Landeshochschulplan

Leitlinien für die Hochschul- und Wissenschaftsentwicklung in Thüringen

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1. Wissenschaft und Forschung liefern die Grundlagen für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft und damit für die Zukunft Thüringens. Sie sind der Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung. Deshalb baut die Landesregierung die Thüringer Hochschulen als Zentren des Wissenschaftssystems des Landes weiter aus. Bis zum Jahr 2008 sollen die Thüringer Hochschulen über 30.800 moderne flächenbezogene Studienplätze, davon 9.400 Plätze an Fachhochschulen verfügen.

2. Bildung, Ausbildung und Weiterbildung kommt in komplexen Wissensgesellschaften ein neuer Stellenwert zu. Die Landesregierung sieht hier eine zentrale Rolle der Thüringer Hochschulen.
Allen studierwilligen Jugendlichen des Landes soll in Thüringen ein Studienspektrum mit langfristiger Perspektive angeboten werden. Dazu müssen Universitäten und Fachhochschulen ihre jeweiligen Profile weiter schärfen. Der Aufbau eines „Virtuellen Campus Thüringen“ soll durch stärkere Vernetzung und den Einsatz neuer Medien weiter vorangebracht werden.

3. Die Landesregierung misst der Transparenz des Hochschulstudiums und der Einführung gestufter Hochschulabschlüsse große Bedeutung zu. Darüber hinaus ist die Praxisrelevanz der Studiengänge auch in den Geisteswissenschaften zu stärken. Die Landesregierung fördert die Erarbeitung neuer Studienangebote, die auf lebenslanges Lernen vorbereiten bzw. dieses ermöglichen.

4. Die Thüringer Hochschulen stehen künftig stärker im globalen Wettbewerb der Bildungsanbieter.
Die Landesregierung unterstützt die weitere Internationalisierung der Studienangebote, die die Mobilität der deutschen Studierenden fördern und junge ausländische Bürgerinnen und Bürger anziehen. Ausländische Lernende und Lehrende sind ein Indikator für die Qualität einer Hochschule und nach ihrer Rückkehr ins Heimatland wichtige Partner für die deutsche Wissenschaft und Wirtschaft.

5. Leistungsstarke Datennetze und Computer haben Gesellschaft und Arbeitswelt revolutioniert.
Zur Fortentwicklung der Studienangebote und zur Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungskapazität im Bereich der Informatik finanziert die Landesregierung ein eigenes Sonderprogramm und beteiligt sich an dem Bund-Länder-Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an deutschen Hochschulen.

6. Die Landesregierung fördert Maßnahmen zur tatsächlichen Verwirklichung von Chancengleichheit für Frauen im Wissenschaftsbereich. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Wissenschaft und Forschung soll deutlich erhöht werden. Vor allem in den Natur- und Technikwissenschaften soll beginnend mit der Studienwerbung auch die erforderliche Basis des wissenschaftlichen Nachwuchses verbreitert werden.

7. Ein entscheidender Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung ist eine international konkurrenzfähige Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur. Die Landesregierung wird die Forschung an den Hochschulen in ihrer ganzen Spannweite bis hin zum Wissenstransfer in die Wirtschaft weiter fördern. Das wirtschaftsrelevante Forschungspotential der Hochschulen ist in Verbindung mit außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen auszubauen.

8. Die Wege von der Forschung bis zum Produkt müssen verkürzt werden. Dazu sind die Übergänge zwischen Forschung und Wirtschaft zu erleichtern. Die im Bereich Wissenschaft und Kultur vorhandenen Förder- möglichkeiten sollen stärker mit anderen Förderbereichen vernetzt werden. Es gilt, bestehende Netzwerke und Partnerschaften zwischen Hochschule, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft zu verbessern, neue aufzubauen und die Verbundforschung zu stärken. Die systematische Unterstützung von Existenzgründungen aus den Hochschulen heraus ist ein Schwerpunkt der künftigen Hochschulpolitik.

9. Ein wesentliches Potential für Innovation liegt in der disziplinübergreifenden Zusammenführung von Wissen und Methoden verschiedener Fachgebiete. Gute Ansätze interdisziplinärer Forschung sollen gestärkt und verallgemeinert werden. Die Bildung von Forschungsschwerpunkten und Kompetenznetzwerken wird gefördert. Vorhandene Stärken, wie beispielsweise in der Biotechnologie und der Informations- und Kommunikations- technologie, der Optik und Optoelektronik oder der Mikrosystemtechnik, müssen ausgebaut werden.

10. Vernetzung von Natur-, Technik- und Geisteswissenschaften ist auch gefordert, um gesellschaftliche, insbesondere ethische Fragestellungen, die sich durch die rasante Entwicklung im Bereich der Lebenswissenschaften ergeben, zu beantworten. Die Landesregierung misst fakultäts- und hochschul- übergreifender Forschung auch in diesem Bereich einen hohen Stellenwert zu und fördert die Bildung entsprechender Zentren.

11. Die Verbesserung der Wettbewerbschancen der Hochschulen erfordert eine Stärkung der Autonomie, die auch den Verwaltungsbereich umfasst. Dem tragen auch weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten in den Hochschulhaushalten Rechnung. Längerfristige Zielvereinbarungen können Planungs- und Finanzierungssicherheit und den Verbleib selbst erwirtschafteter Einnahmen bei den Hochschulen gewährleisten. Es ist zu prüfen, ob die bisherige Rechtsform der Hochschulen den optimalen Rahmen für ihre künftigen Aufgaben darstellt.
Weitere Möglichkeiten der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, z. B. im Weiterbildungsbereich, in dem die Hochschulen schon jetzt im Wettbewerb mit privaten Bildungsanbietern stehen, bei der Verwertung von Forschungsergebnissen oder Unternehmensgründungen und Unternehmensbeteiligung, sollen geschaffen werden.

12. Wettbewerb zwischen den Hochschulen und innerhalb der Hochschulen muss zu einem wesentlichen Steuerungsmechanismus ausgebaut werden. Ein aktives Qualitätsmanagement muss Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung garantieren. Ein mit den Hochschulen zu erarbeitendes Konzept soll sicherstellen, dass staatliche Zuweisungen, sinnvoll aufeinander abgestimmt, einerseits verlässliche Planung ermöglichen und andererseits Anreize für Leistung und Innovation setzen.