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Thüringer Landeshochschulplan

Lehre

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Entsprechend der sich aus §10 des Thüringer Hochschulgesetzes ergebenden ständigen Aufgabe der Hochschulen, Inhalte und Formen des Studiums im Hinblick auf die Entwicklung in Wissenschaft und Kunst, die Bedürfnisse der beruflichen Praxis und die notwendigen Veränderungen der Berufswelt sowie in gesamtgesellschaftlicher und globaler Neuorientierung zu überprüfen und weiter zu entwickeln, bieten die Hochschulen des Landes ein breit gefächertes Spektrum moderner Lehr-und Lernformen an. Dies reicht vom Teleteaching und Telelearning im Rahmen des Verbundstudiengangs Werkstoffwissenschaften, dem Projektstudium an der Bauhaus-Universität Weimar, dem für alle Studiengänge verbindlich geltenden modularisierten und vernetzten Lehrangebot der FH Nordhausen bis hin zum Reformstudienkonzept der Universität Erfurt. Dieser Reformprozess ist weiter zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehört auch, den Bezug zur Arbeitswelt und die Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig im Lernprozess zu verankern. Die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und fundierten Wissens über die Grundlagen der Unternehmensführung muss noch stärker als bisher Eingang in die Lehrpläne geeigneter Studiengänge finden, um wirksamer auf berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die zur weiteren Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre durch die Thüringer Hochschulgesetznovelle vom Mai 1999 erfolgten Änderungen und Ergänzungen im Landeshochschulgesetz greifen und zu der damit beabsichtigten Qualitätsverbesserung führen werden. Eine Qualitätssteigerung ist insbesondere durch die Verbesserung der Studienberatung sowie durch die erfolgten Präzisierungen und Klarstellungen bezüglich der Regelstudienzeiten und des Studien-und Prüfungsablaufs zu erwarten. Gleiches gilt für die durch die Hochschulgesetznovelle eröffnete Möglichkeit, das Amt von Studiendekanen einzuführen sowie durch die erfolgte Präzisierung der Dienstaufgaben der Professoren, verbunden mit der Maßgabe, dass während der Vorlesungszeit den Lehrverpflichtungen der Professoren Vorrang vor anderen Dienstaufgaben einzuräumen ist.
Die bereits ergriffenen und eingeleiteten Maßnahmen sollen dazu führen, dass auch in Zukunft die große Mehrzahl der Studierenden an den Thüringer Hochschulen ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließt.



5.1 Lehrberichte und Evaluation der Lehre

Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes vom Mai 1999 wurde in §10 a für die Hochschulen die Verpflichtung zur Erstellung von Lehrberichten eingeführt. Damit soll nun -analog zum Forschungsbericht -auch für den Bereich der Lehre und des Studiums die notwendige Transparenz über die Situation von Studium, Lehre und Prüfungen erhöht werden.
Die Lehrberichte dienen zum einen hochschulinternen Zwecken wie der systematischen Qualitätsentwicklung der Studienangebote. Insbesondere die Evaluation der Lehre, auch durch Befragung von Studierenden und Absolventen, wie sie an der FSU Jena und der FH Jena seit dem Wintersemester 1998/99 (zunächst mit Hilfe von HSP III-Mitteln) durchgeführt wird, ermöglicht die Analyse von Stärken und Schwächen im Bereich des Studiums und der Lehre. Zum anderen dienen die Lehrberichte der Information der Öffentlichkeit über Leistungen der Hochschulen und bestehende Probleme sowie der Information des Ministeriums für die Zwecke der Hochschulplanung. Die Lehrberichte sind an den meisten Hochschulen Teil eines größeren Gesamtevaluationskonzeptes, in dem auch die Beteiligung externer Gutachter eine wesentliche Rolle spielt. So hat die Friedrich-Schiller-Universität Jena begonnen, ihre Studienfächer im Rahmen eines Verbundes mit den Universitäten in Leipzig und Halle zu evaluieren. An den Fachhochschulen ist eine Konzeption für ein gemeinsames Evaluationsverfahren in Planung, das insbesondere eine bessere Vergleichbarkeit gewährleisten soll.
Die Ergebnisse der Evaluation können als Grundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen innerhalb der Hochschulen bzw. zwischen den Hochschulen und dem Ministerium sowie als Instrumente zur Prüfung der Umsetzung dienen.



5.2 Besondere Lehrprogramme (Tutoren- und Mentorenprogramme)

In den letzten Jahren wurden an den Hochschulen Tutorien eingerichtet, um vor allem in denjenigen Fächern den studentischen Lernerfolg zu stabilisieren und zu fördern, in denen es erfahrungsgemäß zu besonderen Lernschwierigkeiten kommt. An den Fachhochschulen werden Studierende höherer Fachsemester vorwiegend in den Praktika der niedrigeren Fachsemester zur Betreuung von Projekten und Versuchen aber auch bei der Betreuung von Rechnerpools als Tutoren eingesetzt.
Ein weiterer Einsatzbereich für studentische Tutoren ist die Studienberatung, insbesondere im Rahmen von Studieneinführungstagen für Erstsemester (vgl. Nr. 8. Studienberatung).

Von Bedeutung sind auch die –insbesondere von der Universität Erfurt –eingeführten Mentorenprogramme, in denen die Hochschullehrer verpflichtet sind, konkrete Beratungsaufgaben für einzelne Studierende zu übernehmen. So hat an der Universität Erfurt jeder Studierende pro Semester ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit seinem Mentor nachzuweisen. Das Mentorensystem trägt dazu bei, dass die Kontakte zwischen Lehrenden und Studierenden intensiv und persönlich ausgestaltet werden können.

Die Finanzierung von Tutorenprogrammen an allen Hochschulen erfolgte in der Vergangenheit anteilig über HSP III-Mittel. Nach dem Auslaufen des HSP III-Programms werden derartige Programme als Daueraufgabe künftig von den Hochschulen in eigener Verantwortung finanziert werden müssen.



5.3 Studien- und Prüfungsordnungen für neue Abschlüsse (Bachelor/Bakkalaureus, Master/Magister)

Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes vom Mai 1999 wurde in §26 Absatz 4 in Umsetzung des novellierten Hochschulrahmengesetzes auch in Thüringen die Möglichkeit zur Einrichtung von Studiengängen geschaffen, die zu einem Bachelor-bzw. Bakkalaureusgrad oder zu einem Master-bzw. Magistergrad führen.
Hiervon verspricht sich das Land eine Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Thüringen. Zum einen werden durch die Möglichkeit der Vergabe dieser international gebräuchlichen Abschlüsse die Hochschulen attraktiver für ausländische Studieninteressenten. Zum anderen werden dadurch die Mobilität der inländischen Studierenden sowie ihre Berufschancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Darüber hinaus leisten die gestuften Studiengänge verbunden mit einer Modularisierung des Lehrangebots einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Forderung nach berufsbegleitendem Lernen, da sie sich gut in Weiterbildungsangebote für Berufstätige integrieren lassen.
Bei der Genehmigung der neuartigen Studiengänge wird in Übereinstimmung mit dem KMK-Beschluss vom 05. 03. 1999 und der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom 21. 01. 2000 darauf Wert gelegt, dass diese Studiengänge und die bisherigen Diplom-und Magisterstudiengänge jeweils eigenständigen Charakter haben, um die Akzeptanz der neuen Abschlüsse, insbesondere des Bachelorabschlusses zu fördern. So können diese Studiengänge beispielsweise durch besonderen Auslands-oder Praxisbezug des Studienangebots ein eigenes Profil bilden oder hochschulreformerische Ansätze verwirklichen. Auch aus diesem Grund ist die Einführung zwingend mit einer Modularisierung des Studienangebots und der Einführung von Leistungspunktsystemen (credit point systems) verbunden. Leistungspunktsysteme haben neben ihrer Transferfunktion zur Steigerung der Mobilität der Studierenden in Deutschland auch eine Akkumulationsfunktion, die in Verbindung mit studienbegleitenden Prüfungen zu einer Entzerrung der Abschlussprüfungen führt.

An den Hochschulen wird in einer Erprobungsphase die Akzeptanz der neuen Studienabschlüsse bei Studierenden und auf dem Arbeitsmarkt