Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Thüringer Landeshochschulplan - Frauenförderung

Förderung von Frauen

Download-Icon Förderung von Frauen / pdf Download
Größe: 64965 Bytes

7.1 Ziele der Förderung

Die mit einem massiven Einsatz von Informations-und Kommunikationstechniken einhergehenden Entwicklungen in Wirtschaft und Arbeitswelt bringen neue Möglichkeiten, aber auch Risiken für die Verwirklichung von Chancengleichheit mit sich.

Bund und Länder wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Frauen gleichberechtigt an der Entwicklung und Gestaltung der Informations-und Wissensgesellschaft teilhaben können. Mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) und den entsprechenden Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) hat sich der Freistaat nachdrücklich zu dieser Aufgabe bekannt. Neben den noch immer notwendigen Frauenförderprogrammen kommt es darauf an, strukturelle Veränderungen vorzunehmen, die vorhandenen Qualifikationspotentiale von Frauen stärker als bisher zur Geltung zu bringen. Chancengleichheit ist bei allen Planungen und Maßnahmen als durchgängiges Leitprinzip anzuwenden (Gender Mainstreaming), um damit zur Qualitätssicherung, Leistungssteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen beizutragen.



7.2 Sachstand und Maßnahmen

Der Anteil der weiblichen Studierenden an den Universitäten ist von 46 % im Wintersemester 1994/95 auf 49 % im Wintersemester 2001/2002 angewachsen (A 20) . Der Frauenanteil ist dabei stark vom jeweiligen Studienangebot der Hochschulen abhängig. Die Technische Universität Ilmenau hat den niedrigsten, die Pädagogische Hochschule Erfurt und nunmehr die Universität Erfurt den höchsten Frauenanteil. An den Fachhochschulen stieg der Frauenanteil von 39 % im Wintersemester 1994/95 auf 44 % im Wintersemester 2001/2002. Dabei hat die Fachhochschule Nordhausen den höchsten, die Fachhochschule Schmalkalden den niedrigsten Frauenanteil.

Der Anteil der weiblichen Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden in Thüringen liegt im Wintersemester 2000/2001 mit ca. 48 % knapp über dem Bundesdurchschnitt von 46 % (Quelle: Vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2000).

Die in der Anlage (A 53) beigefügte Statistik zum Frauenanteil an Abschlussprüfungen, Promotionen und Habilitationen zeigt deutlich positive Tendenzen auf. Fast jeder zweite Hochschulabsolvent war 2000 eine Frau, was in etwa dem Frauenanteil an Studierenden entsprach und im Bundesdurchschnitt lag.

Bei den Promotionen erhöhte sich der Frauenanteil deutlich von ca. 26 % im Jahr 1994 auf 38 % im Jahr 1999 (Bundesdurchschnitt 1999: 33 %) . Dabei sind im Vergleich der Thüringer Universitäten erhebliche Unterschiede festzustellen: Während die Friedrich-Schiller-Universität Jena für das Jahr 2000 einen Frauenanteil von 42 % ausweist, sind es an der Bauhaus-Universität Weimar 29 % und an der Technischen Universität Ilmenau lediglich 12 %. Bei den Habilitationen als nächsthöherer Qualifikation für die wissenschaftliche Laufbahn lag im Jahr 2000 in Thüringen der Frauenanteil bei 10 % (A 54).

An den Thüringer Hochschulen und dem Klinikum Jena sind 56 %aller hauptberuflich Beschäftigten einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal beträgt der Frauenanteil 29 %, wobei an den Universitäten 27 %, an der Kunsthochschule 33 %, am Klinikum 38 % und an den Fachhochschulen 18 % des wissenschaftlichen Personals Frauen sind. Wegen der vorrangig geisteswissenschaftlichen Orientierung ist der Frauenanteil am wissenschaftlich-künstlerischen Personal an der Universität Erfurt mit 38 % am größten, an der Technischen Universität Ilmenau –überwiegend ingenieurwissenschaftlich geprägt –mit 15 % am geringsten. Dieser Unterschied wird auch beim Anteil der Professorinnen deutlich. Er ist an der HfM Weimar mit 25 % am höchsten, an der Universität Erfurt beträgt er 13 %, an der Technischen Universität Ilmenau lediglich 3 %. Beim Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal beträgt der Frauenanteil an den Universitäten und der Kunsthochschule 61 %, an den Fachhochschulen 53 % und beim Klinikum 85 %(A 55).

Ein Vergleich mit 1994/95 zeigt einen leichten Anstieg des Frauenanteils beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal und unter den Professoren. So erhöhte sich der Anteil der Wissenschaftlerinnen bei den Universitäten von 25 % auf 27 % und bei den Fachhochschulen von 13 % auf 18 %. In der Gruppe der Professoren erhöhte sich der Anteil bei den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen von 10 % auf 13 %, bei den Fachhochschulen von 10 % auf 11 %. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg des Frauenanteils unter den Professoren an der FSU Jena (5 %auf 12 %). Der Frauenanteil an den Thüringer Hochschulen nimmt nach wie vor mit der Höherwertigkeit der Beschäftigung und dem Maße der erforderlichen akademischen Qualifikation deutlich ab (A 56).

Eine besondere Rolle im Rahmen der Frauenförderung kommt den Gleichstellungsbeauftragten zu, die gem. §81 ThürHG von den Senaten der Hochschulen gewählt werden und mit umfangreichen Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten ausgestattet sind. Sie sind der Hochschulleitung zugeordnet und von fachlicher Weisung frei.
Nach §81 Abs. 3 ThürHG werden an den Thüringer Hochschulen Gleichstellungsbeiräte gebildet, die vor allem Beratungsfunktion haben und bei der Erstellung des Frauenförderplans und der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien zur Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal mitwirken. Diese Richtlinien sollen hochschulspezifische Regelungen und wirksame Anreizsysteme enthalten, die dazu beitragen, strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen, gleiche Entwicklungsmöglichkeiten sicherzustellen, sowie bestehende Unterrepräsentanz abzubauen. Die Hochschulen (Fachbereiche/Fakultäten) sind verpflichtet, alle zwei Jahre Frauenförderpläne zu erstellen, in denen auf der Grundlage des Frauenanteils an den Beschäftigten und Studierenden, der von Frauen erworbenen Hochschulstudienabschlüsse, der abgeschlossenen Promotionen und Habilitationen für jeweils zwei Jahre Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen sind.

Konkrete Maßnahmen:
-Der Bund-Länder-Modellversuch „Praxiskontakte von Studentinnen in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen“ an der Universität GH-Paderborn und der Technischen Universität Ilmenau hatte das Ziel, vermehrt Frauen für technische Berufe zu gewinnen. Gewonnene Erfahrungen (Vermittlung von Praktika, spezielle Veranstaltungsangebote) sind bereits in die Konzeption zur Erweiterung des Angebotes der Thüringer Koordinierungsstelle „Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen“ eingeflossen.
-An der Universität Erfurt wurde eine Professur für „Soziologie mit Schwerpunkt Struktur und Spezifik der Geschlechterbeziehung/Frauenforschung“ eingerichtet.
-Das im Hochschulsonderprogramm III zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, mindestens 20 % der Programmsumme für die Förderung von Frauen einzusetzen, wurde in Thüringen deutlich überboten. In den Jahren 1996 bis 2000 wurde ein durchschnittlicher Prozentsatz von ca. 31 % erreicht (siehe Anlagen A 57/A 58).

Für die berufliche Karriereplanung von Frauen ist ein frauen-und familienfreundliches Klima in den Hochschulen wichtige Voraussetzung. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Studium und Kleinkindbetreuung. Die Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar leisten hierzu insbesondere durch die Betreibung von Kindereinrichtungen einen wichtigen Beitrag.
Die Studienorganisation sollte den Besuch von Pflichtlehrveranstaltungen innerhalb der Kernzeiten, in denen Kindertagesstätten geöffnet sind, ermöglichen. Die Thüringer Hochschulen bemühen sich, das Lehrangebot für studierende Väter und Mütter zeitlich flexibler zu gestalten.



7.3 Perspektiven

Eine besondere Rolle bei der tatsächlichen Herstellung von Chancengleichheit spielen Qualifikationsstrukturen, neue Steuerungselemente und Impulse für die Frauen-und Gender-Forschung. So führt die geschlechtsspezifische Studienfachwahl immer noch zu einer geringen Repräsentanz von Frauen in fast allen technischen und einigen naturwissenschaftlichen Studiengängen. Deshalb sind die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Motivation von Schülerinnen und Studentinnen zur Wahl von naturwissenschaftlichen und technischen Fächern gezielt weiterzuführen und auszubauen. Entsprechende Beratungsprojekte sollen unterstützt werden.

Um die Chancen von Frauen auf dem akademischen Arbeitsmarkt zu erhöhen und strukturelle Defizite für Frauen zu kompensieren, sind spezielle Lehrangebote wie z. B. Rhetorik, Karriereplanung, Bewerbungstraining als Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen vorgesehen. Die Hochschulen sollten für Frauen spezifische Beratungsangebote schaffen.

Mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 16. 12. 1999 (HWP) wird eine Beteiligung von Frauen bei personenbezogenen Programmteilen in Höhe von 40 % angestrebt. Damit soll die bisher durch das HSP III erzielte Beteiligung von Frauen weiter gestärkt werden.

Für das Fachprogramm zur Förderung der „Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ werden in Thüringen folgende Förderschwerpunkte gesetzt:
-Habilitationsförderung
-Wiedereinstiegsstipendien
-Berufungsfonds für Akademikerinnen
-Promotionsabschlussstipendien.

Darüber hinaus werden Forschungsvorhaben für Frauen an Fachhochschulen und die Erfüllung der
Einstellungsvoraussetzungen für Fachhochschulprofessuren gefördert. Vorrangiges Ziel dieser
Bund-Länder-Vereinbarung ist es, zu einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Forschung
und Lehre beizutragen.

Seit dem Haushalt 2000 steht im Einzelplan 15 eine eigene Titelgruppe zur Frauenförderung zur
Verfügung. Erklärtes Ziel des Ministeriums ist es, mit personenbezogenen Maßnahmen und durch
eine entsprechende Ausgestaltung zur Anhebung des Anteils an Wissenschaftlerinnen in den
Thüringer Hochschulen beizutragen.

Frauenförderung ist nicht nur eine Aufgabe von Sonderprogrammen. Gemäß §4 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes ist es Aufgabe der Hochschulen, durch geeignete Maßnahmen die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung zu fördern. §105 Abs. 4 ThürHG sieht vor, den Grad der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages bei der Zuweisung von Mitteln an die Hochschulen sowie innerhalb der Hochschulen zu berücksichtigen.
Das leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilungsmodell LUBOM wird Erfolge der Hochschulen im Bereich Frauenförderung honorieren.