Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Thüringer Landeshochschulplan

Ausbauziele

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Wissenschaft und Forschung liefern die Grundlagen für die Zukunft des Landes. Investitionen in den weiteren Ausbau der Hochschulen werden die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig unterstützen, sie sind der Schlüssel für eine zukunftsfähige wissenschaftliche Qualifikation der jungen Menschen. Hohe Qualität in Lehre und Forschung sowie eine moderne Ausstattung der Hochschulen garantieren Erfolg im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Das Land stellt sich dem Anspruch, in Thüringen eine angemessene Zahl wettbewerbsfähiger flächenbezogener Studienplätze anzubieten. Zur Bewertung werden bundesweite Vergleichszahlen herangezogen.



3. 1 Prognose der Studierendenzahl

Für die mittelfristigen Planungen stützt sich das Land im Hochschulbereich auf Berechnungsmodelle der
Kultusministerkonferenz, auf Erhebungen der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) sowie auf Prognosen des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturs zur Entwicklung der Zahl der Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung.
Die Prognoseaussagen sind vom verwendeten Datenmaterial, von der Stabilität der Entwicklung und den Modellannahmen abhängig. Dabei sind Prognosen zuverlässiger, die sich auf längerfristige Trendanalysen mit relativ stabilen Entwicklungen stützen können. Für die Studierendenzahlprognosen sind folgende Parameter von besonderer Bedeutung:

-demografische Jahrgangsstärke der Jugendlichen im „Studienalter“
-Quote der Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung
-Übergangsquote (Anteil der tatsächlich ein Hochschulstudium aufnehmenden Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung)
-Zeitpunkt des Übergangs in den Hochschulbereich
-Hochschulartwahlverhalten
-durchschnittliche Verweildauer der erstimmatrikulierten Studienanfänger.

Die im Jahr 1995 erstellte Prognose führte auf der Basis der Schätzungen der Zahl der Hochschulzugangsberechtigten durch das Kultusministerium und einer angenommenen Übergangsquote von 80 % zu einer Gesamtzahl von 57.000 Studierenden für das Jahr 2005. Die vergangenen fünf Jahre zeigten jedoch bundesweit ein weniger starkes Wachstum der Zahl der Hochschulzugangsberechtigten. Die Übergangsquote lag außerdem unter 70 % . In den neuen Ländern hat sie sich von 65 % im Jahr 1996 auf 68 % im Jahr 1999 erhöht. Die jetzige Prognose verwendet die Übergangsquoten von 68 % und 70 % und basiert auf korrigierten Schätzungen der Zahl der Hochschulzugangsberechtigten. Sie nimmt an, dass das bisherige Hochschulartwahlverhalten auch künftig beibehalten wird, das heißt, dass sich die Anteile der Studierenden, die sich für einen Studienbeginn an einer Universität bzw. an einer Fachhochschule entscheiden, nicht signifikant ändern werden. Mit den korrigierten Annahmen gelangt man zu einer voraussichtlichen Höchstzahl von über 50. 000 Studierenden im Jahr 2007 (siehe Bild 7 und Anlage A 24).

Während die Studierendenzahl in den alten Ländern rückläufig ist, steigt sie in Thüringen bis zum Jahr 2007 immer noch an. Danach wird sie wieder sinken und auf voraussichtlich 48.000 im Jahr 2010 zurückgehen. Langfristige Prognosen der Studierendenzahl sind immer mit einer größeren Unsicherheit verbunden. Beispielsweise ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen, ob bzw. wie die Studierendenzahlen der demographischen Entwicklung folgen werden. Aus diesem Grund ist ein jährlicher Abgleich der Prognose anhand der tatsächlichen Entwicklung erforderlich.

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Bild 7
Wesentliche Grundlage der Studierendenzahlprognose ist die erwartete Zahl der Studienberechtigten in Thüringen. Bild 8 zeigt die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der studienberechtigten Schulabgänger. Sie ist bis zum Jahr 2001 auf 11.800 angestiegen,wird bis zum Jahr 2007 mit 11.000 relativ konstant bleiben,um schließlich im Jahr 2010 auf 6.000 abzusinken.

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Bild 8
3.2 Flächenmäßiger Ausbau

Der Anteil Thüringens an der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland betrug 1999 mit 2,45 Mio. Einwohnern rd. 3 %, der Anteil der Studierenden mit rund 39.000 im WS 2000/01 aber erst 2,2 %. Die im WS 2000/01 vorhandenen 23.847 flächenbezogenen Studienplätze entsprechen ebenfalls einem Anteil von 2,2 %. Pro Tausend Einwohner stehen in den alten Ländern 13,6 und in den neuen Ländern 10,8 Studienplätze zur Verfügung, im Bundesdurchschnitt 13,1, in Thüringen 9,5 (vgl. 31. Rahmenplan nach dem HBFG). Hieraus wird ersichtlich, welcher immense Nachholbedarf in den neuen Ländern und speziell auch in Thüringen besteht, um den Fachkräftebedarf in Thüringen nachhaltig zu sichern. Wenn das Angebot an flächenbezogenen Studienplätzen bereits heute schon dem westdeutschen Stand entsprechen würde, müssten in Thüringen 33.000 bis 34.000 Studienplätze vorhanden sein. Bezogen auf das bundesweite Ausbauziel von 1,25 Mio. Studienplätzen für das Jahr 2010 ergäbe sich für Thüringen ein Anteil von 37.500 flächenbezogenen Studienplätzen.
Aus dem Vergleich der oben dargestellten Eckdaten mit dem bundesweiten Durchschnitt wie auch aus den in Thüringen erwarteten Studierendenzahlen ergibt sich die Notwendigkeit, im Freistaat Thüringen das Angebot an flächenbezogenen Studienplätzen weiter zu erhöhen.

Die Studienplätze waren im Jahr 2000 im gesamten Bundesgebiet durchschnittlich mit 160 % ausgelastet. In Thüringen betrug die räumliche Auslastung im WS 2000/01 164 %. Bei rund 50.000 Studierenden und geplanten 30.800 flächenbezogenen Studienplätzen im Jahr 2008 wird der Auslastungsgrad bei ca. 162 % liegen. Langfristig wird in Thüringen ein Durchschnittswert von 150 % angestrebt.

Der im Jahr 1990 in Thüringen bestehende große Rückstand in der strukturellen Entwicklung der Hochschullandschaft konnte in den vergangenen zehn Jahren trotz großer Anstrengungen des Landes bisher nicht vollends aufgeholt werden. Die finanziellen Möglichkeiten haben insbesondere wegen der begrenzten Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nur einen schrittweisen Ausbau der Thüringer Hochschulen zugelassen. Das bisherige Ausbauziel von 24. 950 flächenbezogenen Studienplätzen für das Jahr 1999 wurde nicht erreicht. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau konnte mit Investitionen von ca. 1,6 Mrd. DM die Zahl der flächenbezogenen Studienplätze von 1991 bis 2000 von 13. 000 auf 23. 847 erhöht werden, das sind im Durchschnitt 1.000 Plätze pro Jahr. In den kommenden Jahren bedarf es weiterhin großer finanzieller Anstrengungen des Landes und bei gleichzeitiger Realisierung des zweiten Neubauabschnittes für das Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena einer entsprechenden Prioritätensetzung bei den Hochschulen zu Gunsten von solchen Bauvorhaben, mit denen neue Studienplätze geschaffen werden.

Bei der nun vorgenommenen Fortschreibung des Landeshochschulplanes wurden die Ausbauziele für die Jahre 2004 und 2008 neu definiert. Die Planungszeiträume wurden nun erstmalig dem Rhythmus des Rahmenplanes für den Hochschulbau, des Doppelhaushaltes sowie der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes angepasst. Für das neue Planungsjahr 2004 wird ein Ausbauziel von 26.700 flächenbezogenen Studienplätzen gesetzt.

Für das Jahr 2004 ergeben sich die Ausbauziele der einzelnen Hochschulen aus dem bis 2000 erreichten Ausbaustand sowie den im Einvernehmen mit den Hochschulen begonnenen oder geplanten Bauvorhaben.

Auf die folgenden Besonderheiten gilt es hinzuweisen:
Bei der Friedrich-Schiller-Universität Jena verlagert sich unbeschadet eines weiteren Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs vor allem im Bereich der Naturwissenschaften das Gewicht der Bautätigkeit von der Kern-Universität auf die Medizin infolge der laufenden und geplanten Neubauten in Jena-Lobeda. Für die Bauhaus-Universität Weimar werden geplante Neubauten für verschiedene Fakultäten realisiert. An der Technischen Universität Ilmenau werden besonders große Anstrengungen unternommen, entsprechend den stark angestiegenen Studierendenzahlen das Angebot an Studienplätzen zu erhöhen. Die Universität Erfurt hat mit dem Campus der ehemaligen Pädagogischen Hochschule einen zwar teilweise sanierungsbedürftigen Baubestand übernommen, der jedoch ihre Entwicklung auf absehbare Zeit sichert. Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar hat nach dem Ausbau einer früheren Kaserne ihr Ausbauziel erreicht. Bei den Fachhochschulen Erfurt und Jena werden die Hauptstandorte weiter ausgebaut. Die Fachhochschule Schmalkalden verfügt mit den im Jahr 2000 fertiggestellten Neubauten bereits über einen abgerundeten Campus. An der Fachhochschule Nordhausen werden ab dem Jahr 2002 größere Investitionen mit Hilfe des Bundes möglich sein. Von 1997 bis 2001 sind die für den Studienbetrieb notwendigen Voraussetzungen aus Landesmitteln geschaffen worden.

Für das Planungsjahr 2008 sind die Zielvorstellungen der Hochschulen in ihren bis Ende 2000 vorgelegten Entwicklungsplänen berücksichtigt.


Aufteilung nach Hochschularten

Das Wissenschaftsministerium verfolgt das Ziel, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen der jeweiligen Haushalte, die Gesamtzahl der flächenbezogenen Studienplätze von 23.847 im Jahre 2000 auf 26.700 im Jahre 2004 und 30.800 im Jahre 2008 zu erhöhen, wobei diese Ausbauziele auch angemietete Flächen einschließen. Das langfristige Ausbauziel unterliegt in Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung einer Überprüfung.
Dabei soll der Anteil der Studienplätze an Fachhochschulen auf über 30 % steigen. Mit der Errichtung der Fachhochschule Nordhausen am 18.07.1997 ist das Land dem Ziel einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Studienplätzen im Fachhochschulbereich näher gekommen. Im Wintersemester 2000/2001 betrug die Anzahl der flächenbezogenen Studienplätze an den vier Fachhochschulen 6.298. Das entspricht einem Anteil von rund 26 % an der Gesamtzahl der Thüringer Studienplätze. Die Nachfrage von insgesamt 9.716 Studierenden führte zu einer Auslastung der flächenbezogenen Studienplätze in Höhe von 154 %. Im Jahr 2008 werden in Thüringen über 50.000 Studierende erwartet. Voraussichtlich werden sich mehr als 16.000 junge Menschen für ein Studium an einer der Fachhochschulen entscheiden. Langfristig ist deshalb ein weiterer flächenmäßiger Ausbau im Fachhochschulbereich erforderlich.
Für das Jahr 2008 liegt das Ausbauziel bei 9.400 flächenbezogenen Studienplätzen.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung der den einzelnen Hochschularten zur Verfügung stehenden flächenbezogenen Studienplätze und den geplanten Ausbau. Eine nach Hochschulen gegliederte Aufstellung ist in Anlage A 26 zu finden.
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Entwicklung flächenbezogener Studienplätze, gegliedert nach Hochschularten
Aufteilung nach Fächergruppen

Die folgende Tabelle zeigt die geplante Aufteilung des Gesamtausbauziels auf die Fächergruppen an den Thüringer Hochschulen.Abweichend von der Darstellung im vorangegangenen Landeshochschulplan wird die Aufgliederung nun in der Systematik der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau vorgenommen. Das Spektrum der bundesweit vorhandenen Studienfächer wird im Wesentlichen auch in Thüringen angeboten. In den Spalten nach den Ausbauzielen sind die prozentualen Anteile der Fächergruppen dargestellt, wie sie 1998 im Durchschnitt aller Länder angeboten wurden und wie sie für die Jahre 2004 bzw. 2008 in Thüringen angestrebt werden. Der Vergleich zeigt, dass das Studienangebot in den Geisteswissenschaften in Thüringen teilweise unter dem Bundesdurchschnitt liegt (z.B. Fächergruppe 100 Sprach-und Kulturwissenschaften), während in der Fächergruppe 600 Ingenieurwissenschaften die Zahl der Studienplätze deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen wird. Diese Gewichtung entspricht einerseits der traditionellen Ausprägung der Ingenieurwissenschaften in Thüringen, trägt aber auch der aktuellen Entwicklung des Landes zu einem Hochtechnologieland und der wieder stark angestiegenen Nachfrage nach Absolventen der Ingenieurwissenschaften durch die Thüringer Wirtschaft Rechnung.

Die Werte für das Zieljahr 2004 sind aus den begonnenen bzw. geplanten Bauvorhaben im Zeitraum des Landeshaushaltes 2001 und 2002 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2003 und 2004 abgeleitet. Die Zielzahlen für das Jahr 2008 lehnen sich an die Zielvorstellungen in den Entwicklungsplänen der Thüringer Hochschulen an.

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Ausbauziel für flächenbezogene Studienplätze in Thüringen
Für die Entwicklung der einzelnen Fächergruppen sind folgende Merkmale charakteristisch:
100 Sprach- und Kulturwissenschaften:
Durch den zum Teil umgewidmeten umfangreichen Flächenbestand der früheren Pädagogischen Hochschule für die Universität Erfurt hat sich der Bestand erhöht. Das neue Ausbauziel erhöht sich gegenüber dem bisherigen Landeshochschulplan.

200 Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften:
Hier wird das Ziel gegenüber dem bisherigen Landeshochschulplan in Anpassung an die veränderte Nachfrage reduziert.

300 Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik:
Der Ausbau des Angebotes für die Informatik führt zu einer Erhöhung des Ausbauzieles.

400 Medizin:
Das bisherige Ausbauziel wird unverändert fortgeschrieben.

500 Agrar-, Forst- u. Ernährungswissenschaften:
Das Ausbauziel wird angepasst an die nur bei der FSU Jena und FH Erfurt angebotenen Studiengänge.

600 Ingenieurwissenschaften:
Das langfristige Ausbauziel (bisher 2005, nunmehr 2008) bleibt nahezu unverändert. Hervorzuheben ist, dass die Zahl der Studienplätze in diesem Bereich um ca. 1.500 bis zum Jahr 2004 erhöht werden soll.

700 Kunst, Gestaltung, Musik:
Der Anstieg in diesem Bereich geht vor allem auf eine interne Verlagerung der Schwerpunkte von den baubezogenen Studienfächern zu den künstlerisch-gestalterischen Studienfächern der Bauhaus-Universität Weimar zurück.

800 Sport, Leibeserziehung:
Hier wird es im Wesentlichen bei den Angeboten der Universitäten Erfurt und Jena verbleiben.



3.3 Personalplanung

Im Landeshaushalt 2001/2002 sind für die Hochschulen insgesamt 5.116 Stellen (ohne Stellen im Zentralkapitel) ausgewiesen, davon 919 für die neugegründeten vier Fachhochschulen.

Nach den Beschlüssen der Landesregierung vom 13. Juni 2000 sind im Hochschulbereich bis zum Jahresende 2004 insgesamt 196 Stellen abzubauen. Diese Stellenkürzungen sollen den Kernbereich von Lehre und Forschung möglichst nicht betreffen, sondern durch neue Formen im Verwaltungs- und Bewirtschaftungsbereich der Hochschulen aufgefangen werden.

Vergleiche der Personalausstattung mit derjenigen der anderen Länder sowohl in Bezug auf die Einwohnerzahl des Landes, die Zahl der Studierenden und die der Studienanfänger (Anlagen A 36 bis A 42) zeigen, dass die Thüringer Hochschulen mit der vorgesehenen Personalausstattung (A 43) auch den im Planungszeitraum steigenden Studierenden- und Studienanfängerzahlen gerecht werden können.

Mit den für die Hochschulen vorgesehenen Stellen können die Universität Erfurt und die Fachhochschule Nordhausen planmäßig ausgebaut werden. Im Haushalt 2001/2002 ist die Möglichkeit vorgesehen, bis zu 70 Stellen zwischen den Hochschulen umzusetzen. Auf Grund dieser Ermächtigung kann das Ministerium sowohl begründeten Bedarf einzelner Hochschulen befriedigen als auch neue Schwerpunktsetzungen unterstützen.

Zur Integration der Theologischen Fakultät Erfurt in die Universität Erfurt bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen, die auch von einvernehmlichen Regelungen mit der Katholischen Kirche abhängen.

Die Dienstrechtsreform, deren bundesrechtliche Rahmenvorgaben sich derzeit abzeichnen, wird zu einer Stärkung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität auch der Thüringer Hochschulen führen. Dies ist für die Personalplanung positiv zu bewerten, sofern es gelingt, die Besonderheiten der neuen Länder angemessen zu berücksichtigen. Sie soll jungen Nachwuchswissenschaftlern bereits früher als bislang Gelegenheit zu eigenverantwortlicher Forschung und Lehre geben und zusätzliche Leistungsanreize durch variable Besoldungsbestandteile geben. Bei der Durchführung der Dienstrechtsreform soll die Stärkung der Hochschulen im Vordergrund stehen. Auch Rahmenbedingungen der Stellenplanung und -bewirtschaftung müssen verändert werden. Waren noch im Landeshochschulplan 1996 Vorgaben für die Stellenentwicklung der einzelnen Fachbereiche und Fakultäten vorgesehen, sollen die Hochschulen künftig über Gesamtkontingente an Stellen für Professoren, sonstige Wissenschaftler und nichtwissenschaftliches Personal verfügen, die sie nach Bedarf den Fachbereichen und den zentralen Einrichtungen zuweisen können. Diese Gestaltungsspielräume, verbunden mit einer mittelfristigen Planungssicherheit, geben den Hochschulen zugleich die Möglichkeit der Schwerpunktbildung und Profilierung und damit gute Voraussetzungen für ihre Konkurrenzfähigkeit in der Hochschullandschaft.

Im Bereich der Hochschulmedizin (vgl. A 44) bleibt es vorrangige Aufgabe, die Personalausstattung für Lehre und Forschung sicherzustellen. Dies macht eine möglichst präzise Abgrenzung zu den Aufgaben in der Krankenversorgung erforderlich. Mit der Erarbeitung einer Spartenrechnung hat das Klinikum der FSU Jena die Grundlagen geschaffen, den Bedarf für Lehre und Forschung sowie die stationäre und ambulante Krankenversorgung abzugrenzen. Ziel ist ein leistungsfähiges Klinikum, das in Zusammenarbeit mit der für Lehre und Forschung zuständigen Fakultät einen Leistungsvergleich mit anderen Einrichtungen der Hochschulmedizin nicht zu scheuen braucht.

Auf dieser Basis soll unter Berücksichtigung des Berichtes der KMK-Arbeitsgruppe „Neue Berechnungsmaßstäbe für die Kapazitätsermittlung in der Medizin“ mit der Hochschule und dem Klinikum eine Zielvereinbarung über den vom Land zu tragenden Zuschuss für Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät der FSU abgeschlossen werden.



3.4 Bau- und Investitionsplanung

In diesem Abschnitt werden förderfähige Investitionen nach der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau dargestellt. Rechtsgrundlage der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bildet Art. 91a Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes. Die Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für die gemeinsame Rahmenplanung sind im Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) vom 1. September 1969 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.8.1996) geregelt. Mit finanzieller Beteiligung des Bundes werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau Investitionsmittel für Baumaßnahmen, für den Erwerb von Grundstücken, die Beschaffung von Großgeräten, Büchergrundbeständen und sonstiger Ausstattung im Hochschulbereich bereitgestellt.

Diese Investitionsplanung findet Eingang in den Rahmenplan für den Hochschulbau, der jährlich vom Planungsausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates beschlossen wird. Der Rahmenplan umfasst den vorhandenen Ausbaustand der Hochschulen, die Zielstellungen für den weiteren Ausbau, die geplanten Einzelvorhaben sowie die erforderlichen Finanzraten.

Im 30. Rahmenplan (2001-2004) hat der Bund für das Haushaltsjahr 2001 insgesamt 2,15 Mrd. DM bereitgestellt, davon entfielen auf Thüringen 97 Mio. DM, das sind rd. 4,5 % der Bundesmittel. In den Jahren 1991 bis 2000 hat Thüringen Bundeszuweisungen in Höhe von 697 Mio. DM erhalten.
Seit 1991 wurden im Hochschulbau in Thüringen folgende Ziele vorrangig verfolgt:

-Sanierung und Ausbau der bestehenden Hochschulen
-Aufbau der Fachhochschulen in Erfurt, Jena und Schmalkalden
-Grunderwerb und Baumaßnahmen für die 1994 gegründete Universität Erfurt
-Aufbau der 1997 gegründeten Fachhochschule Nordhausen.


Bisherige Investitionsleistungen

Im Bereich des Hochschulbaus erfolgten von 1991 bis 2000 Investitionen in Höhe von rd. 1,6 Mrd. DM. Die Ausgaben pro Jahr betrugen im Durchschnitt 160 Mio. DM. Neben dem Grunderwerb für Hochschulzwecke stand bei der investiven Tätigkeit bis zur Mitte der neunziger Jahre zunächst die Sanierung der vorhandenen Gebäudesubstanz im Vordergrund, danach wurden auch Neubauten geplant und errichtet.

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Übersicht der geleisteten Investitionen in Mio. DM
Von 1991 bis 2000 hat sich der Flächenbestand von 197.534 m² HNF auf 457.600 m² HNF erhöht.
Dies entspricht einer Entwicklung von 12.559 auf 23.847 flächenbezogene Studienplätze.

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Flächenbestand der Universitäten und Fachhochschulen
Geplante Investitionsvorhaben des 31. Rahmenplanes (2002 – 2005)

Der Planungsausschuss für den Hochschulbau hat den 31. Rahmenplan mit Wirkung vom 11.10.2001 auf der Basis von 2,151 Mrd. DM Bundesmitteln in Kraft gesetzt. Damit können in allen Ländern der Bundesrepublik Investitionen von insgesamt 4,3 Mrd. DM finanziert werden. Demgegenüber hatte der Wissenschaftsrat eine Förderung in Höhe von 5,37 Mrd. DM empfohlen, so dass Kürzungen bei den Bauvorhaben und Großgeräten notwendig wurden.

Ausgehend von den Vorhaben des 31. Rahmenplanes enthält Anlage A 27 den Finanzbedarf des Freistaates Thüringen.

Der Freistaat Thüringen hat zum 31. Rahmenplan für den Hochschulbau insgesamt 186 Vorhaben mit Gesamtkosten von rd. 3,2 Mrd. DM angemeldet. Davon entfallen 2001 rd. 230 Mio. DM HBFG-fähige Kosten auf Vorhaben der Kategorie I und 2002 rd. 222 Mrd. DM. Thüringen erhält für 2001 Zuweisungen des Bundes i. H. v. 97 Mio. DM und erwartet mindestens 85 Mio. DM für 2002. Soweit diese für eine ausgabenbegleitende Finanzierung der vom Wissenschaftsrat empfohlenen Vorhaben nicht ausreichen, kann die Thüringer Landesregierung eine Vorfinanzierung beschließen. Die Ansätze werden durch EFRE-Mittel aus dem beschlossenen Operationellen Programm verstärkt. Für die Jahre 2000 bis 2006 sind für den Hochschulbau EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt ca. 61 Mio. DM vorgesehen.

Mit den in den 31. Rahmenplan aufgenommenen neuen Bauvorhaben sollen zusätzliche Flächen neu geschaffen werden, für den Hochschulbereich eine Hauptnutzfläche von rd. 12.000 m² und für den 1. BA im Klinikum eine Nutzfläche von 51.000 m².

Zu berücksichtigen ist, dass im gleichen Zeitraum an einigen Hochschulstandorten solche Hochschulgebäude aufgegeben werden, die auf Dauer für eine Hochschulnutzung nicht geeignet sind. Außerdem werden im Bereich der Medizin zusätzliche Flächen in größerem Umfang geschaffen, die jedoch die Zahl der Studienplätze nicht beeinflussen. Mit den derzeit angemeldeten Bauvorhaben der Kategorien I und II kann eine Zahl von rd. 27.000 Studienplätzen erreicht werden.

Die Realisierung der nachfolgend genannten Bauvorhaben des 31. Rahmenplanes hat für die Entwicklung der Hochschulen in Thüringen besonderes Gewicht:

Universität Erfurt
Erneuerung und Erweiterung der Infrastruktur

Technische Universität Ilmenau
Neubau eines Laborgebäudes für den Maschinenbau und Neubau eines zentralen Hörsaal-und Seminargebäudes

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Neubau des Klinikums in Lobeda und Ausbau der Pharmazie

Bauhaus-Universität Weimar
Neubau eines Lehr-und Laborgebäudes für das Bauingenieurwesen und Ausbau des Standortes Steubenstraße (Medienhaus und Bibliothek)

Fachhochschule Erfurt
Weiterer Ausbau des Standortes Altonaer Straße und Neubau eines Lehr-und Laborgebäudes in der Leipziger Straße

Fachhochschule Jena
Ausbau des Standortes Carl-Zeiss-Promenade (2. Bauabschnitt)

Fachhochschule Nordhausen
Erneuerung der Infrastruktur und Sanierung vorhandener Gebäude.


Flächen- und Kostenrichtwerte

Die Bauplanung geht grundsätzlich von flächenbezogenen Studienplätzen aus. Dabei werden der Flächenbedarf der einzelnen Hochschulen nach Flächenrichtwerten und der Finanzbedarf nach Kostenrichtwerten bemessen. Die Richtwerte werden vom Planungsausschuss für den Hochschulbau festgelegt und entsprechend der Entwicklung fortgeschrieben.
Die Richtwerte für die Gebäudekosten und die Gesamtbaukosten je Quadratmeter Hauptnutzfläche (HNF) werden jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres auf der Preisbasis vom November des Vorjahres neu festgelegt. Außerdem kommen Kostenrichtwerte für die Ersteinrichtung von Hochschulbauten (komplette Neuausstattung) zur Anwendung. Die Kostenrichtwerte sind seit 1996 nicht mehr erhöht worden, weil der Baupreisindex seit dieser Zeit nicht angestiegen ist.

In den Fächern Allgemeine Medizin und Zahnmedizin existieren mit Ausnahme der Theoretischen Medizin keine Flächenrichtwerte. Daher wird zur Ermittlung der Zahl der Studienplätze in diesen Fächern hilfsweise davon ausgegangen, dass die Zahl der Studienplätze mit der Zahl der ermittelten bzw. prognostizierten Hauptfachstudierenden, höchstens jedoch mit der vorhandenen bzw. geplanten personalbezogenen Studienplatzkapazität unter Normallastbedingungen (ausgedrückt in „Studenten-Studienplätzen“) identisch ist.
Die für die Planung im Einzelnen verwendeten Richt- bzw. Kennwerte befinden sich in den Anlagen A 28 bis A 31.


Liegenschaftsmanagement

Nach §7 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes ist die Verwaltung der Liegenschaften Auftragsangelegenheit der Hochschulen. Zukünftig sollen sich die Hochschulen zunehmend auf den Kernbereich des Liegenschaftsmanagements konzentrieren. Andere Leistungen (z. B. Instandhaltungsarbeiten) können in der Regel an Fremdfirmen vergeben werden. Die Effizienz der Flächennutzung ist mit der Einführung geeigneter Raumhandelsmodelle zu erhöhen.
Der zum 01.01.2000 errichtete Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement ist für die Verwaltung und Bewirtschaftung landeseigener und angemieteter Liegenschaften zuständig. Die Entscheidung, ob auch die von den Hochschulen genutzten Liegenschaften von diesem Landesbetrieb verwaltet und bewirtschaftet werden sollen, ist noch zu treffen.



3.5 Wissenschaftliche Geräte in Forschung und Lehre

Die Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen wird entscheidend von der gerätetechnischen Ausstattung beeinflusst. Insbesondere trifft dies in den naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Bereichen zu.
Unter Beachtung der finanziellen Situation ist daher den Hochschulen eine zeitgerechte Ausstattung mit moderner Gerätetechnik zu ermöglichen.
Die Beschaffung von Großgeräten regelt §3 Absatz 3 und 4 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
Das Verfahren der Begutachtung ist in den Grundsätzen für die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat (WR) bei der Beurteilung von Anmeldungen der Länder für Großgeräte festgelegt und erlangte am 12.02.1974 Rechtskraft¹.
Damit wird eine sachliche und kompetente Begutachtung der Großgeräte-Anträge der Hochschulen gewährleistet.

¹ Vgl. 29. Rahmenplanung für den Hochschulneubau, S.127 ff

Der Mittelbedarf für die Beschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten an den Thüringer Hochschulen war in den Jahren 1991 bis 2000 durch einen hohen Nachholbedarf an moderner Technik geprägt. In diesem Zeitraum wurden Investitionen für HBFG-fähige Geräte in Höhe von insgesamt 180 Mio. DM getätigt. Vor allem die Bereiche Hochschulmedizin, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sowie die neugegründeten Fachhochschulen erhielten besondere Priorität für den Erwerb von gerätetechnischen Ausstattungen.

Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Investitionen in Großgeräte und in DV-Ausstattungen im Zeitraum 1991 bis 2000 sowie die Verteilung dieser Ausgaben auf die verschiedenen Hochschulbereiche:

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Eine Aufschlüsselung der Ausgaben auf die einzelnen Hochschulen enthalten die Anlagen A 46 und A 47.
In den nächsten Jahren ist unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der jeweiligen Haushalte für die Beschaffung der Großgeräte mit einem Finanzvolumen von ca. 20 Mio. DM zu rechnen.



3.6 Wissenschaftliche Datenverarbeitung

Hochschulrechen- und Medienzentren

Die Hochschulrechen- und Medienzentren gewährleisten leistungsfähige zentrale Informationsverarbeitungs-, Kommunikations- und Multimediatechnische Infrastrukturen (IKMTI). Dies gilt es zu erhalten und entsprechend den technischen Anforderungen des stark zunehmenden Einsatzes digitaler Technologien in allen Bereichen der Lehre, Forschung und Verwaltung auszubauen. Hierfür ist neben der Sicherung der Finanzierung die effektive Nutzung der Ressourcen notwendig. Spezialisierungsrichtungen einzelner Hochschulrechen- und Medienzentren sind im Sinne von Koordinierung, Schwerpunktbildung und Arbeitsteilung zum Nutzen aller in Kompetenzzentren zu bündeln.


Kommunikationsinfrastruktur

Die deutschlandweite und internationale Anbindung der Hochschulnetze sowie ihr Zugang zum weltweiten Internet basieren derzeit auf dem Wissenschaftsnetz des DFN-Vereins. Dazu wurden vom Freistaat Thüringen Rahmenverträge zur Nutzung des Breitband-Wissenschaftsnetzes bzw. des Gigabit-Wissenschaftsnetzes mit dem DFN-Verein geschlossen, so dass den Hochschulen auch mittelfristig die benötigten Anschlusskapazitäten zur Verfügung stehen.
Ein bedarfsgerechter Ausbau dieser Anschlüsse muss jährlich geprüft werden, ebenso der Einsatz alternativer, wirtschaftlicher Anbieter.

Das TMWFK hat dafür im Doppelhaushalt 2001/2002 die finanziellen Grundlagen geschaffen.
Mittelfristig sind jährlich 4,5 bis 5 Mio. DM aufzuwenden.


Wartung im zentralen Hardwarebereich

In den nächsten Jahren sind von den Hochschulen erhebliche Anstrengungen zur Planung und Umsetzung der Wartung im zentralen Hardwarebereich zu leisten. Dazu sind den Hochschulen mindestens 1 Mio. DM pro Jahr (ohne die technisch notwendigen Investitionen) zur Verfügung zu stellen.


Anwenderbereich

Die Zusammenarbeit der Thüringer Hochschulen auf dem Gebiet der Beschaffung von Software ist beispielgebend. Seit 1993 übernimmt die „Ständige Arbeitsgruppe Software beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst” den Abschluss und die Umsetzung besonders günstiger Lizenzverträge für den Bereich der Lehre und Forschung. So wurden vom Freistaat Thüringen 1999 und 2000 je Jahr zentral 1,5 Mio. DM zur Beschaffung von Standardsoftwarelizenzen für alle Hochschulen zur Verfügung gestellt. Auch mittelfristig wird das TMWFK mindestens 1,5 Mio. DM pro Jahr für Softwarebeschaffung und -wartung bereitstellen müssen.

Der Erstellung von multimedialen Materialien kommt eine besondere Bedeutung zu. Inhalt und Form bestimmen den Erfolg. Zur Herstellung von multimedialen Materialien mit hoher präsentativer Qualität ist hochwertige Hard- und Software einzusetzen. Die verwendete Technik ist anspruchsvoll und kostenintensiv. Daher kommt der konsequenten Nutzung und dem Ausbau von digitalen Studios und Medienlaboren entsprechend der technischen Entwicklung eine herausragende Bedeutung zu. Fachtechnische Anleitung und Hilfestellung zur Benutzung sind hier genauso wichtig wie die technische Ausstattung.

Durch die veränderten Regelungen für die Finanzierung von Großgeräten kann es insbesondere bei den vernetzten Computerarbeitsplätzen für Wissenschaftler und Studenten zu Problemen beim Ersatz von Altsystemen kommen. Dies wird bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen sein.



3.7 Wissenschaftliche Bibliotheken

Die wissenschaftlichen Bibliotheken in Thüringen sind beauftragt, auch multimediale Informationsquellen in ihr Sammelspektrum einzubeziehen. Die an den einzelnen Hochschulen bestehenden Informationsangebote wie Volltext-und Metadatenbanken, Internet-Dokumente, CD-ROM und Videos werden unter jeweils spezifischen Retrieval-Systemen zur Verfügung gestellt und archiviert. Seit den Jahren 1998/99 hat der Freistaat über die Vergabe von HSP III-Mitteln sowie Mitteln aus der Forschungsförderung bereits den Aufbau einer Digitalen Bibliothek in Jena als Grundlage einer Gesamtlösung für Thüringen gefördert. Die Entwicklung und die Erwerbung elektronischer Publikationen ist in den letzten Jahren hauptsächlich gekennzeichnet durch eine deutliche Steigerung der Anzahl der Publikationen, komplexere Medien, überproportionale Preissteigerungen und Monopolisierungstendenzen bei den Verlagen. Als Einzelinstitutionen und -erwerber werden die wissenschaftlichen Bibliotheken Thüringens ihre Leistungen in diesem Bereich nicht aufrechterhalten oder gar ausbauen können.


Digitale Bibliothek

Bisher werden die an den Hochschulen zunehmend entstehenden digitalen Dokumente zu wenig genutzt. Mit einer Digitalen Bibliothek Thüringen können Volltexte und multimediale Dokumente schnell, komfortabel und kostengünstig online bereitgestellt und für alle Hochschulen des Freistaates die Bedingungen für Lehre und Forschung verbessert werden.
In Zusammenarbeit zwischen Universitätsbibliotheken und -rechenzentren ist die technische Basis für die digitale Speicherung von bibliotheksrelevanten Informationen zu konzipieren und umzusetzen. Unter Führung der Universität Jena ist ein organisatorisches Konzept für eine Digitale Bibliothek Thüringen zu erarbeiten.
Das gemeinsame Vorgehen im Rahmen eines Konsortiums oder einer Einkaufsgemeinschaft zum Erwerb und der Bereitstellung elektronischer Publikationen ist angesichts der Komplexität und des Kostenvolumens auch für die Thüringer Bibliotheken unumgänglich. Als ersten Schritt konstituierte die Direktorenkonferenz Thüringer Wissenschaftlicher Bibliotheken im Mai 2000 bereits einen Arbeitskreis „Konsortialfragen in Thüringen“ unter der Federführung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB). Für die Thüringer Bibliotheken geht es darum, die Basis für eine gemeinsame Strategie hinsichtlich der Verhandlungen auf Landes-bzw. länderübergreifender Ebene zu schaffen, mit dem Ziel, finanzielle Einsparungen zu erzielen, vorhandene Kenntnisse zu nutzen und für ihre Nutzer durch eine abgestimmte Erwerbung sowie die gemeinsame Nutzung digitaler Ressourcen einen Mehrwert zu erzielen. Gegenwärtig wird über die gemeinsame Nutzung einer an der ThULB angesiedelten Koordinierungsstelle nachgedacht. Die Koordinierung ist im Bereich derelektronischen Medien besonders effektiv, weil diese Medien in der Regel sehr teuer sind. Die Verknüpfung einer koordinierten Erwerbung elektronischer Medien mit entsprechenden Erwerbungen im konventionellen Bereich (gedruckte Materialien) ist als ein weiterer Schritt anzustreben.

Die Thüringer Hochschulen haben ein weitgehend komplementäres Fächerspektrum. Damit ergänzen sich auch die Profile der Hochschulbibliotheken. Dies legt nahe, echte Erwerbungsprofile zu definieren, die in den einzelnen Fächern die erwerbungspolitische Zielsetzung auf Grundlage der von den Hochschulen festgelegten spezifischen Anforderungen in Forschung und Lehre dokumentieren.

Die notwendige Erwerbungskooperation zwischen den Hochschulbibliotheken sollte von einer Koordinierungsstelle übernommen werden. Damit könnte eine enge Abstimmung zwischen konventioneller Erwerbung und elektronischer Zugriffsvermittlung erfolgen. Allein werden die einzelnen Bibliotheken die entsprechenden komplexen Fragestellungen, wie z. B. die notwendige Trennung des üblichen Parallelbezugs konventioneller und elektronischer Medien (die Bibliothek als Verlagskunde erhält bisher nur bei weitestgehendem Weiterbezug der Print-Version den elektronischen Zugriff), kaum lösen können.
Auf der Basis von definierten Bestandsprofilen werden ein koordinierter Bestandsaufbau und die Interaktion zwischen konventionellem und elektronischem Bereich ermöglicht.


Hochschulbibliotheken

Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena ist die Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena und zugleich wissenschaftliche Landesbibliothek für Thüringen. Ihr Bestand umfasst ca. 3,7 Mio. Einheiten (BE), davon ca. 750.000 mit einem Erscheinungsjahr vor 1945.
Wegen ihrer Größe, ihres reichen Altbestandes und auf Grund ihrer Pilotfunktion als Digitale Bibliothek ist sie ein Eckpunkt in der Hochschulbibliothekslandschaft Thüringens. Darüber hinaus besteht die Zielsetzung, insbesondere die ThULB in ihrer Funktion als Landesbibliothek im Rahmen ihrer regionalen und überregionalen Aufgabenstellungen zu einem Kompetenzzentrum für moderne Informationsdienstleistungen zu entwickeln. Die zentralen Aufgaben einer Landesbibliothek (wie z. B. die regionale Pflichtexemplarsammlung und die Landesbibliografie) werden in diesen Entwicklungsprozess einbezogen.
Mit der Fertigstellung des Bibliotheksneubaus wird ein wesentlicher Schritt zur Realisierung der Bibliothekskonzeption vollzogen. Diese sieht eine weitgehende Zusammenführung der Zweigbibliotheken zu größeren Struktureinheiten vor. Mit der Überwindung der gegenwärtig noch vorhandenen Zersplitterung im Bibliothekssystem der Universität sollen die Arbeitsbedingungen für die Benutzer wesentlich verbessert werden. Weiterhin sieht sie vor, im Bibliotheksneubau alle Funktionen der Zentralbibliothek zusammenzuführen und die noch in Zweigbibliotheken dezentral bestehenden geisteswissenschaftlichen Bibliotheksbereiche zu einer Einheit zu integrieren.
Neben der Zentralbibliothek mit den Geisteswissenschaften als Schwerpunkt werden drei große Teilbibliotheken (Recht/Wirtschaft; Mathematik/Informatik/Naturwissenschaften/Technik; Medizin) das Bibliothekssystem der Universität vervollständigen.

Der Bestand der Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha umfasst gegenwärtig ca. 600.000 BE am Standort Erfurt und ca. 570.000 Bände (davon ca. 350.000 Bände aus dem 16. bis 19. Jahrhundert und ca. 10.000 Handschriften) am Standort Gotha.
Der erste Abschnitt des Bibliotheksneubaus mit einer Kapazität von ca. 940.000 BE und 360 Leseplätzen wurde im Herbst 2000 eröffnet.
Verbunden mit einem internationalen Forschungszentrum der Universität, das in Gotha angesiedelt werden soll, wird die dortige Teilbibliothek künftig als Bestands-und Kompetenzzentrum für Handschriften und historische Buchbestände umgebaut.

Die Universitätsbibliothek der Technischen Universität Ilmenau mit ca. 530.000 BE konzentriert sich in erster Linie auf die Erwerbungsschwerpunkte Natur-, Technik-, Wirtschafts- und Medienwissenschaften sowie Informatik.
Wegen der erheblich gestiegenen Studentenzahl wurde 1998 ein Konzentrationsprozess durchgeführt, der zur Eröffnung einer neuen Teilbibliothek im Curiebau, zur Schließung von drei Zweigbibliotheken und Integration der betreffenden Bestände in die Hauptbibliothek im Campus-Center und damit zur Einrichtung einer leistungsfähigen zentralen Bibliothek geführt hat. Universität und Land sind bemüht, die derzeitige Bibliotheksverwaltung in die im Campus-Center gelegene Hauptbibliothek zu integrieren. An der TUI besteht ein Zentrum für elektronische Fach- und Patentinformationen (PATON), das zugleich das offizielle Patentinformationszentrum des Freistaats Thüringen ist. Zu allen wesentlichen Literatur-, Fakten-, Patent- und Normendatenbanken besteht Online-Zugriff.

Vorrangige Sammelgebiete der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar sind die Fächer Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Bauingenieurwesen, Kunst, Design und Medien. Einschließlich des Sonderbestandes „Bauhaus“ besitzt die Bibliothek gegenwärtig ca. 400.000 BE. Im Rahmen der Baumaßnahmen der Universität ist vorgesehen, im Jahr 2001 mit dem Neubau der Hauptbibliothek zu beginnen. Eine Fertigstellung ist für das Jahr 2003 geplant. Sowohl die Hauptbibliothek mit ihren Magazinbeständen und der zentralen Buchbearbeitung als auch die Zweigbibliotheken Architektur, Bauingenieurwesen und Informatik/Mathematik sollen ihren Platz im Bibliotheksneubau finden. Neben dem Neubau bleiben die Standorte Steubenstraße für die Teilbibliothek Medien/Gestaltung und Coudraystraße für die Teilbibliothek Baustoffe/Naturwissenschaften bestehen.

Die Besonderheit des ca. 97.000 BE umfassenden Bestandes der Bibliothek der Hochschule für Musik Weimar ergibt sich aus dem Charakter der Hochschule. Enthalten sind ca. 53.000 Notenbände und ca. 14.000 audiovisuelle Materialien. Zur Verbesserung der Arbeits- und Benutzungsbedingungen werden der bereits sanierten Bibliothek im Hauptgebäude der Hochschule im Wintersemester 2001/2002 weitere Räumlichkeiten für die Einrichtung der Teilbibliothek Musikwissenschaft zur Verfügung gestellt.

An den Bibliotheken der Fachhochschulen in Erfurt (ca. 170.000 BE), Jena (ca. 250.000 BE) und Schmalkalden (ca. 90.000 BE) herrschen durch die im Jahr 2000 abgeschlossenen Um- bzw. Neubaumaßnahmen hervorragende räumliche Bedingungen.

Die Bibliothek der neugegründeten Fachhochschule Nordhausen steht noch am Anfang ihres Aufbaus. In provisorischen Räumen können gegenwärtig ca. 11.000 BE für die Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Ausgehend von den derzeitigen Planungen wird im Jahr 2004 mit dem Neubau der Bibliothek begonnen werden können.

In den Jahren 2002 bzw. 2003 läuft für die meisten Hochschulbibliotheken das Programm zum Aufbau des Büchergrundbestandes aus. Vorschläge zur künftigen finanziellen Ausstattung insbesondere für den Medienerwerb werden derzeit im Hinblick auf die Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2003/04 erarbeitet.

Die Thüringer Hochschulbibliotheken nehmen am Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) teil, der auf dem PICA-System basiert und die sieben Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen einbezieht. Der GBV hat das Ziel, die Bestände aller am Verbund beteiligten Institutionen im Sinne einer virtuellen Bibliothek GBV nachzuweisen und zugänglich zu machen. Ihm gehören über 380 Bibliotheken, darunter Staats- bzw. Landes-, Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken, zentrale Fachbibliotheken, zahlreiche öffentliche Bibliotheken sowie Spezialbibliotheken an.

Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit nationalen und internationalen PICA-Partnern, dem hessischen Bibliotheksverbund (HEBIS), der Deutschen Bibliothek, der PICA-Stiftung in Leiden (Niederlande) und der Agence bibliographique de l´ enseignement superieur (ABES/Frankreich).

Das TMWFK stellt für die Arbeit des GBV jährlich ca. 1, 5 Mio. DM bereit.