Inhalt
Ziel- und Leistungsvereinbarung
Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier Jahre umfassen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gemäß § 12 des Thüringer Hochschulgesetzes messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu:
- Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule,
- Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020,
- Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre,
- Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des
- Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages,
- der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft,
- wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing,
- zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie
- zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen.