Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Ziel- und Leistungsvereinbarung

Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier Jahre umfassen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gemäß § 12 des Thüringer Hochschulgesetzes messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu:

  • Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule,
  • Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt 2020,
  • Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre,
  • Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des
  • Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages,
  • der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft,
  • wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing,
  • zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie
  • zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen.