Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Rahmenvereinbarung III

2011-12-20 Rahmenvereinbarung III v.l.n.r.: Well (HfM Weimar), Beibst (FH Jena), Kill (FH Erfurt), Dicke (FSU Jena), Heinemann (FH Schmalkalden), Minister Matschie, Wagner (FH Nordhausen), Ministerpräsidentin Lieberknecht, Beucke (BU Weimar), Minister Voß, Brodersen (Uni Erfurt), Scharff (TU Ilmenau), Well (HfM Weimar)

Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Christoph Matschie, Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß haben am 20. Dezember 2011 gemeinsam mit den neun Präsidenten und Rektoren der Thüringer Hochschulen eine neue Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen unterzeichnet, nachdem der Landtag die Rahmenvereinbarung zusammen mit dem Haushalt 2012 beschlossen hat.

Damit steht das Fundament für den weiteren Ausbau der Thüringer Hochschulen. In den Jahren 2012 bis 2015 erhalten die Thüringer Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. rund 120 Millionen Euro mehr als in der vorange­gangenen Finanzierungsperiode (2008 – 2012). Weitere 160 Mio. Euro stehen in den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit.

Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hoch­schulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt die wesentlichen Grund­lagen für die hoch­schulpolitischen Zielsetzungen und die Ent­wicklungs­planung der Hoch­schulen. Die Rahmen­vereinbarung ist somit das hoch­schul­politi­sche und hoch­schul­planeri­sche Steuerungsinstru­ment des Landes Thüringen. In ihr werden neben den finanziellen Eckwerten auch gemein­same Ziele und Verpflichtungen verein­bart, u.a. auch die Verständigung auf das neue  Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012. Zudem enthält die Rahmenvereinbarung nähere Regelungen zur Umsetzung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hochschulpakt 2020.

Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die  Ziel- und Leistungs­ver­ein­barungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfas­senden Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hoch­schule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusam­men­geführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Auf­gaben­bereiche der Hochschulen festgelegt. Der Abschluss der neuen Generation von Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 wird in den nächsten Monaten erfolgen.

Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungs­planung für den gesamten Hochschulbereich."

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Hochschulpolitische Zielstellungen
  • Weiterentwicklung eines attraktiven und abgestimmten Studienangebots,
  • Sicherung attraktiver Studienbedingungen,
  • Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses,
  • Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots für Studierwillige aus bildungsfernen Schichten und Einrichtung neuer Ausbildungsgänge für Berufstätige,
  • gezieltes Hochschulmarketing und Information über die hervorragender Ausstattung sowie die grundsätzlich studiengebührenfreie Angebote,
  • nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz,
  • verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen,
  • verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa durch Wiedereinstiegs- und Kontaktstipendien und Graduiertenförderung,
  • Verbesserung der Bedingungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen und Steigerung des Frauenanteils bei Doktoranden und Professoren,
  • Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich, weitere Vernetzung der Hochschulen zur Bildung von Studien- und Forschungskooperationen
Leistungsverpflichtungen des Landes 
  • Finanzielle Leistungen und Zusagen: Zur Umsetzung der hochschulpolitischen Zielstellungen gibt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2012 bis 2015. Mit der im Zuge des Haushaltsbeschlusses erfolgten Zustimmung des Thüringer Landtags stellt sich der Gesamtfinanzrahmen der Rahmenvereinbarung III wie folgt dar:
  2012 2013 2014 2015
Hochschulen gemeinsam 382,6 390,2 392,1 395,2
davon        
     Landesmittel 363,2 373,9 378,1 382,4
     Hochschulpakt 2020 19,4 16,3 14,0 12,8
zuzüglich        
     Hochschulbau 40,0 40,0 40,0 40,0
  • Einnahmen der Hochschulen: Gebühren- und Entgelteinnahmen stehen den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung.
  • Bildung eines „Stellenpools“: Beim Wissenschaftsministerium wird ein „Stellenpool“ gebildet, der der zusätzlichen Unterstützung von mit den Hochschulen vereinbarten und/oder vom Ministerium finanzierten Projekten/Maßnahmen dient.
  • Leistungsverpflichtungen der Hochschulen
  • Hochschulpakt 2020: Die Hochschulen wirken aktiv an der Erreichung der von Thüringen eingegangenen Verpflichtung im Hochschulpakt 2020 (zweite Phase) mit.
  • Bologna: Die Hochschulen führen die Reform der Studienstruktur im Bologna-Prozess zu Ende und verpflichten sich zu einer weiteren Optimierung der Studienstrukturen und -angebote.
  • Stipendienvergabe: Die Hochschulen streben einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Stipendienvergabe an.
  • Hochschulzulassung: Die Hochschulen verpflichten sich, die Zulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über das dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung umzusetzen.
  • Teilnahme an Exzellenzprogrammen: Die Hochschulen streben die Teilnahme an nationalen und internationalen Programmen zur Förderung der Exzellenz an.
  • Qualitätssicherung: Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung durch die (Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie durch fortlaufende Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher.
  • Struktur- und Entwicklungsplanung: Die Hochschulen verpflichten sich, die gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich fortzuführen. Die Hochschulen werden profilbildende Schwerpunkte festlegen und stärker zusammenarbeiten. Eine vertiefte arbeitsteilige Zusammenarbeit soll insbesondere in den Bereichen Patentwesen, Gründernetzwerke, Gleichstellung, Hochschulmarketing und Rechnungswesen im Hochschulbereich erfolgen.
  • Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Die Hochschulen verpflichten sich die Qualität in Lehre, Forschung und Weiterbildung zu sichern und auszubauen, den Wissens- und Technologietransfer zu intensivieren, die Nachwuchs- und die Frauenförderung fortzusetzen und die Internationalität voranzutreiben.

     

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