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(Kosten- und leistungsuntersetzte Gesamtfinanzierung)
Gemäß § 13 Abs. 5 des Thüringer Hochschulgesetzes sind bei der Zuweisung der Mittel an die Hochschulen die erbrachten Leistungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Verpflichtung haben die Landesregierung und die Thüringer Hochschulen in der Rahmenvereinbarung III verabredet, eine bestimmte Summe der in den Jahren 2012 bis 2015 für den Hochschulbereich zur Verfügung stehenden Landesmittel entsprechend dem
Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 auf die Hochschulen zu verteilen bzw. für den Hochschulbereich einzusetzen.
Bei dem Mittelverteilungsmodell KLUG–Thüringen–2012 handelt es sich um ein im Wesentlichen über verschiedene, die Belastungen der Hochschulen sowie die gesetzlich vorgegebenen Leistungsbereiche abbildende Indikatoren gesteuertes sogenanntes „Drei-Säulen-Modell“, bestehend aus dem "Grundbudget", dem "Leistungsbudget" und dem "Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget".