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Inhalt

Infrastrukturförderung

Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung

Die Thüringer Landesregierung setzt zum weiteren Auf- und Ausbau einer modernen Forschungsinfrastruktur in Thüringen mit der Richtlinie „Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung“ in Verbindung mit dem Erlass zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Hochschul- und Forschungslandschaft Thüringen Landesmittel ein. Unterstützt werden insbesondere der Aufbau von Kommunikationsnetzen, Geräteausstattungen in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie Forschungsbauten. Dafür stehen von 2008 bis 2011 19,4 Mio. € aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Diese Landesmittel werden auch zur Kofinanzierung von Projekten eingesetzt, die mit Mitteln der EU gefördert werden. Dabei sind die Fördervoraussetzungen des Operationellen Programms Thüringen 2007 - 2013 einzuhalten. Die Kofinanzierung mit EFRE-Mitteln ist grundsätzlich mit einem maximalen Interventionssatz von 75 v. H. der förderfähigen Projektausgaben möglich. Im Zeitraum von 2008 bis 2011 stehen im Bereich der beiden Forschungsförderungs-Richtlinien des TKM EFRE-Mittel bis zur Höhe von 35 Mio. € zur Verfügung.

Hinsichtlich der Auswahl der zu fördernden Vorhaben berät eine Programmkommission die Thüringer Landesregierung. Dieser gehören drei Wissenschaftler und drei Vertreter der Landesministerien an.
 

Kontakt:
 robert.fetter[at]tkm.thueringen[punkt]de
 dennys.klein[at]tkm.thueringen[punkt]de