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Merkblatt zur Antragstellung
Merkblatt zur Antragstellung zum Thüringer Forschungspreis des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturs
Es wird gebeten, folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten:
1) Als Unterlagen zur Bewertung sind dem Vorschlag beizufügen:
a) Beschreibung der wissenschaftlichen Leistung einschließlich des erreichten Fortschritts und der gesetzten internationalen Maßstäbe, sowie ggf. des Nachweises der wirtschaftlichen Relevanz des Transfers.
b) Angabe der wichtigsten Ergebnisse, die die Nominierung begründen, ggf. mit Hinweis auf die zugehörige Veröffentlichung in international anerkannten Zeitschriften oder eines Prototyps oder einer Patentschrift.
c) Kurzer beruflicher Werdegang des/der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Wissenschaftlers/ Wissenschaftlerin.
d) Als Nachweis der wirtschaftlichen Relevanz des Transferpreises gelten
- die Steigerung von Umsatzzahlen
- die Schaffung von Arbeitsplätzen
- die Verbesserung der Marktposition bzw. Akzeptanz/Erhöhung der Marktanteile eines Unternehmens.
e) Die Unterlagen sind in 13-facher Ausfertigung einzureichen.
Die genannten Anforderungen sind Bestandteil der jährlichen Ausschreibung.
2) Weitere Punkte
a) Jeder Antrag ist mit einem Titel (der Forschungsarbeit) zu versehen.
b) Die Anträge sollten bei dem Vorschlag einer Einzelperson deutlich ausweisen, welchen spezifischen Anteil diese an der Forschungsleistung gegenüber der Forschungsgruppe hat.
c) Die Darstellung der Forschungsleistung sollte auch für einen Nichtspezialisten verstehbar sein.
d) Die möglichst neutrale Begründung des Vorschlages/der Vorschläge an das TKM sollte durch die Leitung der Einrichtung oder durch Beauftragte der Leitung erfolgen, nicht durch den Antragsteller/die Antragsteller.
e) Transferpreis
Eine neutrale Begründung der erbrachten Leistung ist insbesondere für den Transferpreis notwendig. Hier bedarf es eines Nachweises nach den unter Punkt 1 d) oben genannten Kriterien durch die Stellungnahme der beteiligten Firma bzw. Firmen.