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Ausschreibung des Thüringer Forschungspreises
Ausschreibung des Forschungspreises der Thüringer Ministerin für Wissenschaft , Forschung und Kunst 2004
Gemäß Richtlinie zur Vergabe des Forschungspreises des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Kunst vom 12.07.2000, Az.: 835/5-1, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2000, S. 1806-1807, geändert am 19.06.2002, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2002, S. 1942-1943, geändert am 27.01.2003, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 14/2003, S. 640, wird hiermit der Forschungspreis 2004 in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte Forschung“ sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz ein „Transferpreis“ ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Förderrichtlinie.
Der Forschungspreis ist mit insgesamt 21.000 €, dabei in den drei Sparten jeweils mit 7.000 €, dotiert. Er kann in jeder Sparte jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträger geteilt vergeben werden.
Im Ausnahmefall kann der Forschungspreis auch zweimal in einer der drei Sparten vergeben werden. Die Gesamtdotierung des Preises bleibt davon unberührt.
Mit dem Forschungspreis sollen hervorragende, fachlich abgeschlossene Forschungs- und Transferleistungen von Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes oder Forschungsarbeiten, die im Verbund dieser Einrichtungen mit weiteren Partnern aus Thüringen entstanden sind, ausgezeichnet werden. Die Forschungsleistungen sollen sich mit dem Ergebnis einer abgeschlossenen Forschungs- bzw. Entwicklungs- und Transfertätigkeit messen lassen und im internationalen Vergleich bestehen können.
Vorschläge für die Verleihung des Forschungspreises können von Hochschulen, außeruniversitären wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gemäß der Anlage zu dieser Ausschreibung, wissenschaftlichen Organisationen sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses dem
Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Postfach 10 13 52
99013 Erfurt
unter Beifügung ihrer Begründung dem TMWFK unterbreitet werden.
Als Unterlagen zur Bewertung sind dem Vorschlag beizufügen:
1.
Beschreibung der wissenschaftlichen Leistung einschließlich des erreichten Fortschritts und der gesetzten internationalen Maßstäbe, sowie ggf. des Nachweises der wirtschaftlichen Relevanz des Transfers.
2.
Angabe der wichtigsten Ergebnisse, die die Nominierung begründen, ggf. mit Hinweis auf die zugehörige Veröffentlichung in international anerkannten Zeitschriften,
3.
kurzer beruflicher Werdegang des/der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Wissenschaftlers/ Wissenschaftlerin.
Die Unterlagen sind in 13-facher Ausfertigung einzureichen.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch einen ehrenamtlich tätigen Auswahlausschuss. Der Ausschuss besteht aus 9 bis 11 besonders angesehenen, erfahrenen Wissenschaftlern bzw. Vertretern der forschenden Wirtschaft, die von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren berufen werden. Die Vertreter sollen von
- Hochschulen des Landes Thüringen
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Thüringen und
- aus dem sonstigen Bundesgebiet oder aus dem Ausland kommen.
Eine wiederholte Berufung ist möglich.
Folgende Auswahlkriterien für die Vergabe des Forschungspreises wurden durch den Auswahlausschuss festgelegt:
Die Bewertung der Leistung erfolgt danach
- unter Berücksichtigung der Neuartigkeit des wissenschaftlichen Ergebnisses,
- unter Wertung der durch das Ergebnis gesetzten internationalen Maßstäbe,
- unter Berücksichtigung des erreichten Erkenntnisfortschrittes bzw. des Nachweises der Umsetzbarkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Anwendung bzw. der Relevanz des Transfers in die Wirtschaft.
Das Ergebnis der wissenschaftlichen Leistung soll im Hinblick auf diese Auswahlkriterien bewertet werden mittels eines geeigneten Nachweises, wie die Veröffentlichung in international angesehenen Fachzeitschriften oder eines Prototyps oder einer Patentschrift.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Relevanz sollen gelten
- die Steigerung von Umsatzzahlen
- die Schaffung von Arbeitsplätzen
- die Verbesserung der Marktposition bzw. Akzeptanz/Erhöhung der Marktanteile eines Unternehmens.
Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind ausdrücklich eingeschlossen.Letzter Termin für die Einreichung der Vorschläge für den Forschungspreis 2004 ist der
24. September 2004.
Die Preisträger werden von der Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, bekannt gegeben und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Übergabe einer Urkunde ausgezeichnet.
Erfurt, 07.05.2004
Professor Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Erfurt, 07.05.2004
Az.: 835/ 5 - 1
ThürStAnz Nr. / 2004 S.
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98684 Ilmenau
Friedrich-Schiller-Universität Jena
07740 Jena
Bauhaus-Universität Weimar
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99421 Weimar
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
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99406 Weimar
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Fachhochschule Jena
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Fachhochschule Schmalkalden
Postfach 10 04 52
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Berufsakademie Thüringen
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Beutenbergstraße 11 a
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Institut für Automatisierungs- und Systemtechnik
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98684 Ilmenau
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07745 Jena