Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Merkblatt

Merkblatt zur Antragstellung zum Thüringer Forschungspreis des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)



Es wird gebeten, folgende Punkte bei der Antragstellung zu beachten:

1) Mit dem Forschungspreis sollen hervorragende, fachlich abgeschlossene Forschungs- und Transferleistungen von Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen ausgezeichnet werden, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes entstanden sind.
Lebenswerke von Einzelpersönlichkeiten fallen nicht unter die Ausschreibung.
Die Forschungsleistungen sollen sich mit dem Ergebnis einer abgeschlossenen Forschungs- bzw. Entwicklungs- und Transfertätigkeit messen lassen und im inter¬nationalen Vergleich bestehen können.

Soweit in einem Vorschlag Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen verschiedener Einrichtungen zur Auszeichnung vorgeschlagen werden, ist ein gemeinsamer Antrag der Einrichtungen vorzulegen, an denen die Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen beschäftigt sind.

2) Als Unterlagen zur Bewertung sind dem Vorschlag beizufügen:

2.1) Beschreibung der wissenschaftlichen Leistung einschließlich des erreichten Fortschritts und der gesetzten internationalen Maßstäbe, sowie ggf. des Nachweises der wirtschaftlichen Relevanz des Transfers.

2.2) Angabe der wichtigsten Ergebnisse, die die Nominierung durch die antragstellende Einrichtung begründen, ggf. mit Hinweis auf die zugehörige Veröffentlichung in international anerkannten Zeitschriften oder eines Prototyps oder einer Patentschrift.

2.3) Kurzer beruflicher Werdegang des/der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin.

2.4) Soweit zur Auszeichnung vorgeschlagene Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen nicht der vorschlagenden Einrichtung angehören, ist von der jeweiligen Einrichtung, an der die Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen beschäftigt sind, eine Stellungnahme einzuholen und dem Vorschlag beizufügen (gemeinsamer Antrag).

2.5) Als Nachweis der wirtschaftlichen Relevanz des Transferpreises gelten

  • die Steigerung von Umsatzzahlen
  • die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • die Verbesserung der Marktposition bzw. Akzeptanz/Erhöhung der Marktanteile eines Unternehmens.

Der Transferpreis ist auf Forschungsleistungen gerichtet, die im Verbund der Thüringer Forschungseinrichtungen mit Unternehmen aus Thüringen entstanden sind. Im Antrag der Einrichtung ist daher explizit zu belegen, dass die vorstehend genannten Kriterien in Thüringer Firmen erfüllt wurden.

2.6) Die Unterlagen sind in 14-facher Ausfertigung einzureichen.

Die genannten Anforderungen sind Bestandteil der jährlichen Ausschreibung.

3) Weitere Anforderungen:

3.1) Jeder Antrag ist mit einem Titel (der Forschungsarbeit) zu versehen.

3.2) Die Anträge sollten bei dem Vorschlag einer Einzelperson deutlich ausweisen, welchen spezifischen bzw. herausragenden Anteil diese an der Forschungsleistung gegenüber der Forschungsgruppe hat.

3.3) Die Darstellung der Forschungsleistung sollte auch für einen Nichtspezialisten verstehbar sein.

3.4) Die möglichst neutrale Begründung des Vorschlages/der Vorschläge an das TMBWK muss durch die Leitung der Einrichtung oder durch Beauftragte der Leitung erfolgen, nicht durch den/die für den Preis vorgeschlagenen Wissenschaftler/Wissenschaftlerin.

3.5) Bei dem kurzen beruflichen Werdegang des/der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Wissenschaftlers/ Wissenschaftlerin wird gebeten, bisherige Auszeichnungen, die zu dem Antrag bereits verliehen wurden, aufzuführen.

3.6) Es wird gebeten, die wichtigsten Veröffentlichungen zu dem Antrag als Kopie in 14-facher Ausfertigung mit einzureichen.

3.7) Für den Transferpreis ist eine neutrale Begründung der erbrachten Leistung notwendig. Zur Untersetzung bedarf es eines Nachweises zu den unter Punkt 2.5) genannten Kriterien durch die Stellungnahme der beteiligten Firma bzw. Firmen.