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Gemäß der "Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises" des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 2011, Az.:46-5587, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 22/2011, S. 736 - 738 wird hiermit der Thüringer Forschungspreis 2011 in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte Forschung“ sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz ein „Transferpreis“ ausgeschrieben.
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Förderrichtlinie.
„Der Forschungspreis ist mit insgesamt 50.000 €, dabei in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte Forschung“ mit jeweils 17.500 € sowie im Bereich „Transfer“ mit 15.000 €, dotiert.“
Auf Vorschlag des Auswahlausschusses kann im Ausnahmefall von der Dotierung der Bereiche nach Satz 3 abgewichen werden. Die Gesamtdotierung des Preises von insgesamt 50.000 € bleibt davon unberührt.
Mit dem Forschungspreis sollen hervorragende, fachlich abgeschlossene Forschungs- und Transferleistungen von Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen ausgezeichnet werden, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes entstanden sind. Der Transferpreis ist dabei auf Forschungsleistungen gerichtet, die im Verbund der Thüringer Forschungseinrichtungen mit Unternehmen aus Thüringen entstanden sind. Lebenswerke von Einzelpersönlichkeiten fallen nicht unter diese Ausschreibung. Die Forschungsleistungen sollen sich mit dem Ergebnis einer abgeschlossenen Forschungs- bzw. Entwicklungs- und Transfertätigkeit messen lassen und im internationalen Vergleich bestehen können.
Vorschläge für die Verleihung des Forschungspreises können von Hochschulen, außeruniversitären wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gemäß der Anlage 1 der Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises, von wissenschaftlichen Organisationen sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses dem
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Postfach 900 463
99107 Erfurt
unter Beifügung ihrer Begründung unterbreitet werden.
Soweit in einem Vorschlag Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen verschiedener Einrichtungen zur Auszeichnung vorgeschlagen werden, ist ein gemeinsamer Antrag der Einrichtungen vorzulegen, an denen die Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen beschäftigt sind.
Zur Verleihung des Transferpreises können zusätzlich auch die in der Anlage 2 der Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises genannten Einrichtungen Vorschläge unterbreiten.
Als Unterlagen zur Bewertung sind dem Vorschlag beizufügen:
Die Unterlagen sind in 14-facher Ausfertigung einzureichen.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch einen ehrenamtlich tätigen Auswahlausschuss. Der Ausschuss besteht aus 10 bis 13 besonders angesehenen und erfahrenen Wissenschaftlern bzw. Vertretern der forschenden Wirtschaft, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahren berufen werden.
Die Vertreter sollen von
Eine wiederholte Berufung ist möglich.
Folgende Auswahlkriterien für die Vergabe des Forschungspreises wurden durch den Auswahlausschuss festgelegt:
Die Bewertung der Leistung erfolgt danach
Das Ergebnis der wissenschaftlichen Leistung soll im Hinblick auf diese Auswahlkriterien bewertet werden mittels eines geeigneten Nachweises, wie die Veröffentlichung in international angesehenen Fachzeitschriften oder eines Prototyps oder einer Patentschrift.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Relevanz sollen gelten
Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind ausdrücklich eingeschlossen.
Letzter Termin für die Einreichung der Vorschläge für den Forschungspreis 2011 ist der 20. September 2011.
Die Preisträger werden vom Thüringer Kultusminister bekannt gegeben und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Übergabe einer Urkunde ausgezeichnet.
Erfurt, 07. 05. 2011
Christoph Matschie
Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Erfurt, 12. 05. .2011
Az.: 46-5587
ThürStAnz Nr. 22/2011 S. 738 - 739