Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Richtlinie Thüringer Forschungspreis

Die „Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird neu veröffentlicht.


1. Vergabezweck, Rechtsgrundlagen

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt jährlich den Thüringer Forschungspreis in den Bereichen "Grundlagenforschung", "Angewandte Forschung" sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz einen "Transferpreis".

Der Forschungspreis ist mit insgesamt 50.000 €, dabei in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte Forschung“ mit jeweils 17.500 € sowie im Bereich „Transfer“ mit 15.000 €, dotiert. Er kann in jedem Bereich jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträger geteilt vergeben werden.

Auf Vorschlag des Auswahlausschusses kann im Ausnahmefall von der Dotierung der Bereiche nach Satz 2 abgewichen werden. Die Gesamtdotierung des Preises von insgesamt 50.000 € bleibt davon unberührt.

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie
 

2. Vorschläge

Vorschläge für die Verleihung des Forschungspreises können von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemäß der Anlage 1 zu dieser Richtlinie, von wissenschaftlichen Organisationen sowie von Mitgliedern des Auswahlausschusses unter der Adresse

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
PF 90 04 63,
99107 Erfurt


und unter Beifügung ihrer Begründung dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterbreitet werden.

Zur Verleihung des Transferpreises können zusätzlich auch die in der Anlage 2 genannten Einrichtungen Vorschläge unterbreiten.

Die Vorschläge müssen eine ausführliche begründende Beschreibung der Forschungsleistung sowie eine Würdigung der bisherigen Leistungen der vorgeschlagenen Preisempfänger enthalten.
 

3. Auswahl der Preisträger

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch einen ehrenamtlich tätigen Auswahlausschuss. Der Ausschuss besteht aus 10 - 13 besonders angesehenen, erfahrenen Wissenschaftlern bzw. Vertretern der forschenden Wirtschaft, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Amtszeit von höchstens 4 Jahre berufen werden. Die Vertreter sollen von

  • Hochschulen des Landes Thüringen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Thüringen und
  • aus dem sonstigen Bundesgebiet oder aus dem Ausland kommen.

Eine wiederholte Berufung ist möglich.

Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. An den Sitzungen des Ausschusses nimmt ein Vertreter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ohne Stimmrecht teil.

Der Ausschuss wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, dem insbesondere die Einberufung des Auswahlausschusses obliegt.

Der Auswahlausschuss bestimmt die Auswahlkriterien sowie gegebenenfalls die Aufteilung des Preises.

Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Die Wahl eines Preisträgers erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidungen des Ausschusses sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Den Mitgliedern des Ausschusses werden Reisekosten nach den Grundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für aktive Konferenzteilnehmer erstattet, soweit nicht Regelungen des Thüringer Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden.

4. Ausschreibung und Abwicklung der Vergabe

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schreibt den Forschungspreis aus und setzt die Frist für die Einreichung der Vorschläge fest.

Die Preisträger werden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt gegeben und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Übergabe einer Urkunde ausgezeichnet.

Mit der Ausrichtung der Preisverleihung sollen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes beauftragt werden.

5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Richtlinie tritt am 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Richtlinie über die Vergabe des Thüringer Forschungspreises“ vom 17.01.2008, Az.: 46-5587, zuletzt geändert am 11.08.2009, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36 /2009, S. 1475, außer Kraft.

(2) Diese Richtlinie tritt am 31.12.2012 außer Kraft.


Erfurt, 31.03.2010


Christoph Matschie
Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Erfurt, 08.04l2010
Az.: 46 / 5587
ThürStAnz. Nr. 18/2010 S. 538 - 539

 


Anlage 1

Bauhaus-Universität Weimar
99421 Weimar

Friedrich-Schiller-Universität Jena
07737 Jena

Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Postfach 25 52
99406 Weimar

Technische Universität Ilmenau
Postfach 10 05 65
98684 Ilmenau

Universität Erfurt
Postfach 900 221
99105 Erfurt

Fachhochschule Erfurt
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt

Fachhochschule Jena
Postfach 10 03 14
07703 Jena

Fachhochschule Nordhausen
Weinberghof 4
99734 Nordhausen

Fachhochschule Schmalkalden
Postfach 10 04 52
98564 Schmalkalden

Staatliche Studienakademie Thüringen
Berufsakademie Eisenach
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach

Staatliche Studienakademie Thüringen
Berufsakademie Gera
Weg der Freundschaft 4 a
07546 Gera

SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera gGmbH
Villa Hirsch
Hermann-Drechsler-Straße 2
07548 Gera

Freie Kunst-Studienstätte Arnstadt
Fachhochschule für Kunsttherapie; Kunstpädagogik und Kunst (FH Kunst)
Schlossplatz 2
99310 Arnstadt

Adam-Ries-Fachhochschule GmbH
Juri-Gagarin-Ring 152
99084 Erfurt

Thüringer Landessternwarte Tautenburg
Sternwarte 5
07778 Tautenburg

Materialforschungs- und -prüfanstalt
an der Bauhaus-Universität Weimar
Postfach 23 10
99404 Weimar

Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V.
- Hans-Knöll-Institut (HKI)
Postfach 10 08 13
07708 Jena

Leibniz-Institut für Altersforschung - Fritz-Lipmann-Institut e. V. (FLI)
Beutenbergstraße 11
07745 Jena

Institut für Photonische Technologien e. V. (IPHT)
Postfach 10 02 39
07702 Jena

Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e. V. (iba)
Rosenhof
37308 Heiligenstadt

Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH (IMMS)
Ehrenbergstraße 27
98693 Ilmenau

Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in Thüringen

Max-Planck-Institut für Biogeochemie
Postfach 10 01 64
07701 Jena

Max-Planck-Institut für Chemische Ökologie
Hans-Knöll-Straße 8
07745 Jena

Max-Planck-Institut für Ökonomik
Kahlaische Straße 10
07745 Jena

Forschungsstation für Quartärpaläontologie Weimar
Senckenberg Forschungsinstitute und Naturmuseen
Am Jakobskirchweg 4
99423 Weimar

Anlage 2

CiS Forschungsinstitut für Mikrosensorik und Photovoltaik GmbH
Konrad-Zuse-Straße 14
99099 Erfurt

Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie e. V.
Geranieweg 7
99947 Bad Langensalza

GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung e. V.
Näherstiller Straße 10
98574 Schmalkalden

Hermsdorfer Institut für Technische Keramik e. V.
Michael-Faraday-Str. 1
07629 Hermsdorf

INNOVENT e. V.
Technologieentwicklung Jena
Prüssingstraße 27 B
07745 Jena

Günther-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH
Otto-Schott-Str. 13
07745 Jena

Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V.
Zeulenrodaer Str. 42 - 44
07973 Greiz

Thüringisches Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e. V.
Breitscheidstraße 97
07407 Rudolstadt