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Förderrichtlinie 8
Richtlinie für die Förderung investiver Maßnahmen zur Entwicklung einer international konkurrenzfähigen Forschungsinfrastruktur
1. Förderzweck, Rechtsgrundlage:
Mit der Maßnahme soll die Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur als wesentlichem Standortfaktor für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Thüringen gefördert werden. Unterstützt werden der Aufbau und die Erprobung von Kommunikationsnetzen, Investitionen zur Entwicklung von Forschungs- und Technologiestandorten sowie investive Maßnahmen als Voraussetzung zur Bildung von Forschungsverbünden und innovationsträchtigen und interdisziplinären Forschungsschwerpunkten.
Der Thüringer Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt u.a. auf der Grundlage des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts (Ziel 1 und Ziel 1-Übergangsunterstützung) in Deutschland 2000 bis 2006 eine Förderung auf Antrag nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere der §§ 23 und 44, sowie der Thüringer Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO).
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Anspruch.
Die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde, für Baumaßnahmen erfolgt die Gewährung im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium.
Einrichtungen, die unmittelbare Landeseinrichtungen sind, erhalten die Fördermittel durch Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel, im Falle von Baumaßnahmen findet die DA Bau Thüringen Anwendung. Einrichtungen, die nicht unmittelbare Landeseinrichtungen sind, erhalten die Fördermittel als Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung.
2. Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden die zur Bildung eines Forschungsschwerpunktes, eines Forschungsverbundes oder eines Institutes erforderlichen investiven Aufwendungen.
Entsprechend den Empfehlungen der Strategiekommission "Forschung und Technologie in Thüringen" gehören zu diesen Schwerpunkten derzeit die technisch-wirtschaftlichen Innovationsschwerpunkte
- Produktionstechnik im Hochpräzisionsbereich (Mikroelektronik, Kommunikationstechnik, Medizintechnik, Qualitätssicherung)
- Lebensmittel- und Pharmatechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Verkehrssystemtechnik
mit den sie unterstützenden Forschungs- und Technologiefeldern:
- Werkstoffwissenschaften, anorganische Chemie
- Produktions- und Fertigungstechnik, Automatisierung, innerbetriebliche Logistik
- Nachrichtentechnik, IuK-Systeme
- Software, Simulation, Angewandte Mathematik und Informatik
- Organische Chemie, Pharmazeutik, Naturstoffchemie
- Biowissenschaften (Zellbiologie, Populationsbiologie)
- Molekulare Biologie
- Umweltforschung und -technik (Entsorgung, Recyklierung)
- Mikroelektronik, Halbleiterphysik
- Optoelektronik, Photonik, Optik
- Molekularelektronik, Bioelektronik
- Humanmedizin, Gesundheitswesen.
Investitionen, die nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) förderfähig sind, sind von einer Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.
3. Antragsberechtigung:Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie als durchführende Stelle für die Bildung von Forschungsschwerpunkten oder als Vertreter (Sprecher) eines Forschungsverbundes, An-Institute gemäß § 94 ThürHG sowie sonstige für die Durchführung einer forschungsrelevanten Infrastrukturinvestition geeignete gemeinnützige Einrichtungen.
Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind diejenigen Einrichtungen, die in der Anlage zu dieser Richtlinie abschließend aufgeführt sind.
4. Fördervoraussetzungen:Die zur Förderung beantragte Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovationspotentials in Thüringen. Sie trägt zur Bildung von innovationsträchtigen Forschungs- und Technologieschwerpunkten bei und gewährleistet die Entwicklung entsprechender regionaler Infrastrukturen. Die Maßnahme ist geeignet, insbesondere Thüringer Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und die unmittelbare Zusammenarbeit mit diesen zu erleichtern oder die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit in einem Forschungs- und Technologiefeld zu erreichen, zu bewahren oder auszubauen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Strategiekommission „Forschung und Technologie in Thüringen“ werden solche Forschungsschwerpunkte, Forschungsverbünde und Institutsbildungen bevorzugt gefördert, die durch interdisziplinäre Zusammenführung verschiedenartiger Forschungs- und Technologiefelder besondere Innovationsschübe zum Ziel haben.
Die Bewilligung von Fördermitteln setzt den Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Projektes voraus.
Mit der Durchführung des Projektes darf vor einer Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zustimmen.
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung:Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung durch Zuweisung von Haushaltsmitteln oder durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Förderung wird in der Regel auf Ausgabenbasis gewährt. Eine Förderung auf Kostenbasis kann an gewerbliche Unternehmen gewährt werden, wenn eine Bemessung der Zuwendung nach Ausgaben im Hinblick auf die Verrechnung von Gemeinkosten einschließlich kalkulatorischer Kosten nicht sinnvoll ist. Eine Förderung auf Kostenbasis für sonstige Einrichtungen bedarf der Zustimmung des Thüringer Finanzministers.
Als zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten können Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen und Baumaßnahmen einschließlich der erforderlichen Planungskosten anerkannt werden.
Die Zuwendungen betragen bis zu 100 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.
6. Verfahren:Unbeschadet der DA Bau Thüringen ist der Antrag auf Förderung schriftlich in zweifacher Ausfertigung unter Verwendung der Vordrucke
- „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)“ bzw.
- „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis (AZK)“
beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Forschungsabteilung, Postfach 10 13 52, 99013 Erfurt, einzureichen.
Für die Einreichung von Projektskizzen ist der Vordruck
- „Vorhabenskurzbeschreibung (VKB)“
zu verwenden.
Die Gemeinnützigkeit ist von Forschungseinrichtungen, die nicht wissenschaftliche Forschungseinrichtungen im Sinne der Anlage sind, durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuweisung/Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO, für die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Bestimmungen der §§ 49, 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
7. In-Kraft-Treten:Die Neufassung der Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft.
Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski
Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Erfurt, den 01.03.2004
AnlageFriedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1
07734 Jena
Universität Erfurt
Postfach 900 221
99105 Erfurt
Technische Universität Ilmenau
Postfach 100 565
98684 Ilmenau
Bauhaus-Universität Weimar
Postfach 541
99421 Weimar
Fachhochschule Jena
Postfach 100 314
07703 Jena
Fachhochschule Schmalkalden
Postfach 100 452
98564 Schmalkalden
Fachhochschule Erfurt
Postfach 101 363
99085 Erfurt
Fachhochschule Nordhausen
Postfach 100 710
99727 Nordhausen
Materialforschungs- und Prüfanstalt
an der Bauhaus-Universität Weimar
Postfach 23 10
99404 Weimar
Thüringer Landessternwarte Tautenburg
Sternwarte 5
07778 Tautenburg
Institut für Physikalische Hochtechnologie e.V. (IPHT)
Postfach 100 239
07702 Jena
Institut für Molekulare Biotechnologie e.V. (IMB)
Postfach 100 813
07708 Jena
Hans-Knöll-Institut für Naturstoff-Forschung e.V. (HKI)
Postfach 100 813
07708 Jena
Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e.V. (IBA)
Rosenhof
37308 Heiligenstadt
Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e. V.
PSF 190 339
80603 München
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Wirtschaftssystemen
Kahlaische Straße 10
07745 Jena
Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme GmbH
(IMMS)
Langewiesener Straße 22
98693 Ilmenau
Ernst-Abbe-Stiftung
Forstweg 31
07745 Jena