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Thüringen hat in
Eisenach und
Gera jeweils eine Berufsakademie errichtet.
Die Berufsakademien sind Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs. Der an ihnen erworbene Bachelor-Abschluß ist hochschulrechtlich den Bachelor-Abschlüssen der Hochschulen gleichgestellt.
Absolventen der Berufsakademien sind in Thüringen berechtigt, in postgradualen Studiengängen, in konsekutiven Masterstudiengängen oder in Weiterbildungsstudiengängen, sowie in grundständigen Studiengängen zu studieren.
Das Studium an der Berufsakademie verbindet theoretische und praktische Ausbildungsinhalte, die in einem vierteljährlichen Rhythmus an der Berufsakademie und einem Ausbildungsunternehmen/Praxispartner vermittelt werden.
Thüringer Berufsakademiegesetz (ThürBAG)
vom 24. Juli 2006 (GVBl. Nr. 11, S. 381 ff.) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes vom 18. November 2010 (GVBl. Nr. 12, S. 333 ff.)