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In der Gruppe der Lehrer an Regelschulen wurde Frau Kerstin Facius als stellvertretendes Vorstandsmitglied gewählt.
Die aktuelle Übersicht über die Mitglieder des Hauptpersonalrates ist auf der Homepage des HPR aufgeführt.
Am 22. März 2011 hat die Thüringer Landesregierung beschlossen, die Anzahl der Staatlichen Schulämter von 11 auf 5 zu reduzieren. Mit der Verringerung der Anzahl der Standorte soll eine Konzentration auf Kernaufgaben der Schulaufsicht erfolgen.
Damit verbunden ist eine Reduzierung auf zukünftig zwei Arbeitsbereiche: Personal und Schulaufsicht/Schulentwicklung.
Am 26.10.2011 wurden durch die Landesregierung folgende Standorte für die Staatlichen Schulämter festgelegt:
| Nordthüringen | Worbis/Leinefelde |
| Ostthüringen | Gera |
| Mittelthüringen | Weimar |
| Westthüringen | Gotha |
| Südthüringen | Suhl |
Am 1. November 2011 wurde durch das TMBWK das Mitwirkungsverfahren zur Änderung der Organisationsverfügung zur Auflösung, Errichtung und Sitz der Staatlichen Schulämter in Thüringen beim HPR eingeleitet. Nach zwei umfangreichen Erörterungen beendete der HPR das Verfahren mit einer kritischen Stellungnahme. Der Hauptpersonalrat hat unter anderem folgende Bedenken geäußert:
Der Hauptpersonalrat hat mit dem TMBWK eine Einigung zum Ablauf künftiger Stellenbesetzungsverfahren bei Funktionsstellen (Schulleiter/stellvertretender Schulleiter erzielt. Das Verfahren zur Funktionsstellenbesetzung ist für Bedienstete im Internet einsehbar unter
www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrer/content.html
Neu am Verfahren sind vor allem folgende Punkte:
Das TMBWK hat sich mit dem Hauptpersonalrat über eine Änderung des Verfahrens von schulamtsübergreifenden Versetzungen auf Antrag eines Beschäftigten geeinigt. Im neuen Verfahren sollen soziale Gründe bei der Bearbeitung von Versetzungsgesuchen stärker als bisher Berücksichtigung finden. Um diesem Vorhaben gerecht zu werden, sollen die Anträge auf Versetzungen zeitlich früher als bisher bearbeitet werden.
Der Hauptpersonalrat rät deshalb allen versetzungswilligen Bediensteten, ihrem Versetzungsantrag eine ausführliche Begründung des Versetzungswunsches beizufügen.
Das TMBWK hat erstmals für im August eingestellte Lehramtsanwärter den § 25 des Lehrerbildungsgesetzes angewandt. Dieser Paragraph liefert die Handhabe zur Verkürzung der Ausbildungszeit für Lehramtsanwärter der Regel-, Förder- und Berufsbildenden Schulen sowie der Gymnasien von 24 Monaten auf bis zu 18 Monaten. Die Verkürzung ist gekoppelt an absolvierte Praktika, die im Rahmen der Hochschulenausbildung, von Amts wegen durch das TMBWK anerkannt werden.
Bei 59 der 297 eingestellten Lehramtsanwärter sollten Verkürzungen von 6 Monaten vorgenommen werden. 30 Lehramtsanwärter legten Widerspruch ein, von denen wiederum 4 anerkannt wurden. Für 55 Lehramtsanwärter der Regelschulen, Förderschulen und Gymnasien bedeutet dies, dass ihr Referendariat nur 18 Monate betragen wird.
Dies stellt sowohl die Studienseminare als auch die Ausbildungsschulen vor organisatorische Herausforderungen. Mit der Erhöhung des Praxisanteils in der Lehrerausbildung an den Hochschulen wird es zukünftig vermehrt zur Verkürzung der Ausbildungszeiten für Lehramtsanwärter kommen.
Informationen des Hauptpersonalrates sind zu finden unter:
www.thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr
Erreichbarkeit des Hauptpersonalrates
Tel.: (0361) 3794682
Fax: (0361) 3794681
E-Mail:
poststelle{at}tmbwkhpr.thueringen{punkt}de
Erfurt, den 18.01.2012
Bärbel Brockmann (vormals Lippert)
Vorsitzende