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Inhalt

03/2011

Hauptpersonalrats-Information 03/2011
zum Aushang an allen Staatlichen Schulen, Staatlichen Schulämtern, Kollegs, Staatlichen Studienseminaren und im ThILLM in Thüringen

Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2011/2012

Am 25.11.2010 wurden durch den Hauptpersonalrat im Ergebnis einer intensiven Arbeit im HPR, auch auf der Grundlage der Zuarbeiten und Vorschläge der Bezirkspersonalräte dem TMBWK Vorschläge und Argumentationen unterbreitet.
Nach Auffassung des HPR hätten diese zu einer grundsätzlichen Änderung der Verwaltungsvorschrift hinsichtlich der Stärkung der Eigenverantwortung von Schule und deren Aufgabenerfüllung geführt:

  • Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit von Schule, unter anderem durch eine ausreichende Stundenzuweisung für die Absicherung der Aufgaben an Schule,
     
  • Veränderungen in der globalen Stundenzuweisungen an die Schulen und damit auch des Schulamtspools,
     
  • Stärkung der Klassenlehrertätigkeit,
     
  • Veränderungen im Unterstützungssystem mit dem Schwerpunkt Stärkung Fachberater und Straffung der Struktur der Berater mit besonderen Aufgaben; Erhöhung der Transparenz für die Beschäftigten an den Schulen,
     
  • verbesserte und eindeutigere Bedingungen für die Sonderpädagogische Förderung und die Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichtes,
     
  • Redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung der Punkte Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung und Zusammenfassung zu einem Punkt Lehrerbildung.

Es wurde die Aufnahme von Regelungen für die Gemeinschaftsschule und die Zusammenfassung aller Regelungen für den Gemeinsamen Unterricht eingefordert.

Die Arbeitsmaterialien des HPR zu einer veränderten Stundenzuweisung an die Schulen und zur Tätigkeit der Klassenlehrer sind zu finden unter Arbeitsgruppe Verwaltungsvorschriften auf der Homepage des HPR.


Der Hauptpersonalrat stellt fest:: 

  • Die in den Vorbemerkungen und im Punkt 4.1. formulierte „Erweiterung der Globalisierung“ entspricht nicht den Forderungen des HPR nach einer tatsächlichen Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit von Schule.
     
  • Die Schulpauschale als Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben von Schule, auch zur ausreichenden Anerkennung der Klassenlehrertätigkeit, zur Absicherung zusätzlicher Maßnahmen von individueller Förderung der Schüler oder außerunterrichtlichen Angeboten, wurde nicht erhöht.
     
  • Weiterhin müssen die Schulen Stunden für die Förderung von Schülern, für differenzierten Unterricht, für klassenstufenübergreifenden Unterricht, für Fort- und Weiterbildung aus dem Schulamtspool beantragen.
     
  • Mit der Umgestaltung des Unterstützungssystems wurde, auch in Zusammenarbeit mit dem HPR begonnen. Die dazu notwendigen „Fachlichen Empfehlungen“ wurden durch das TMBWK aber noch nicht erlassen.
     
  • Die durch das TMBWK angedachten Verbesserungen zur Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts sind aus der Verwaltungsvorschrift nicht erkenntlich.

Aus gegebenem Anlass weist der HPR darauf hin, dass bei der Erstellung von Dienstplänen für Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte (Punkte 2.3 und 2.4.)der örtliche Personalrat nach wie vor zu beteiligen ist!

Informationen des Hauptpersonalrates sind zu finden unter
 www. thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr

Der Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Schulen ist zu erreichen:
Telefon: (03 61) 37 94 682
Fax: (03 61) 37 94 681
E-Mail: poststelle{at}tmbwkhpr.thueringen{punkt}de

 



Barbara Lippert
Vorsitzende


Erfurt, den 16.03.2011