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Inhalt

05 / 2011

Hauptpersonalrats-Information 05/2011
zum Aushang an allen Staatlichen Schulen, Staatlichen Schulämtern, Kollegs, Staatlichen Studienseminaren und im ThILLM in Thüringen




Neue Mitglieder im Hauptpersonalrat

Mit dem 31.07.2011 haben Herr Jürgen Nowak (Grundschule) und Herr Eckardt Rösler (Regelschule) ihre Tätigkeit im Schuldienst und damit auch im Hauptpersonalrat beendet.
Die Mitglieder des Hauptpersonalrates danken ihnen für ihre jahrelange verdienstvolle Tätigkeit im Interesse der Beschäftigten und wünschen Ihnen hiermit für ihr persönliches Wohlergehen alles Gute.
Für Herrn Nowak haben in der Gruppe Erzieher an den Grundschulhorten und Lehrer an den Grundschulen als Nachfolgemitglied Frau Steffi Müller und für Herrn Rösler in der Gruppe Lehrer an Regelschulen Herr Bertram Wiederhold die Tätigkeit im Hauptpersonalrat bereits aufgenommen
 

Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2011/2012

Punkt 3.4
Bildung von Klassen, Kursen und Lerngruppen an berufsbildenden Schulen
In der abschließenden Erörterung zur Beteiligung an der Verwaltungsvorschrift am 18.05.2011 wurde durch den HPR gefragt, inwieweit hier Umschüler Berücksichtigung finden.
Die Antwort der Vertreter des TMBWK lautete: Umschüler sind bei der Bildung von Klassen, Kursen und Lerngruppen in der Schülerzahl zu berücksichtigen!

Punkt 2.6.1
Altersabminderungen für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte
In Vorbereitung des Schuljahres 2011/2012 hat es eine Reihe von Anfragen von Personalräten und Beschäftigten zur Vergabe von Altersabminderungen in konkreten Fällen gegeben.
Der Hauptpersonalrat stellt dazu Folgendes fest:

Die Vergabe der Abminderungsstunden für Altersabminderungen ist im Punkt 2.6.1 geregelt.
Die angegebenen 75% bzw. 50% zu unterrichtenden Pflichtstunden oder Arbeitszeit mit dem Kind sind verbindlich.
Ausnahmen sind formuliert für

  • schwerbehinderte Beschäftigte in Punkt 2.6.1 letzter Absatz der genannten Verwaltungsvorschrift und
  • Tarifbeschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Verwaltungsvorschrift über die Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungen fallen, hier im Punkt 4.2.

Mehr unter aktuelle Informationen auf der Homepage des HPR!

Höhergruppierungen und Beförderungen

Der Hauptpersonalrat wurde durch das TMBWK informiert, dass die Landesregierung als Beförderungstermin den 1. Oktober 2011 festgelegt hat.
Höhergruppierungen und Beförderungen von Lehrkräften werden zurzeit in den Schulämtern auf der Grundlage der „Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung der Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen von Lehrkräften in der Fassung vom 18.Februar 2011“ vorbereitet.
Ob und in welchem Umfang Höhergruppierungen und Beförderungen im Geschäftsbereich des TMBWK ermöglicht werden können, steht noch nicht fest.


Die Mitglieder des HPR wünschen allen Beschäftigten einen erfolgreichen Start in das neue Schuljahr 2011/2012!

Telefon: (03 61) 37 94 682
Fax: (03 61) 37 94 681
E-Mail: poststelle{at}tmbwkhpr.thueringen{punkt}de



Barbara Lippert
Vorsitzende  

 


Erfurt, den 17.08.2011