Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

06/2010

Hauptpersonalrats-Information 06/2010 zum Aushang an allen Staatlichen Schulen, Staatlichen Schulämtern, Kollegs, den Staatlichen Studienseminaren und im ThILLM in Thüringen

Einstellungen von Lehramtsanwärtern zum 01.02.2011

Das TMBWK plant zum 1. Februar die Einstellung von Lehramtsanwärtern in allen Schularten. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits seit dem 27.09. 2010 und sollen am 12.11.2010 beendet werden.
Durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Hauptpersonalrat – Bereich Schulen und Vertretern des Bildungsministeriums wurde ein Sechs-Stufen-System erarbeitet, das die Personalräte von Anfang an einbezieht. Dies sorgt für eine erhöhte Transparenz für alle Beteiligten.
(Das Verfahren ist auf der Homepage des HPR unter Aktuelle Informationen zu finden.)

Höhergruppierungen und Beförderungen zum 01.10.2010

Der HPR hat gegenüber dem Ministerium zum Umfang und zur Verteilung der Höhergruppierungs- und Beförderungsmöglichkeiten eine Stellungnahme abgegeben.
Unter anderem wurde wiederholt gerügt, dass die Anzahl der Stellenhebungen für die Beschäftigten im höheren Dienst an Gymnasien und berufsbildenden Schulen nicht ausreicht und somit für eine Vielzahl von Lehrerinnen und Lehrer eher demotivierend wirkt.
Der Hauptpersonalrat hat ebenso die sofortige Umsetzung der Gesamtzahlen von möglichen Stellenhebungen in diesem Bereich noch 2010 und nicht erst 2011 gefordert. Dem hat das TMBWK allerdings nicht entsprochen.
Im beiderseitigen Einvernehmen werden nun unmittelbar nach dem Abschluss des Verfahrens zur Umsetzung von Höhergruppierungen und Beförderungen zum 01.10.2010 die Gespräche zur Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen zwischen HPR und TMBWK aufgenommen.

 
Rückwirkende Aberkennung von Beschäftigungszeiten für Tarifbeschäftigte im Zusammenhang mit Dienstjubiläen

Durch die Oberfinanzdirektion – Zentrale Gehaltsstelle hat für eine Reihe von Tarifbeschäftigten zum 01.08.2010 eine Neufestsetzung von Beschäftigungs- und Jubiläumsdienstzeiten stattgefunden.
Dieses führte unter anderem dazu, dass sich für Beschäftigte der Termin für Ihr Dienstjubiläum nach hinten verschoben hat beziehungsweise sie zum Zeitpunkt ihres Dienstjubiläums gar nicht mehr im Dienst sind.
Durch die erneute Überprüfung durch die Zentrale Gehaltsstelle werden den Tarifbeschäftigten u.a. Zeiten aberkannt, die durch einen Wechsel in einen anderen Kreis entstanden sind.
Das löste Empörung und Unverständnis unter den Beschäftigten aus.
Am 12.August 2010 bzw. mit Schreiben vom 19.08.2010 hat der Hauptpersonalrat dem Minister das Problem vorgetragen.
Der Hauptpersonalrat hat den Minister gebeten, seine Möglichkeiten als Leiter der obersten Dienstbehörde im Geschäftsbereich des TMBWK auszuschöpfen und sich für diese Beschäftigtengruppe im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium einzusetzen.
Mit Schreiben vom 20.Oktober 2010 wurde der Hauptpersonalrat darüber informiert, dass zwischen TMBWK und TFM folgende Vorgehensweise vereinbart wurde:
Es erfolgt keine Neufestsetzung der Beschäftigungs- und Jubiläumsdienstzeiten bei Kreiswechsel durch die Landesfinanzdirektion, wenn
 

  • sich die Beschäftigung im zweiten Kreis zeitlich unmittelbar an jene im ersten Kreis anschloss,
     
  • der Art nach dieselbe blieb und
     
  • das Gebiet der beiden Kreise Teil des heutigen Freistaats Thüringen ist.

Eine kurzfristige Bearbeitung und Bewertung von Widersprüchen der von diesem Sachverhalt betroffenen Beschäftigten im Einzelfall wurde zugesichert.

Umgang mit Mehrarbeit

Das TMBWK die staatlichen Schulämter informiert über:
 

  • ein einheitliches Verfahren zur Praxis der Anordnung/ Genehmigung und zur Nachweisführung von Mehrarbeit, welches ab sofort für alle Schularten gilt
     
  • eine Information zum Umgang mit den Schwellenwerten bei Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Beamtenverhältnis.

Die Beschäftigten an Grundschulen wurden im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Floatingmodells über die Regelungen zur Mehrarbeit von angestellten Lehrern, die vollzeitbeschäftigt, teilzeitbeschäftigt oder in Altersteilzeit beschäftigt sind, durch das TMBWK informiert.

In der Gemeinsamen Sitzung am 20.10.2010 wurde dem HPR eine Überprüfung und Zusammenfassung der geltenden Regelungen für Mehrarbeit der Erzieherinnen in den Grundschulhorten zugesichert. Der HPR mahnte dies vor dem Hintergrund der angespannten personellen Situation in den Grundschulen und Horten an.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit des Hauptpersonalrates sind zur Zeit die:
  • angespannte personelle Situation in den Grundschulhorten
     
  • Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
     
  • Umsetzung der Dienstvereinbarung zur Fortbildung und Weiterbildung
     
  • Vorbereitung der Beteiligung des HPR an der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2011/2012
     
  • Weiterentwicklung im Bereich der Berufsbildenden Schulen

Ergebnisse werden aktuell auf der Homepage des HPR veröffentlicht.

Informationen des Hauptpersonalrates sind zu finden unter  www. thueringen.de/de/tmbwk/ministerium/personalrat/shpr

Der Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Schulen ist zu erreichen:

Telefon:  (03 61) 37 94 682
Fax:         (03 61) 37 94 681
E-Mail:  poststelle[at]tmbwkhpr.thueringen[punkt]de