Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

HPR-Informationen 02/2007

Hauptpersonalrats-Informationen

02/2007

zum Aushang an allen Staatlichen Schulen und Schulämtern in Thüringen

 

Adresse:  Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums - Bereich Schulen
Werner-Seelenbinder-Str. 7, 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 3 79 46 82 und Fax: (03 61) 3 79 46 81
E-Mail: Email poststelle[at]tkmhpr.thueringen[punkt]de
Internet:  Interner Link www.thueringen.de/de/tkm/ministerium/personalrat/shpr/
 

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Leitfaden zum Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch
Leitfaden zur Konfliktprävention und Konfliktbewältigung
Leitfaden zur Einführung neuer Mitarbeiter

Mit Schreiben des Thüringer Kultusministeriums vom 11. Juli 2007 wurden die oben genannten Leitfäden allen staatlichen Schulen des Freistaates zur Kenntnis gegeben.
Diese Leitfäden wurden auf Initiative des Hauptpersonalrates gemeinsam mit dem Thüringer Kultusministerium erarbeitet und sind am 01.08.2007 in Kraft getreten.
Sie stellen im Rahmen des Personalmanagements ein bedeutsames Instrument im Prozess der Schulentwicklung dar, das sich in den zentralen Bereichen schulischer Arbeit, wie Führung und Management, Kooperation und Kommunikation, Schulklima und Schulkultur und in den Zielen und Strategien widerspiegelt.
Sie berücksichtigen die Verantwortung der Vorgesetzten und die Interessen der Mitarbeiter gleichermaßen.

Wir bitten insbesondere die örtlichen Personalräte im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte die Umsetzung vor Ort konstruktiv zu begleiten.



Ermäßigung der Pflichtstunden für Bezirksschwerbehindertenvertretungen im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums – Bereich Schulen

Mit Schreiben des Thüringer Kultusministeriums vom 13. Juni 2007
(Aktzeichen 1A /03032) wird festgelegt, dass die Freistellung von Bezirksschwerbehindertenvertretungen neu geregelt wird.
Entsprechend der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten je Schulamtsbereich werden die Anrechnungsstunden von bisher lediglich einer auf nunmehr 6 (bis 100 schwerbehinderte Bedienstete) bzw. 8 (ab 100 schwerbehinderte Bedienstete) erhöht.

Diese längst fällige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Bezirksschwerbehindertenvertretungen, welche den entsprechend SGB IX festgeschriebenen gesetzlich geregelten Aufgaben nunmehr besser gerecht wird, wurde auf Grund der kontinuierlichen und konstruktiven Arbeit der Hauptschwerbehindertenvertretung mit Unterstützung des HPR erreicht.





Axel Freyer
Vorsitzender