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HPR-Informationen 01/2007
Hauptpersonalrats-Informationen
01/2007
zum Aushang an allen Staatlichen Schulen und Schulämtern in Thüringen
Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2007/2008
Die Verwaltungsvorschrift ist nach der Beteiligung des Hauptpersonalrates nunmehr in Kraft. Positiv zu bemerken ist, dass auf Anregung des HPR und der Hauptschwerbehindertenvertretung die Abminderungsstundenregelung für schwerbehinderte Beschäftigte wieder zugunsten der Beschäftigten geändert wurde (siehe Punkt 2.6.2 Abminderungen für schwerbehinderte Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte). Außerdem wurde die vom HPR als zu gering gerügte Zuweisung von Stunden pro Lehramtsanwärter an Ausbildungsschulen von 2 auf 3 Stunden erhöht (siehe Punkt 4.3.6.2 Wochenstunden für Ausbildungsschulen) sowie der Termin für die besondere Leistungsfeststellung von den Abiturprüfungen entkoppelt und in Richtung Schuljahresende verschoben.
Weitere Verbesserungen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Schulpauschale, konnten nicht realisiert werden.
Diese werden in den Verhandlungen für die Folgejahre wieder aufgenommen.
An dieser Stelle möchte sich der HPR bei den ÖPR bzw. BPR bedanken, welche mit ihren Zuarbeiten den HPR unterstützt haben.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass vor allem die ÖPR ihre personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verwaltungsvorschrift ausschöpfen.
Verwaltungsvorschrift über die Behandlung genereller dienstlicher Hinderungsgründe in Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen im Schuljahr 2007/2008
Die Verwaltungsvorschrift sollte mittlerweile an allen Schulen vorliegen. Grundsätzliche Änderungen gibt es lediglich bezüglich der Zuständigkeiten bei der Genehmigung von DHG im Zusammenhang mit Mangelfächern. Hier wird zukünftig das Schulamt unter Beteiligung der BPR über die Vergabe entscheiden. Der HPR begrüßt diese Regelung, lässt sie doch auf Grund des verkürzten Verfahrens auf eine in der Regel frühzeitigere Genehmigung hoffen.
Wir möchten an dieser Stelle noch auf das vom HPR geforderte Begleitschreiben verweisen, in welchem Hinweise zur Umsetzung gegeben werden. Insbesondere sollten die ÖPR darauf achten, dass bei Beschäftigten, welchen bereits im Schuljahr 2006/2007 dienstliche Hinderungsgründe gewährt wurden und denen im Schuljahr 2007/2008 absehbar erneut dienstliche Hinderungsgründe gewährt werden, die Bearbeitung so rechtzeitig einzuleiten ist, dass das vorübergehende Absinken des Vergütungsumfanges zum Schuljahresbeginn so weitgehend wie möglich vermieden wird.
Mit Wirkung vom 01. April 2007 wurden die Hinweise des Thüringer Kultusministeriums zum „Lernen am anderen Ort“ (GZ 31/ 51482; vom 12. März 2007) veröffentlicht. Diese Hinweise, ersetzen die im Jahr 2005 außer Kraft gesetzte Richtlinie zu Schülerfahrten.
Der HPR hat im Beteiligungsverfahren auf verschiedene Probleme hingewiesen, welche jedoch aus unserer Sicht nur unzureichend in der nunmehr vorliegenden Endfassung berücksichtigt wurden.
Exemplarisch möchten wir nur auf den letzten Absatz unter dem Punkt „Vorbereitung“ verweisen, welcher die Durchführung von Klassenfahrten nahezu unmöglich macht.
Axel Freyer
Vorsitzender