Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Arbeitsgruppen des Hauptpersonalrates

Arbeitsgruppe Tarif- und Besoldungsrecht



Aufgaben
  • Vorbereitung der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung von Höhergruppierungen und Beförderungen und
  • Begleitung der Umsetzung des Verfahrens
     
Mitglieder

Leiter
Adriane Pache

Mitglieder
Dieter Gebhardt
Peter Seifert
Johannes Reuter
Margit Wenzel
Bernd Fröhlich
Ines Musch
Heike Heinemann
Thilo Helms
 

Aktuell

Termin für Höhergruppierungen und Beförderungen
Durch den Hauptpersonalrat wird im TMBWK regelmäßig der nächste Termin für Höhergruppierungen und Beförderungen hinterfragt.

Dem HPR liegt aktuell noch keine Information über eine Beschlussfassung der Landesregierung zur zeitlichen Planung und einer möglichen Anzahl von Höhergruppierungen und Beförderungen vor.

Die Vorbereitung von Höhergruppierungen und Beförderungen im Geschäftsbereich des TMBWK erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen von Lehrkräften durch die Staatlichen Schulämter.


Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung der Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen von Lehrkräften
Die Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung der Durchführung von Höhergruppierungen und Beförderungen von Lehrkräften ist seit dem 18. Februar 2011 in Kraft. Sie wurde unter Mitwirkung des Hauptpersonalrates durch das TMBWK fortgeschrieben und ersetzt die gleichnamige Verwaltungsvorschrift vom 12.Februar 2009.

Die wichtigste Änderung besteht in der Herabsetzung der zeitlichen Mindestanforderung für Beförderungen und Höhergruppierungen von Förderschullehrern. Nunmehr genügen mindestens 8 Jahre Lehrtätigkeit nach dem entsprechenden sonderpädagogischen Abschluss, um in den jeweiligen Auswahlgruppen 9-11 gereiht zu werden.

Weiterhin wird in der Verwaltungsvorschrift angekündigt, dass perspektivisch bei Anlassbeurteilungen von Tarifbeschäftigten generell das Formular für die dienstliche Beurteilung der Beamten Verwendung finden soll. Eine Veränderung der Beurteilungsrichtlinie für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis soll folgen.

Die weiteren Änderungen ergeben sich aus der Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften, durch inhaltliche Präzisierungen und der Beachtung von Vorgaben aus der aktuellen Rechtsprechung.




Stand: 23.03.2011