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Tarifrecht und Besoldung

Arbeitsschwerpunkte der AG Tarifrecht und Besoldung

Der Hauptpersonalrat hat in Auswertung der Höhergruppierungen und Beförderungen zum 01. April 2009 vom Thüringer Kultusministerium gefordert, dass zum Beförderungstermin 1. Oktober 2009 wesentliche Verfahrensänderungen vorgenommen werden.

Im Ergebnis dieser Gespräche wurde durch den Hauptpersonalrat erreicht, dass zeitliche Abläufe im Verfahren konkretisiert und damit die erforderlichen Beteiligungsverfahren bei den Bezirkspersonalräten rechtzeitig eingeleitet werden konnten.

Außerdem setzte der HPR durch, dass Beschäftige aller Schulen gegenüber ihrem Schulamt ein Auskunftsrecht dahingehend erhalten, welcher Auswahlgruppe sie zugeordnet sind und welchen Platz sie in der Reihung der jeweiligen Auswahlgruppe einnehmen.

Damit verfolgte der Hauptpersonalrat das Ziel, das Verfahren zu Höhergruppierungen und Beförderungen für alle Beschäftigten und die Bezirkspersonalräte transparenter und einheitlicher zu gestalten.

Gleichzeitig verdeutlichte der Hauptpersonalrat gegenüber dem TMBWK die Notwendigkeit eines Informationsschreibens an alle Beschäftigten im nachgeordneten Bereich, in dem die allgemeinen Grundzüge des Verfahrens bei Beförderungen und Höhergruppierungen erläutert werden.

Der Hauptpersonalrat artikulierte gegenüber dem TMBWK allerdings deutlichen Unmut hinsichtlich der fehlenden Stellen für die Beförderungen und Höhergruppierungen A 13/ A14 bzw. E 13/ E 14 für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und berufsbildenden Schulen.