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Literaturstipendien

Thüringer Autorenarbeitsstipendien

Die Autorenarbeitsstipendien sind Förderstipendien, die Thüringer Autorinnen und Autoren ermöglichen sollen, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Durch die Förderung sollen insbesondere auch junge Schreibende in ihrem künstlerischen Schaffen ermutigt werden.

Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch anspruchsvolles Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Vorhaben sollte sich durch künstlerische Eigenständigkeit, Authentizität, Kreativität und Originalität auszeichnen.
  • Die Bewerberin / der Bewerber muss über einen ständigen Wohnsitz in Thüringen verfügen.

Ein Stipendium beinhaltet:

  • Eine Förderdauer von zwei bis zu maximal sechs Monaten.
  • Eine Förderhöhe von monatlich bis zu 850 Euro.

Ein Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
  • Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autoren werden bevorzugt.
  • Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
  • Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren. Einzureichen sind:
    o ausgefülltes Bewerbungsformular
    o Lebenslauf
    o Bibliographie
    o Beschreibung des schriftstellerischen Vorhabens
    o Leseprobe von ca. zehn Seiten Länge
  • Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres an folgende Adresse zu richten: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt.

Sonstiges

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung. Im Förderungsfall erklärt sich der Stipendiat mit der Bekanntgabe seines Namens durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einverstanden.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
     

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Bewerbung um ein Arbeitsstipendium für Autoren
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Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“

Das Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ wird vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Autorenförderung vergeben. Es richtet sich an Autorinnen und Autoren, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, über einen längeren Zeitraum intensiv an einem aktuellen Vorhaben zu arbeiten. Das Stipendium wird für ein Jahr vergeben und ist mit maximal 12.000 € dotiert, von denen in den Jahren 2009 - 2011 jeweils 2.000 € von dem Schriftsteller Ingo Schulze zur Verfügung gestellt werden.

Die Voraussetzungen sind:

  • Ein literarisch hochrangiges Projekt, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
  • Das Projekt lässt sich einer der Kategorien Prosa, Lyrik oder Dramatik zuordnen.
  • Der ständige Wohnsitz des Autors ist Thüringen oder der Geburtsort liegt in Thüringen oder das Projekt hat einen deutlichen Thüringenbezug.

Das Stipendium beinhaltet:

  • Eine maximale Förderhöhe von 1.000 € pro Monat.
  • Eine maximale Förderdauer von einem Jahr.
  • Das Stipendium ist nicht teilbar.

Das Stipendium wird nach folgendem Verfahren vergeben:

  • Eine Altersgrenze wird nicht festgelegt.
  • Am Anfang ihrer Autorenschaft stehende Autoren werden bevorzugt.
  • Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums.
  • Das Stipendium unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
  • Die Bewerberin / der Bewerber muss mindestens eine Buchveröffentlichung vorweisen.
  • Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober eines Jahres an folgende Adresse zu richten: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Formloser Antrag (Name, Anschrift, Alter, Ausbildung, Tätigkeitsbereich)
  • Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
  • Angabe über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
  • Angabe über die Dauer und den Zeitraum des Vorhabens
  • Exposé / Projektbeschreibung von ca. drei Seiten
  • Manuskriptprobe von ca. zehn Seiten
  • Bankverbindung

Sonstiges

  • Alle Angaben dienen ausschließlich der Antragsbearbeitung. Im Förderungsfall erklärt sich der Stipendiat mit der Bekanntgabe seines Namens durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einverstanden.
  • Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Stellung einer Arbeitsunterkunft.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung des Werkes durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

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