Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Staatsleistungen

Gemäß Art. 40 Thüringer Verfassung, Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art. 138 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung (WRV) besteht für Religionsgesellschaften ein besonderer Eigentumsschutz. Durch Regelungen der Thüringer Staatskirchenverträge, denen der Thüringer Landtag jeweils durch Gesetz zugestimmt hat, wurden vorkonstitutionell begründete Rechtsansprüche auf die Gewährung von Staatsleistungen neu gefasst. Die Beträge sind der Besoldungsveränderung der Beamten fortlaufend anzupassen.

- Gemäß Art. 13 Abs. 2 des Vertrages des Freistaats Thüringen mit den Evangelischen Kirchen in Thüringen vom 15. März 1994 betrug die Staatsleistung im Jahr 1994 1.100.000 DM für die Abgeltung von Baulasten und 18.240.000 DM für die Abgeltung aller anderen älteren Titel. Darüber hinaus erfolgte in den Jahren 1995 bis 1998 eine Erhöhung der Staatsleistungen für die Abgeltung von Baulasten in Höhe von jährlich 275.000 DM.

- Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 11. Juni 1997 betrug die Staatsleistung im Jahr 1997 998.000 DM für die Abgeltung der Baulasten und 5.056.000 DM für die Abgeltung aller anderen älteren Titel. In den Jahren 1998 bis 2001 erfolgte darüber hinaus eine Erhöhung der Staatsleistung für die Abgeltung von Baulasten in Höhe von jährlich 225.000 DM.

Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmungen wurden zuletzt im Haushaltsjahr 2009 Zahlungen in Höhe von 15.009.073 € an die Evangelischen Landeskirchen und 4.603.236 € an die Römisch-Katholische Kirche geleistet.

- Gemäß Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen vom 1. November 1993 beteiligt sich der Freistaat Thüringen an den Ausgaben für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für deren Verwaltung mit einem Jahresbetrag, der durch Vertrag vom 18. Februar 1999 auf 550.000DM festgesetzt wurde (Landesleistung). Im Haushaltsjahr 2009 betrug die Höhe der Landesleistung 309.206 €.