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Basierend auf dem "Vertrag von Amsterdam" werden alle europäischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschungsförderung und technologischen Entwicklung unter dem Dach eines so genannten "Gemeinschaftlichen Rahmenprogramms Forschung" zusammengefasst. Das Forschungsrahmenprogramm ist das zentrale Instrument zur Finanzierung der europäischen Forschungspolitik, seine siebente Ausgabe (FP7) bezieht sich auf den Planungszeitraum 2007 bis 2013 und wurde von der Europäischen Kommission Anfang April 2005 vorgestellt. Das FP7 zielt auf die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und die Deckung des Forschungsbedarfs in der EU sowie darauf, alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Politikbereiche der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden. Es besteht aus den vier sog. Spezifischen Programmen (SP):
Zusammenarbeit
Koordinierung von Themenbereichen, Forschung und Forschungsvernetzung in Europa), mit folgenden thematischen Prioritäten:
Ideen
Grundlagenforschung auf hohem Niveau, durchgeführt vom Europäischen Forschungsrat, ERC, dem ein jährliches Finanzvolumen von 1 Mrd. € zur Verfügung steht
Menschen
Unterstützung von Mobilität und Karrierechancen von Forschern innerhalb und außerhalb Europas, ein Schwerpunkt: Marie-Curie-Stipendien
Kapazitäten
Unterstützung beim Ausbau der Forschungskapazitäten in Europa/ Infrastrukturmaßnahmen
Darüber hinaus sind unter diesem Dach das Programm EURATOM und die Finanzierung der Gemeinsamen Forschungsstelle vorgesehen. Insgesamt steht für das FP7 ein Finanzvolumen von rund 54 Mrd. € zur Verfügung. Dabei entfällt auf das SP „Zusammenarbeit“ mit 32,4 Mrd. € der größte Anteil.
Auf Initiative des EU-Präsidenten Barroso wurde mit dem European Institute of Innovation and Technology (EIT) eine neue Initiative auf Gemeinschaftsebene etabliert, die zum Aushängeschild der europäischen Innovationspolitik werden soll. Am 30.07.2008 wurden die Mitglieder für den Verwaltungsrat des EIT benannt (dt. Vertreter: Dr. Wolfgang Herrmann, Präsident der TU München, und Dr. Peter Tropschuh, Leiter der AutoUni der Volkswagen AG). Der Verwaltungsrat hat seinen Sitz in Budapest. Das Konzept des EIT zielt darauf ab, die Synergien zwischen den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation durch Förderung und systematischen Aufbau regional verankerter Cluster und internationaler Netzwerke der leistungsfähigsten Institute, Universitäten und industriellen Forschungszentren zu stärken. Die Auswahl der besten Institutionen soll dabei ausschließlich nach den Kriterien der Exzellenz, des Innovationspotenzials und des zukunftsweisenden Kooperationsmodells im Rahmen eines offenen Wettbewerbverfahrens erfolgen. Die Verbindung solcher Netzwerke zu europäischen "Wissens- und Innovationsgemeinschaften" (Knowledge and Innovation Communities, KICs) aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Industrie sollen in den Bereichen Klimawandel, nachhaltige Energien und Informations- und Kommunikationstechnologien aktiv werden. Die Finanzausstattung für die Durchführung aller Maßnahmen des EIT wurde für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 auf 308,7 Mio. € festgesetzt (Phase I).
Von besonderer Bedeutung ist zukünftig auch der koordinierte Einsatz von EU-Strukturfonds- und Forschungsfördermitteln. Die damit erzielten Synergieeffekte können erheblich zu einem Mehrwert des Europäischen Forschungsraums führen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem weltweiten Markt des Wissens stärken. Mit einer Dotierung von 86 Mrd. € ist die Förderung von Forschung und Innovation der zweitwichtigste Förderschwerpunkt der Strukturfonds in Europa und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Lissabon-Zieles. In Deutschland werden aus den EU-Strukturfonds allein 7,55 Mrd. € für die Förderung der Forschung, technologischen Entwicklung und des Unternehmertums bereitgestellt, darunter 5 Mrd. € für die Förderung der Forschung und Innovation. Dies entspricht circa 10% der bundesweiten Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Diese strategische Nutzung der Strukturfonds bietet die Chance für eine herausragende Positionierung Deutschlands im europäischen Wettbewerb. Es gilt, diese Möglichkeiten weiter auszubauen und auszuschöpfen. Dabei sollen Szenarien entwickelt werden, die einen effektiven Einsatz von Strukturfondsmitteln im Zusammenwirken mit Mitteln aus dem Forschungsrahmenprogramm ermöglichen.
Seit der Mitteilung der EU-Kommission „Hin zu einem Europäischen Forschungsraum“ (Januar 2000) stellt die Idee eines gemeinsamen Europäischen Forschungsraums (EFR) den Leitgedanken für die Ausrichtung sämtlicher F&E Maßnahmen der Gemeinschaft und einen der zentralen Eckpfeiler für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele dar. Sieben Jahre nach dieser Mitteilung legte die Kommission mit ihrem Grünbuch „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ eine wichtige Zwischenbilanz und wesentliche Vorschläge für eine Neuausrichtung des EFR vor und hat damit einen umfassenden Diskussionsprozess unter den Mitgliedstaaten eingeleitet. Das Grünbuch setzt sechs Schwerpunkte in den Bereichen angemessener Austausch kompetenter Forscher, Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau, Spitzenforschungseinrichtungen, effektiver Wissensaustausch, gut koordinierte Forschungsprogramme und –schwerpunkte sowie Öffnung des Europäischen Forschungsraums für die Welt. Die Zeit hierfür konnte nicht günstiger sein: Mit der Gründung des Europäischen Forschungsrates, der Planung gemeinsamer Technologieinitiativen, dem Ausbau der Mobilitätsmaßnahmen, der ESFRI-Roadmap, der weiteren Öffnung des Rahmenprogramms für Wissenschaftler aus der ganzen Welt sowie der Verankerung neuer Themen von besonderer europäischer Relevanz, wie etwa der Sicherheitsforschung, sind im 7. Forschungsrahmenprogramm zentrale Elemente des EFR enthalten. Zugleich nimmt die Schaffung von Wissens- und Innovationspartnerschaften im Rahmen des EIT als weiterer wichtiger Baustein des EFR konkrete Formen an. Darüber hinaus wird mit der Vorlage der Kommissionsmitteilung zum Wissenstransfer zwischen Universitäten und Unternehmen eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen gelegt.
Das bis 2013 laufende 7. Forschungsrahmenprogramm der EU bietet erhebliche Förderpotentiale, die von den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen genutzt werden können. In der thematischen Ausrichtung des FP7 finden sich auch alle Thüringer Forschungsschwerpunkte wieder, wodurch die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Thüringer Forscher am 7. Forschungsrahmenprogramm gegeben sind. Die Thüringer Landesregierung begrüßt in ihrer Mitte 2006 veröffentlichten „Europapolitischen Strategie - Die Zukunft Europas für Thüringen mitgestalten“ die Ausgewogenheit der Thematischen Prioritäten und spricht sich dafür aus, das Spezifische Programm „Zusammenarbeit“ zum Kernelement des FP7 zu machen. Sie tritt dafür ein, dass als vorrangiges Kriterium für die Projektauswahl das Exzellenzkriterium zugrunde gelegt wird und begrüßt die für das Jahr 2010 avisierte Zwischenevaluation des FP7. Mit der erfolgreichen Etablierung eines Netzwerkes von EU-Forschungsreferenten an den Universitäten in Jena, Ilmenau und Weimar durch das Thüringer Kultusministerium konnte die Beteiligung der Thüringer Hochschulen bereits schon am 6. Forschungsrahmenprogramm maßgeblich gesteigert werden. Durch die Finanzierung aus dem sog. Innovationsfonds im Rahmen der leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe konnten Ende 2008 weitere vier EU-Projektmanager an den Universitäten Jena (inkl. Betreuung der FH Jena), Ilmenau (inkl. Betreuung der FH Schmalkalden), Weimar (inkl. Betreuung der FH Erfurt und FH Nordhausen) und Erfurt (50%-Stelle) für die Dauer von drei Jahren eingestellt werden. Diese EU-Projektmanager übernehmen insbesondere Aufgaben in der frühzeitigen intensiven Betreuung der Antragsteller sowie der Unterstützung beim Projekt- und Finanzmanagement. Die Nachhaltigkeit dieser Struktur soll perspektivisch durch die Finanzierung aus eingeworbenen Projektmitteln der Universitäten gesichert werden. Nach einer Datenerhebung vom Dezember 2008 lag die Erfolgsrate der von Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen im FP7 beantragten EU-Projekte bei rund 25 %. Mit den bewilligten Anträgen wurden somit zu oben genanntem Stichtag bisher insgesamt rund 20 Mio. € an EU-Drittmitteln eingeworben.
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