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Inhalt

Wettbewerb "Miteinander studieren in Thüringen"

- Achtung: Fristverlängerung bis zum 15. März 2010 -



Wettbewerb des Thüringer Kultusministeriums
"Miteinander studieren in Thüringen"

Ausschreibung

1. Zweck
Zweck des Wettbewerbs des Thüringer Kultusministeriums "Miteinander studieren in Thüringen" ist es, die Öffentlichkeit für die Themenbereiche „Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass" zu sensibilisieren und gezielt die Personengruppe der Studierenden anzusprechen und anzuregen, sich für die Integration ausländischer Studierender und Mitbürger zu engagieren.

2. Gegenstand
Der Wettbewerb des Thüringer Kultusministeriums "Miteinander studieren in Thüringen" prämiert vorbildliche nachhaltige Aktivitäten und innovative Konzepte von Studierenden, die sich mit dem Thema Integration von ausländischen Studierenden sowie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit befassen.

Der Preis kann insbesondere vergeben werden für:

I.
vorbildliche und nachhaltig angelegte Projekte zur Integration bzw. Verbesserung der Situation von ausländischen Studierenden oder anderer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich bereits über einen längeren Zeitraum bewährt haben.

II.
innovative Konzepte, die sich mit der überzeugenden Verbreitung und Pflege des Gedankens von Toleranz und Offenheit bzw. Bekämpfung von Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit in der Öffentlichkeit widmen.

Weitere Hinweise:

  • Bei Teameinreichung wird eine Beteiligung von deutschen und ausländischen Studierende vorausgesetzt.
  • Selbsteinreichung und Fremdvorschläge sind zulässig.
  • Besondere wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Themenbereiche Integration/Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit sind zulässig.
  • Besondere künstlerische Auseinandersetzungen mit den Themenbereichen Integration/Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit sind zulässig.

3. Teilnehmer
Teilnehmen können die Studierenden der Thüringer Hochschulen und der Berufsakademie als Einzelpersonen oder als Studierendengruppen und die Thüringer Studentenschaften bzw. ihre Organe nach dem Thüringer Hochschulgesetz.

4. Auswahlverfahren
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 15. 02. 2010 (Achtung: Fristverlängerung bis zum 15. März 2010) beim
Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
unter Beifügung des Formblattes (Anlage) sowie erläuternder Unterlagen (z. B. Begründung, Konzeptionen, Plakate, Fotos, Presseberichte) möglichst im Format nicht über DIN A 3 eingereicht werden; ein Anspruch auf Rückübersendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen besteht nicht.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.

5. Preisverleihung
Die Preissumme beträgt 8.000 Euro und wird wie folgt aufgeteilt:

I.
vorbildlich und nachhaltig angelegte Projekte: 4 x 1.000,00 €

II.
innovative Konzepte: 4 x 1.000,00 € Gesamtsumme: 8.000,00 €

Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekannt gegeben.
Die Ausschreibung tritt mit der Auslobung des Wettbewerbs im Juni 2009 in Kraft.
 

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