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ist das wichtigste Instrument der Europäischen Kommission zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.
Für die Förderperiode 2007 bis 2013 wurden nachstehende Schwerpunkte und Handlungsfelder für Thüringen identifiziert:
Ziel des Schwerpunktes ist die Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen auf drei sogenannten „Interventionsebenen“:
Es sollen neben der quantitativen Aufstockung und qualitativen Verbesserung von Erstausbildungsangeboten auch die Entwicklung des Humankapitals im Bereich der Forschung und Entwicklung und das Förderinstrumentarium zur Generierung themenspezifischer Qualifizierungsangebote und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der nachhaltigen Entwicklung und des lebenslangen Lernens gefördert werden können. Dazu gehört u. a. die Förderung der Berufsausbildung, die Förderung des lebensbegleitenden Lernens einschließlich der Verbesserung der Berufswahlkompetenzen sowie der Berufsorientierung, die Förderung des lebensbegleitenden Lernens zur Verbesserung der Berufswahlkompetenzen sowie die Förderung des Humankapitals in Forschung und Innovation einschließlich der Netzwerktätigkeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und Unternehmen.
Im Rahmen dieses Schwerpunktes sollen vorrangig drei Zielsetzungen verfolgt werden:
Hier sollen mit Angeboten zur Unterstützung der interregionalen und transnationalen Kooperation eine Steigerung der beruflichen Mobilität, der Austausch von Erfahrungen sowie eine stärkere Verknüpfung thüringischer und europäischer Regionen gefördert werden. Hierzu zählen die Förderung von Partnerschaften, Vereinbarungen und Initiativen durch Netzwerke von Akteure wie Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen auf nationaler, regionaler, lokaler und transnationaler Ebene mit dem Ziel, Reformen im Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes zu mobilisieren.
Insgesamt 4 Prozent der Gesamtmittel können durch die Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur "Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle" bei der Umsetzung des jeweiligen Operationellen Programms verwendet werden. Der Einsatz der Technischen Hilfe für Förderangebote des Europäischen Sozialfonds in Thüringen wird in der Förderperiode 2007 bis 2013 auf folgende Handlungsfelder konzentriert:
Ausführliche Informationen können unter
http://www.thueringen.de/de/tmwta/strukturfonds/eu/esf abgerufen werden.
Für Anfragen an das Thüringer Kultusministerium steht Ihnen Dr. Dieter Gentsch
(dieter.gentsch{at}tmbwk.thueringen{punkt}de) zur Verfügung.