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Das Studienbesuchsprogramm fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch zu länderübergreifenden Themen des Unterrichts sowie der europäischen Bildungs- und Berufsbildungssysteme im Rahmen drei- bis fünftägiger Studienaufenthalte.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die für die gewählten Studienbesuche angegebenen Fremdsprachen aktiv beherrschen.
Ein Studienbesuch dauert drei bis fünf Tage.
Beteiligt sind Staaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien und die frühere jugoslawische Republik Mazedonien.
Fahrtkosten werden in der Regel zu 100% bezuschusst. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Aufenthaltspauschalen für maximal sechs Tage, deren Höhe abhängig ist vom jeweiligen Zielstaat.
Für die Bearbeitung von Anträgen und die Zusammenstellung der Teilnehmenden für die einzelnen Studienbesuche ist sowohl die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst als auch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) in Thessaloniki/Griechenland zuständig.
Für das Programmjahr 2011/2012 finden zwei Antragsrunden statt:
1. Antragsrunde (Studienbesuche von September 2011 bis Februar 2012)
2. Antragsrunde (für Studienbesuche von März 2012 bis Juni 2012)
Die Antragstellung erfolgt online über die Cedefop-Website. Eine unterschriebene Papierfassung des online gestellten Antrages ist an die Nationale Agentur im PAD zu senden. Wenn dies nicht fristgerecht erfolgt, wird der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt (es gilt das Datum des Poststempels).
Pädagogischer Austauschdienst
der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme
im Schulbereich
Ref. VG, Studienbesuche
Postfach 2240
53012 Bonn
Information und Beratung:
beim PAD:
Ute Wehmeier 0228 / 501-364, Mechtild Drzisga 0228 / 501-209,
Martina Ansorge 0228 / 501-359,
studienbesuche[at]kmk[punkt]org
im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
Anja Uthleb 0361/ 37 94-253 oder Petra Trost 0361 / 37 94-252 oder unter
anja.uthleb[at]tmbwk.thueringen[punkt]de
Eine Kopie des Antrags wird auf dem Dienstweg an das:
Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Referat 3A 4
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
gesandt.
Zum jeweiligen Antragstermin können ausschließlich Anträge für Studienbesuche in den o.a. Zeiträumen gestellt werden. Antragstellende, die in der ersten Antragsrunde nicht berücksichtigt werden bzw. an der bereits genehmigten Maßnahme nicht teilnehmen konnten, haben die Möglichkeit, sich in der zweiten Runde erneut zu bewerben. Eine Förderung in beiden Antragsrunden ist nicht möglich!