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Das Deutsch – Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt während der beruflichen Erstausbildung oder im Anschluss daran Stipendien für Praktika in Frankreich. Diese Praktika bieten die Möglichkeit, die beruflichen, interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzen zu erweitern. Unter Praktikum versteht das DFJW einen mindestens vierwöchigen, berufsorientierten Arbeitsaufenthalt, als Teil der Ausbildung, in einem Betrieb in Frankreich.
Voraussetzungen
Förderung
Die Praktikanten erhalten ein Stipendium und einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss.
Stipendiensätze:
vier bis fünf Wochen: 300 €
sechs bis sieben Wochen: 400 €
ab acht Wochen (Höchstsatz): 600 €
Antragsverfahren
Für Praktika während der beruflichen Erstausbildung ist die berufsbildende Schule des Auszubildenden für die Antragstellung zuständig. Der Antrag muss vom Schulleiter unterschrieben über dasDem DFJW - Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der Antrag sowie die oben genannten Unterlagen müssen dem DFJW spätestens drei Monate vor Beginn des Praktikums vorliegen.
Einen Monat nach Beendigung des Praktikums ist dem DFJW einen aussagefähiger Bericht vorzulegen. Der Zuschuss wird direkt an die Praktikanten überwiesen.
Antragsunterlagen und weitere Hinweise können eingeholt werden beim DFJW (
www.dfjw.org) oder bei
Frau Noëlle Marceaux
Tel.: 0033 1 40 78 18 34
E-Mail:
marceaux[at]ofaj[punkt]org