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Das Programm COMENIUS, ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller Beteiligten der Vorschul-und Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe II sowie auf die Einrichtungen und Organisationen ausgerichtet, die entsprechende Bildungsgänge anbieten oder fördern.
Dauer der Projekte:
2 Jahre
Antragstermin:
Hinweis:
Thüringer COMENIUS- und eTwinning Moderatoren – Berater und Experten für COMENIUS Schulpartnerschaften und eTwinning
Kontakt:
Susanne Vogel, E-Mail:
Stellvertreter{at}rfz-gotha-wb{punkt}de
Falko Stolp, E-Mail:
Falko.Stolp{at}etwinning{punkt}de
Förderung der europäischen Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden
Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Lehreraus- und Fortbildung, Schulen und weiteren Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen.
Zunächst sind nur bilaterale Partnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten möglich. Dabei kann es sich um benachbarte Grenzregionen oder auch um räumlich weit entfernte Gebiete handeln. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt ab auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Partnerschaften im Rahmen von COMENIUS-Regio umfassen sowohl Mobilitäten als auch Projektarbeit zwischen den beteiligten Partnerregionen oder –gemeinden. Es können zum Beispiel Lehreraustausche, Lehrerfortbildungsmaßnahmen, Studienbesuche, Konferenzen oder Sommerakademien organisiert werden. Zu den möglichen Projektaktivitäten gehören u.a. die Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, die Durchführung von Studien, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Die Partnerschaften sind frei in der Wahl eines Themas, das für beide beteiligten Regionen von Interesse und Relevanz ist. Mögliche Themen sind beispielsweise: Fragen des Schulmanagements, Lehreraus- und Fortbildung, nachhaltige europäische und internationale Zusammenarbeit in der Schulbildung, Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität.
Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Behörden mit einer Funktion in der Schulbildung. In Deutschland sind dies alle Behörden der Schulverwaltung, die zuständig sind für öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen. Die Liste der jeweils antragberechtigten Einrichtungen in allen Teilnehmerstaaten wird auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen auf lokaler bzw. regionaler Ebene außerdem beteiligt sein:
Die Einbeziehung weiterer Partner ist möglich.
Als antragstellende Einrichtung ist die Schulverwaltungsbehörde zuständig für die Durchführung der Partnerschaft in der Region. Sie unterzeichnet den Zuschussvertrag, verwaltet die Zuschüsse, koordiniert die Projektaktivitäten auf lokaler bzw. regionaler Ebene und sorgt für die Verbreitung und Anwendung der Projektergebnisse.
Der EU-Zuschuss pro Region für eine zweijährige Partnerschaft setzt sich zusammen aus:
Personalkosten können aus dem EU-Zuschuss nicht finanziert werden.
Direkteinreichung bei der jeweiligen Nationalen Agentur durch alle antragstellenden Einrichtungen
Genaue Hinweise finden Sie unter
www.kmk-pad.org .
Eine COMENIUS-Regio-Partnerschaft kommt nur dann zustande, wenn der Antrag in beiden Staaten befürwortet wird und beide Nationalen Agenturen eine Förderzusage geben. Die Antragstellung ist einmal pro Jahr möglich; der
Antragstermin: 21. Februar 2012
Kontaktadresse:
Petra Sawadogo
Referat 25
Werner-Seelenbinder-straße 7
99096 Erfurt
E-Mail:
Petra.Sawadogo{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Tel.: 0361- 37 94 286
Thüringer COMENIUS-Projekte im Schuljahr 2010/2011
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Powerpoint "Stille Helden“ – ein Thüringer COMENIUS-Projek
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Powerpoint "Kinder Europa erleben lassen - COMENIUS in Kindergarten und Grundschule"
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