Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

COMENIUS

EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen


COMENIUS

Das Programm COMENIUS, ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller Beteiligten der Vorschul-und Schulbildung bis zum Ende der Sekundarstufe II sowie auf die Einrichtungen und Organisationen ausgerichtet, die entsprechende Bildungsgänge anbieten oder fördern.

COMENIUS-Aktionen im Überblick

  • COMENIUS Schulpartnerschaften
    a) Multilaterale Schulpartnerschaften (mindestens 3 Schulen aus 3 verschiedenen Teilnehmerstaaten)
    b) Bilaterale Schulpartnerschaften zur Förderung des Fremdsprachenlernens

    Dauer der Projekte:
    2 Jahre

    Antragstermin:

    • Online - Anmeldung muss bis zum 21. Februar 2012 erfolgt sein. Gleichzeitig muss ein Antrag in Papierform ausgedruckt und mit Originalunterschrift bis zum 21. Februar 2012 eingereicht werden. Das Formular ist abrufbar unter:  www.kmk-pad.org 
    • Kopie auf dem Dienstweg über die Verantwortlichen der Staatlichen Schulämter an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur senden.

    Kontaktadressen:

    Nationale Agentur im
    Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD)
    Postfach 2240
    53012 Bonn 

    Hannelore Markert Referat 25
    EU- und internationale Angelegenheiten
    Werner-Seelenbinder-Straße 7
    99096 Erfurt
    E-Mail:  Hannelore.Markert{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
    Tel.: 0361 - 37 94 504


 

Hinweis:

Thüringer COMENIUS- und eTwinning Moderatoren –
Berater und Experten für COMENIUS Schulpartnerschaften und eTwinning

Kontakt:
Susanne Vogel, E-Mail:  Stellvertreter{at}rfz-gotha-wb{punkt}de 
Falko Stolp, E-Mail:  Falko.Stolp{at}etwinning{punkt}de  

Mobilitätsmaßnahmen:

Ziele und Hauptmerkmale


Förderung der europäischen Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden

Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Lehreraus- und Fortbildung, Schulen und weiteren Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen.

Zunächst sind nur bilaterale Partnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten möglich. Dabei kann es sich um benachbarte Grenzregionen oder auch um räumlich weit entfernte Gebiete handeln. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt ab auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.


Aktivitäten und Themen


Partnerschaften im Rahmen von COMENIUS-Regio umfassen sowohl Mobilitäten als auch Projektarbeit zwischen den beteiligten Partnerregionen oder –gemeinden. Es können zum Beispiel Lehreraustausche, Lehrerfortbildungsmaßnahmen, Studienbesuche, Konferenzen oder Sommerakademien organisiert werden. Zu den möglichen Projektaktivitäten gehören u.a. die Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, die Durchführung von Studien, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Die Partnerschaften sind frei in der Wahl eines Themas, das für beide beteiligten Regionen von Interesse und Relevanz ist. Mögliche Themen sind beispielsweise: Fragen des Schulmanagements, Lehreraus- und Fortbildung, nachhaltige europäische und internationale Zusammenarbeit in der Schulbildung, Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität. 
 

Antragsberechtigung


Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Behörden mit einer Funktion in der Schulbildung. In Deutschland sind dies alle Behörden der Schulverwaltung, die zuständig sind für öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen. Die Liste der jeweils antragberechtigten Einrichtungen in allen Teilnehmerstaaten wird auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen auf lokaler bzw. regionaler Ebene außerdem beteiligt sein:
 

  • mindestens eine Einrichtung, die bei der Aktion "COMENIUS Schulpartnerschaften" antragsberechtigt ist (Schulen / vorschulischer Bereich) sowie
     
  • mindestens eine weitere relevante lokale oder regionale Organisation oder Institution (abhängig vom gewählten Thema z.B.: ein Lehrerfortbildungsinstitut, eine Jugendorganisation, ein Museum, eine Bibliothek usw.).

Die Einbeziehung weiterer Partner ist möglich.

Als antragstellende Einrichtung ist die Schulverwaltungsbehörde zuständig für die Durchführung der Partnerschaft in der Region. Sie unterzeichnet den Zuschussvertrag, verwaltet die Zuschüsse, koordiniert die Projektaktivitäten auf lokaler bzw. regionaler Ebene und sorgt für die Verbreitung und Anwendung der Projektergebnisse. 

Zuschüsse

Der EU-Zuschuss pro Region für eine zweijährige Partnerschaft setzt sich zusammen aus:
 

  • einer Mobilitätspauschale für wahlweise 4, 8, 12 oder 24 Mobilitäten zu der Partnerregion.
    Die Pauschale ist abhängig von der gewählten Anzahl von Mobilitäten und der Entfernung zwischen den Partnerregionen. Die Beträge werden in der jährlichen Ausschreibung der EU-Kommission und auf der Website des PAD veröffentlicht. Die Pauschalsätze für deutsche Antragsteller für 2009 finden Sie weiter unten.
     
  • Projektkosten (außer Mobilitäten) auf der Grundlage von realen Kosten bis zu einem Förderbetrag von maximal 25.000 € pro Region.

Personalkosten können aus dem EU-Zuschuss nicht finanziert werden.
 

Mobilitätspauschalen für deutsche Antragsteller

    a) Pauschalbetrag für die zweijährige Vertragslaufzeit je nach gewählter Anzahl von Mindestmobilitäten bei Entfernung zur ausländischen Partnerregion bis zu 300 km:

    • 4 Mobilitäten: 2.000 €
       
    • 8 Mobilitäten: 4.000 €
       
    • 12 Mobilitäten: 5.000 €
       
    • 24 Mobilitäten: 10.000 €
       
    b) Pauschalbetrag für die zweijährige Vertragslaufzeit je nach gewählter Anzahl von Mindestmobilitäten bei Entfernung zur ausländischen Partnerregion über 300 km:

    • 4 Mobilitäten: 4.000 €
       
    • 8 Mobilitäten: 8.000 €
       
    • 12 Mobilitäten: 10.000 €
       
    • 24 Mobilitäten: 20.000 €
       

Antragstellung

Direkteinreichung bei der jeweiligen Nationalen Agentur durch alle antragstellenden Einrichtungen

Genaue Hinweise finden Sie unter  www.kmk-pad.org .
Eine COMENIUS-Regio-Partnerschaft kommt nur dann zustande, wenn der Antrag in beiden Staaten befürwortet wird und beide Nationalen Agenturen eine Förderzusage geben. Die Antragstellung ist einmal pro Jahr möglich; der

Antragstermin: 21. Februar 2012

Kontaktadresse:
Petra Sawadogo
Referat 25
Werner-Seelenbinder-straße 7
99096 Erfurt
E-Mail:  Petra.Sawadogo{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Tel.: 0361- 37 94 286
 

Download

Thüringer COMENIUS-Projekte im Schuljahr 2010/2011
42496 Bytes

Download

Powerpoint "Stille Helden“ – ein Thüringer COMENIUS-Projek
2176000 Bytes

Download

Powerpoint "Kinder Europa erleben lassen - COMENIUS in Kindergarten und Grundschule"
12187136 Bytes