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Inhalt

Deutsch-Französisches Hospitationsprogramm 2012/2013

Gemeinsam mit dem Centre International d´Etudes Pédagogiques (CIEP) in Sèvres bietet der Pädagogische Austauschdienst der KMK (PAD) zwei Hospitationsprogramme an:

  • deutsche Lehrkräfte an französischen Schulen und
  • französische Lehrkräfte an deutschen Schulen.

Um den Interessen der beteiligten Lehrkräfte und Schulen besser gerecht zu werden, wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Ein Termin wird nicht mehr vorgegeben, sondern individuell zwischen dem deutschen bzw. französischen Interessenten und der jeweiligen Gastschule festgelegt.
  • Es handelt sich keineswegs um ein Programm, das auf Gegenseitigkeit durchgeführt werden muss. Zwischen beiden Programmen besteht kein Junktim und daher keine Notwendigkeit, sich sowohl als entsendende als auch aufnehmende Schule zur Verfügung zu stellen.
  • Falls die Bereitschaft besteht, eine französische Lehrkraft aufzunehmen, muss von der deutschen Schule ein Meldebogen ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Für deutsche Lehrkräfte ist ein Aufenthalt von zwei oder drei Wochen möglich.
  • Französische Lehrkräfte müssen aufgrund der Beurlaubungsregelung für den zweiwöchigen Aufenthalt eine Woche der französischen Schulferien nutzen, sind also in ihrer Terminwahl etwas eingeschränkt.
  • Die französischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Zuschuss vom Ministère de l’Education Nationale in Höhe von 400,- Euro.

Da die Vermittlungsmöglichkeiten in diesem Hospitationsprogramm sehr beschränkt sind, kann nur eine begrenzte Anzahl an Bewerbungen von Thüringer Lehrkräften und Schulen berücksichtigt werden.

Es wird gebeten, den ausgefüllten Bewerbungs-/Meldebogen in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum

9. März 2012

an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), Ref. 25 zu übermitteln.
Bestätigte Teilnehmer am Hospitationsprogramm an französischen Schulen müssen rechtzeitig beim TMBWK einen Antrag auf Zuweisung (einschließlich unterschriebener Zuweisungserklärung) für den Hospitationsaufenthalt im Ausland stellen. Fahrt- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Bewerber. Ein Antrag auf Kostenbeteiligung im Rahmen des Hospitationsaufenthaltes kann an das TMBWK, Ref. 25 gestellt werden. Die Regelungen zur Kostenbeteiligung finden Sie ebenfalls unter dem Link:  Internationaler Lehreraustausch, Hospitationsaufenthalte und Lehrerfortbildung im Ausland.