Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

Deutsch-Französischer Grundschullehreraustausch 2012/2013 mit Öffnung für Lehrkräfte an Regelschulen

Im Rahmen des oben genannten Austauschprogramms wird Grundschullehrern und -lehrerinnen aus Deutschland und Frankreich die Gelegenheit gegeben, für ein Schuljahr im jeweiligen Partnerland ihre Muttersprache zu unterrichten. Bewerbungen von Regelschullehrerinnen und -lehrern sind möglich.

Grundlage des Programms sind Vereinbarungen zwischen dem französischen Erziehungsministerium und dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Die allgemeine Koordinierung liegt beim Deutsch-Französischen Jugendwerk.

Ziel des Programms ist es, Kinder im Grundschulalter mit der deutschen bzw. französischen Sprache vertraut zu machen, wobei der Unterricht in der Grundschule bis zum Anschluss an den Fremdsprachenunterricht in weiterführenden Schulen stattfinden sollte. Daher unterrichten Austauschteilnehmer in Frankreich Kinder im 4. und 5. Schuljahr, in den meisten Bundesländern im 3. bzw. 4. Schuljahr.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung sowie ein festes Anstellungsverhältnis als Vollzeitlehrer/in vorweisen.

Die Bewerbungsbögen müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung (Kopien sind auch möglich) auf dem Dienstweg bis zum

27. Februar 2012

beim

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Referat 25
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt

eingereicht werden.

Bestätigte Teilnehmer am Lehreraustausch müssen rechtzeitig einen Antrag auf Zuweisung der Lehrtätigkeit im Ausland auf dem Dienstweg an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Referat 25, stellen.

Es kann je nach Haushaltslage eine finanzielle Unterstützung durch das TMBWK gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.