Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Inhalt

PROGRAMM FÜR LEBENSLANGES LERNEN

COMENIUS-Lehrerfortbildung

Fortbildungsmaßnahmen im Schulbereich


Kursangebote

  • Allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, die u.a. der Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten von Lehrenden und schulpädagogischen Fachkräften sowie der Verbesserung ihres Wissens über Schulbildung in Europa dienen (z.B. Kurse zu Fachthemen der Gesellschafts- oder Naturwissenschaften, Kommunikationsmedien, Pädagogik etc.). An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens drei Teilnehmerstaaten am Programm teilnehmen (maximal zehn Teilnehmer aus einem Staat).
     
  • Fremdsprachlich ausgerichtete Kurse, die - bezogen auf weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen – auf Erwerb und Ausbau der Sprachkenntnisse abzielen, bezogen auf „große“ Zielsprachen (insbesondere Englisch, Französisch, Spanisch) jedoch auf die Verbesserung der Fähigkeit, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten. An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens drei Teilnehmerstaaten am Programm teilnehmen (maximal zehn Teilnehmer aus einem Staat).
     
  • Job-Shadowing an einer Einrichtung der am Programm teilnehmenden Staaten. Erforderlich ist, dass ein genaues Programm vorgelegt wird, in dem die geplanten Aktivitäten beschrieben werden. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Fortbildungsmaßnahme / Hospitation in einer Schule oder einer Einrichtung der Schulbildung (z. B. lokale Schulaufsicht, Nichtregierungsorganisation).
     
  • Teilnahme an europäischen Konferenzen und Seminaren, die von einem COMENIUS-Netzwerk, einem zentralen multilateralen COMENIUS-Projekt, einer Nationalen Agentur oder einer europäischen Vereinigung aus dem Bereich der Schulbildung angeboten werden.
Eines der Hauptkriterien bei der Auswahl und Bewertung der Anträge ist die Stärkung der Europäischen Dimension in der beruflichen Entwicklung der Teilnehmer.


Teilnehmer

  • Lehrkräfte aller Schulformen (auch aus dem vorschulischen Bereich) und Fächer, Personen aus dem Bereich Schulleitung / Schulverwaltung und pädagogische Fachkräfte
     
  • Arbeitslose Lehrkräfte, die den Lehrerberuf wieder aufnehmen
     
  • Pädagogische Fachkräfte an Schulen
     
  • Pädagogisches Personal einer an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft teilnehmenden Schule, das sich in der Sprache der Partner fortbildet

EU Zuschüsse

Unterhaltskosten werden in Form einer Pauschale, die sich aus der Dauer des Kurses und den Lebenshaltungskosten des Ziellandes errechnet, bezuschusst. Für die Kursteilnahme und die Reise werden, im Rahmen von Obergrenzen, die realen Kosten erstattet.


Angebote


  • Interessenten können sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen in der COMENIUS-Kursdatenbank der Europäischen Kommission informieren.
     
  • Weitere Informationen über europäische Fortbildungskurse enthalten auch die Internetseiten verschiedener Nationaler Agenturen, die über die Website der EU-Kommission zugänglich sind.

Für die Einreichung von Anträgen zur Teilnahme an Fortbildungskursen gilt die Direkteinreichung beim PAD.
Die Online-Einreichung und die anschließende Antragstellung per Post sind ver-pflichtend. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal förderfähig ist, wenn er vollständig in Papierform fristgemäß beim PAD eingeht.



Adresse:

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich
Postfach 2240
53012 Bonn

Zusätzlich wird um die Übersendung einer Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Hannelore Markert
Referat 25
Postfach 900463
99107 Erfurt

gebeten.

Antragstermine 2012: 

  • 16. Januar 2012 für Maßnahmen ab 1. Mai 2012
  • 30. April 2012 für Maßnahmen ab 01. September 2012
  • 17. September 2012 für Maßnahmen ab 01. Januar 2013
Weitere Informationen

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Hannelore Markert
Referat 25
Tel: 0361 - 37 94 504
E-Mail:  hannelore.markert{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
 

oder beim PAD
unter Tel.: 0228 / 501-206 oder -256;
Fax: 0228 / 501-259