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Lehreraustauschprogramm mit Frankreich im Schuljahr 2008/009
Im Rahmen der oben genannten Austauschprogramme wird Lehrkräften die Gelegenheit gegeben, ihren Beruf eine längere Zeit in einem der Länder auszuüben, deren Sprache sie unterrichten.
Das Austauschprogramm beginnt in Frankreich Anfang September 2008 und dauert in der Regel ein Schuljahr.
Bewerben können sich Französischlehrerinnen und -lehrer von Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach der 2. Staatsprüfung verfügen.
Lehrkräfte mit reduzierter Wochenstundenzahl müssen bereit sein, im Ausland die volle Unterrichtsverpflichtung des Austauschpartners zu übernehmen. Vollbeschäftigung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes wird durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anerkannt.
Aufgrund der begrenzten Vermittlungsmöglichkeiten findet eine Vorauswahl der Bewerber durch Auswahl-
kommissionen statt.
Die Bewerbungsbögen müssen in vierfacher Ausfertigung ausgefüllt und auf dem Dienstweg bis zum
11. Januar 2008
an daseingereicht werden.
Bestätigte Teilnehmer an dieser Lehrerfortbildung müssen rechtzeitig einen Antrag auf Zuweisung der Lehrtätigkeit im Ausland auf dem Dienstweg an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellen. Die notwendige Zuweisungserklärung kann direkt an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geschickt werden.
Fahr- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Bewerber.
Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann je nach Haushaltslage eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.